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Wartungsarbeiten nach Checkliste
D_Max:
Hallo zusammen,
jede Inspektion sieht ja gem. eines Wartungsplanes (Checkliste) bestimmte Arbeiten vor, die der Servicetechniker abzuarbeiten hat.
Meine Frage hierzu: "Ist diese Liste eine Vorgabe von DUCATI, die eingehalten werden muss oder kann der Mechaniker/Händler nach eigenem Ermessen davon abweichen?"
Noch konkreter. "Wenn eine Arbeit auf dem Wartungsplan abgehakt und mit Unterschrift dokumentiert wurde, muss sie doch auch entsprechend ausgeführt worden sein?"
Oder täusche ich mich da und habe eine zu hohe Erwartungshaltung?
js_plasma:
Meine Meinung: wenn ein Arbeitsschritt als abgehakt und unterschrieben gekennzeichnet wird, gehe ich davon aus, dass er (positiv) erledigt wurde - egal von wem diese Liste kommt. Also so denke ich da drüber.
D_Max:
Es kommt noch besser. Der Bremslichtschalter an der Fußbremse war ohne Funktion. Er hatte sich aus der Verschraubung gelöst und baumelte lose herunter. Der Mechaniker hat die Funktion per Checkliste als geprüft "i.O." abgehakt. Das bedeutet, dass das Bremslicht dauernd aufleuchtete. Anmerkung: Die Funktion des Bremslichtschalters der Vorder- und Hinterradbremse ist Bestandteil des Wartungsplanes (Jahresinsp. 15.000er) wowie die Beleuchtung.
Doch es kommt noch besser. Es wurde beim gleichen Werkstatttermin die HU gemacht. Ohne Beanstandung! :o
Flitzi:
Naja ist noch die Frage, ob auszuschließen ist, dass der Schalter auch hinter heraus gefallen sein könnte??
D_Max:
Ist auszuschließen!
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