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Autor Thema: Fehlender Reflektor = Stillegung ??  (Gelesen 14306 mal)

Offline alpendudler

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #30 am: Mai 14, 2023, 02:37:16 Nachmittag »
hab an all meinen Multis die viva italia variante jede mfk- und wegelagererprüfung bestanden ohne Murren und Knurren :^.

grüsse Rolf
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Offline joerg68

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #31 am: Mai 14, 2023, 07:57:20 Nachmittag »
Hallo,
Reflektoren italienisch. Soll nicht korrekt sein da Reflektoren immer Orange sein sollten wurde aber nie sanktioniert.

Gruß
Jörg
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)

Offline lunaticD

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #32 am: Mai 15, 2023, 06:24:25 Nachmittag »
Hallo,
Reflektoren italienisch. Soll nicht korrekt sein da Reflektoren immer Orange sein sollten wurde aber nie sanktioniert.

Gruß
Jörg

Die Mischung macht es: grün und rot ergibt gelb. Mit der Ducati-Brille sehe ich orange. Also alles korrekt ...   8)
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Gruss aus der Schweiz :)

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Offline Kawu

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #33 am: Mai 17, 2023, 01:09:16 Nachmittag »
Hinten der Strahler hat mich nie gestört. An der Gabel schon. Hab ich damals direkt entfernt und wurde auch nie beanstandet. Man sieht auch nicht, dass es welche gab.
Wobei das (wenn ich es richtig im Hinterkopf habe) bei Erstzulassung ab 2017 wohl auch da eine Pflicht gibt. An anderen Stellen hatte ich damals gelesen, dass das für Modelle mit Euro 4 gilt.
Gab da gewisse Optionen. Wobei die Reflektoren nicht dreieckig sein durften, eine bestimmte Größe, Winkel und Höhe am Fahrzeug haben müssen. Theoretisch auch seitlich hinten, aber dann nur in rot. Irgendwie so.
Hier kann man das ganz gut nachlesen:
https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/#:~:text=Bei%20Neuzulassung%20von%20EURO%204,%C3%BCber%20der%20Fahrbahn%20angebracht%20sein.

Oder eben ein kurzes Video vom ADAC-Juristen:
https://youtu.be/SugGeqjhu80?t=119

Dazu eine Antwort auf die Rückfrage der entsprechenden Strafe aus dem Kommentarbereich:
"sofern Reflektoren, die für das jeweilige Motorrad vorgeschrieben sind, entfernt werden, führt das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. In diesem Fall droht ein Bußgeld bis zu 135 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Zudem kann es im Falle eines Unfalls zu versicherungsrechtlichen Problemen kommen. VG Franz vom ADAC Team"
"Sich erheben, immer und immer wieder, bis die Lämmer zu Löwen werden"

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Offline Oberschwabe

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  • Hallo zusammen :-)
Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #34 am: Mai 17, 2023, 07:32:49 Nachmittag »
Die Originalen abgebaut und durch klebereflekroren mit E- Kennung ersetzt

Gruß
Jörg
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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #34 am: Mai 17, 2023, 07:32:49 Nachmittag »
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