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Autor Thema: Totalschaden- Kann man Teile einbehalten, nach Gutachten für Restverwertung  (Gelesen 4157 mal)

Offline Nzane28

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Hallo zusammen,
da sich leider ein unachtsamer LKW Fahrer über meine arme Bella her gemacht hat,
wollte ich fragen, ob im Falle eines Totalschadens und der Gutachtenanfertigung, es eine Möglichkeit gibt, Teile einzubehalten.
Ich wollte ungern mich von der Auspuffanlage trennen, nun liegen ja leider schon Angebote der Resteverwerter vor.
Dekra hat übrigens das Gutachten angefertigt.
Weiß jemand Rat?

Offline Tuono

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Antw:Totalschaden- Kann man Teile einbehalten, nach Gutachten für Restverwertung
« Antwort #1 am: August 23, 2016, 05:55:59 Nachmittag »
Na ja, ich hoffe mal, dass der Gutachtern dem Mehrwert durch die Auspuffanlage berücksichtigt hat...
Wenn nicht, gnadenlos abbauen!
Falls die Zubehöranlage Teil des Gutachtens ist, wird's schwierig   :-[

Gruß Ralph
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Offline Heidemops

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Antw:Totalschaden- Kann man Teile einbehalten, nach Gutachten für Restverwertung
« Antwort #2 am: August 23, 2016, 06:25:54 Nachmittag »
...du musst die Multi ja nicht dem Restwertkäufer überlassen,
wenn Du glaubst, im Einzelverkauf mehr Geld zu erzielen, verkaufst Du die Diva in Einzelteilen.
Der Restwertaufkauf ist nur ein Angebot, welches über den Gutachter/Versicherung in der Restwertbörse eingestellt wird.

Gruß
Heidi
Liebe Grüße sendet der Heidi

...wer glaubt Etwas zu sein, hört auf Etwas zu werden :-)

Offline PP2012

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Antw:Totalschaden- Kann man Teile einbehalten, nach Gutachten für Restverwertung
« Antwort #3 am: August 23, 2016, 08:17:08 Nachmittag »
 Die Multi ist dein Eigentum und bleibt es auch und du kannst damit machen was du willst.

Die Versicherung wird aber natürlich bei der Abrechnung das höchste Restwertgebot  vom

Wiederbeschaffungswert in Abzug bringen.
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Offline Nzane28

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Antw:Totalschaden- Kann man Teile einbehalten, nach Gutachten für Restverwertung
« Antwort #4 am: August 23, 2016, 08:34:00 Nachmittag »

Dann stehen wohl meine Chancen schlecht.
Gutachten wurde bereits angefertigt, außerdem steht sie in Leipzig und nicht in greifbarer Nähe in Berlin..
Naja, dann werd ich wohl in den sauren Apfel beißen, weil ich schon zur Zeit auf der Suche nach einer neuen bin,
das ist mir den Aufwand leider nicht wert. Aber trotzdem Danke für die Ratschläge.

Offline Toyo81

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Totalschaden- Kann man Teile einbehalten, nach Gutachten für Restverwertung
« Antwort #5 am: August 23, 2016, 08:43:28 Nachmittag »
Sehr ärgerlich sowas :-(

Hoffentlich findest du schnell neuen Ersatz :-)

Und wenn sie doch geschlachtet werden sollte.... Suche noch die hintere rechte Fussraste samt Platte und Kofferhalter


Offline Hans-G.

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Antw:Totalschaden- Kann man Teile einbehalten, nach Gutachten für Restverwertung
« Antwort #6 am: August 23, 2016, 09:58:40 Nachmittag »
Wenn das Gutachten schon erstellt ist und somit der Restwert feststeht, wird es nichts mehr mit abbauen von Teilen. Es sei denn, du willst es nicht zu diesem Restwert verkaufen. Dann musst du halt sehen, wie du die havarierte Multi verkaufst. Die Versicherung jedenfalls erstattet dir nur den Schaden abzüglich diesen von ihnen erstellten Gutachtens. Dann kannst du auch diverse Teile davon verkaufen. Aber wenn die Multi dem Verwerter übergeben wird, darfst du nichts davon abbauen, bzw. austauschen. Sonst wird der Käufer darauf bestehen, diese Teile noch zu erhalten. In dem Gutachten sind nämlich auch alle Zubehörteile aufgeführt, die letztlich zu diesem Restwert führen.
Das wird dir auch jeder Versicherungsvertreter sagen.
Gruß Henri

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Offline Ralfi

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Antw:Totalschaden- Kann man Teile einbehalten, nach Gutachten für Restverwertung
« Antwort #7 am: August 25, 2016, 05:55:00 Nachmittag »
Moin zusammen,

der Restwert welcher im Gutachten steht ist der versicherung erst mal schnuppe...
Wenn die Versicherung jemanden findet der z.B. 1000,- Euronen mehr für den Schrott bietet so werden die 1000 Euro von der Versicherungssumme abgezogen welche die dir die Versicherung ja ersetzen müsste. Die bekommst du halt von dem Käufer des guten Stückes...für dich ändert sich da mal erst nix ...Du bekommst den Restwert, nur die versicherung mindert dadurch ihre Schadenssumme.
Ich habe es schon so und so erlebt...Bei meinem ersten Unfall hat die versicherung den Schrott verkauft...bei meinem 2. Unfall wollte die mit dem Rest nix zu tun haben...und hat es mir überlassen was ich mit anstelle...
Auf jedenfall kannst Du die Bella behalten zum gleichen preis was ein Verwerter der Versicherung bietet.

Gruß
Ralf

Offline morpheus_hh

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Antw:Totalschaden- Kann man Teile einbehalten, nach Gutachten für Restverwertung
« Antwort #8 am: August 25, 2016, 07:07:50 Nachmittag »
Hallo liebe Gemeinschaft,

Ich habe zu dem Thena einen guten Artikel gefunden dieser ist zwar schon etwas Älter dennoch glaube ich, dass dieser in den Grundzügen noch Aktuell ist.

Man fängt kurzum anzustauen was da alles im Hintergrund an "Mauschelei" existiert!

Viel Spaß beim lesen: http://m.motorradonline.de/motorraeder/blickpunkt-restwertboersen/155941

Christian

Offline Hans-G.

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Antw:Totalschaden- Kann man Teile einbehalten, nach Gutachten für Restverwertung
« Antwort #9 am: August 25, 2016, 07:54:37 Nachmittag »
Meine geschrottete Multi S brachte nach zweieinhalb Jahren und 40000 Km noch über 6200,- € in einer solchen Verwertungsplattform als Totalschaden.
 Wie sagte dann mein Händler, als eine sehr attrative Dame aus Osteuropa das bike abgeholt hat: Jetzt kann wieder eine geklaute Multi mit neuem Brief ausgestattet werden...

Ein Schelm, wer böses dabei denkt! 8)
Gruß Henri

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Antw:Totalschaden- Kann man Teile einbehalten, nach Gutachten für Restverwertung
« Antwort #9 am: August 25, 2016, 07:54:37 Nachmittag »
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