In der Praxis gebe ich dir ja Recht.
Aber die Vorschrift des dauerhaften Blinkens in Italien steht ja fest. Und da erklärt sich dann irgendwie, dass es kein System geben darf, dass das Blinken während des Überholens automatisch abschaltet. Die 80kmh würden sich erklären, wenn man davon ausgeht, dass auf Landstraßen mit maximal zulässiger Geschwindigkeit überholt wird - also mit 90kmh. Und da soll eine automatische Blinkerrückstellung eben verhindert werden.
Dass die Wegstrecke von 500m im realen Leben deutlich zu viel sind, ist klar! Aber das wird auch einen rechtlichen Hintergrund haben.