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Autor Thema: Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad  (Gelesen 7078 mal)

Offline Hans-G.

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Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« am: Juli 17, 2016, 07:34:23 Nachmittag »
Ich hätte mal eine rechtliche Frage zum Thema Händlergewährleistung nach Gebrauchtkauf.

Folgender Fall.
Das gebrauchte Motorrad wurde im Dezember 2015 gekauft. Die EZ war 6/2014, also Werksgarantie bis Juni 2016. Da es aber eine einjahrige Gewährleistung auf gebrauchte Motorräder besteht, müßte ich doch nun für einen Lager- oder sonstigen Schaden, der im Juli 2016 festgestellt wurde, die Gewährleistung des Händlers noch greifen, da diese doch bis Dezember 2016 geht. Der Arbeitsaufwand ist mit vier Stunden veranschlagt worden.
Wiegesagt, Ducati trägt auf Kulanz die Materialkosten, da der Schaden erst drei Wochen nach Werksgarantieende festgestellt wurde, weshalb die Arbeitskosten vom Besitzer getragen werden sollen.
Somit müßte dann doch der Verkäufer des Motorrads im Rahmen der einjährigen Gewährleistungsfrist diese Lohnkosten tragen.
Dieser weigert sich jedoch und spricht von einer 6 monatigen Händler-Gewährleistunspflicht?

Wer muß nun diese Kosten tragen: Der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistunspflicht oder der Besitzer? Will hier mal kurz anfragen, bevor ich zum Anwalt gehe. Oder ist hier im Forum ein Jurist, der mich hier beraten kann (evtl. per PM)?
Das Motorrad hat jetzt gerade mal knapp 9000 Km auf dem Tacho...

« Letzte Änderung: Juli 17, 2016, 08:56:36 Nachmittag von Hans-G. »
Gruß Henri

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Offline Ralf H. aus W.

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Antw:Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« Antwort #1 am: Juli 17, 2016, 07:40:52 Nachmittag »
Bei mir war es so... Juli 2013 eine gebrauchte 2012 PP gekauft. Ducati Garantie bis April 2014. Tankgeber ging Juni 2014 kaputt... Ducati übernahm den Tankgeber. Nach vorheriger Absprache die Montagerechnung beim Gebrauchtdealer eingereicht und bezahlt bekommen... so muss das (denke ich).
Gruß aus dem Oberbergischen

Ralf

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Offline Hans-G.

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Antw:Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« Antwort #2 am: Juli 17, 2016, 07:59:03 Nachmittag »
Danke Ralf!

So kenne ich das auch.
Ich schreibe den Gebrauchtverkaufshändler noch mal an. Wenn dann immer noch Ablehnung kommt, muß ich halt doch zum Anwalt!
Gruß Henri

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Offline ReDUC

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Antw:Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« Antwort #3 am: Juli 17, 2016, 08:45:14 Nachmittag »
Hi Henri,
leider ist das nach 6 Monaten nicht ganz so einfach, denn da gibt es so was wie eine Beweislastumkehr. Das bedeutet der Händler ist nach wie vor Gewährleistungspflichtig, aber im Zweifel musst du beweisen, dass der Mangel (Material oder sonstiger Fehler) schon beim Kauf bestand und nicht z. B. durch Verschleiß oder Handhabungsfehler entstanden ist.
Ich würde auf jeden Fall die ausgetauschten Teile wollen (aber es kann sein, dass wegen der Kulanz Ducati die fordert) und dem Händler eine Überprüfung des Schadens signalisieren und ihn drauf hinweisen, dass Ducati nicht ohne Grund Kulanz gewährt?

Viel Erfolg
Gruß
ReDUC

Ich finde dies ist ein schwaches Bild vom Händler, wenn er drauf hofft seiner Pflicht nur mit viel Aufwand deinerseits nach kommen zu müssen.
2017 1198ccm 150PS 2014er MTS 1200 S D-AIR Rot
2012 1198ccm 150PS MTS 1200 S Tour Rot
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Offline Alfarosso

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Antw:Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« Antwort #4 am: Juli 18, 2016, 12:20:25 Vormittag »
Hi Henri,
leider ist das nach 6 Monaten nicht ganz so einfach, denn da gibt es so was wie eine Beweislastumkehr. Das bedeutet der Händler ist nach wie vor Gewährleistungspflichtig, aber im Zweifel musst du beweisen, dass der Mangel (Material oder sonstiger Fehler) schon beim Kauf bestand und nicht z. B. durch Verschleiß oder Handhabungsfehler entstanden ist.
Ich würde auf jeden Fall die ausgetauschten Teile wollen (aber es kann sein, dass wegen der Kulanz Ducati die fordert) und dem Händler eine Überprüfung des Schadens signalisieren und ihn drauf hinweisen, dass Ducati nicht ohne Grund Kulanz gewährt?

Viel Erfolg

Gruß
ReDUC

Ich finde dies ist ein schwaches Bild vom Händler, wenn er drauf hofft seiner Pflicht nur mit viel Aufwand deinerseits nach kommen zu müssen.
[/qoute

Es ist genau wie du sagst!!!
Ich habe 2 Auto Betriebe und kenne mich damit ergo sehr genau aus.
Die Beweislastumkehr gilt genau nach einem halben Jahr und du bist tatsächlich in der Beweislast, was praktisch für dich unmöglich ist ( genau so wie für den Händler in den ersten 6 Monaten...)
Hier hilft nur ein nettes Wort an deinen 😄 Und etwas Glück.
Ansonsten Pech gehabt....
Vorschlag wenn er nicht will: er übernimmt einen Teil der Lohnkosten oder macht einen Sonderpreis.
Da hilft auch kein Anwalt.

Auch von mir viel Erfolg!

Gruß
Alfarosso
« Letzte Änderung: Juli 18, 2016, 12:25:32 Vormittag von Alfarosso »

Offline grigguel

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Antw:Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« Antwort #5 am: Juli 18, 2016, 11:51:30 Vormittag »
Es kommt m.E. auf den Schaden an.

Wenn es z.B. ein Lenkkopflager ist, kannst du durch Wheelies zu erhöhtem Verschleiß beitragen. Der Händler kann im ersten Halbjahr genauso wenig beiweisen, dass du welche gemacht hast, wie du im zweiten Halbjahr, dass du keine gemacht hast. In dem Fall wie schon gesagt: Pech gehabt.

Handelt es sich allerdings um ein Lager im Motorinneren, auf das du gar keinen Einfluss nehmen kannst, es also per se gar nicht unsachgemäß bedient kannst, sollte die Gewährleistung auch ohne Beweis greifen.

Ob ich allerdings wegen 4 Arbeitsstunden zum Anwalt gehen würde? Du bist doch eigentlich ein guter Kunde dort...

Offline Guzziwerker

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Antw:Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« Antwort #6 am: Juli 18, 2016, 12:03:41 Nachmittag »

Handelt es sich allerdings um ein Lager im Motorinneren, auf das du gar keinen Einfluss nehmen kannst, es also per se gar nicht unsachgemäß bedient kannst, sollte die Gewährleistung auch ohne Beweis greifen.

So einfach ist das wohl kaum. Kaltstart, ohne Öl fahren, da hast du schon Einfluss auf die Lager im Innern.
Gruss Thomas

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Offline Duke

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Antw:Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« Antwort #7 am: Juli 18, 2016, 12:11:50 Nachmittag »
Handelt es sich allerdings um ein Lager im Motorinneren, auf das du gar keinen Einfluss nehmen kannst, es also per se gar nicht unsachgemäß bedient kannst, sollte die Gewährleistung auch ohne Beweis greifen.
Ob ich allerdings wegen 4 Arbeitsstunden zum Anwalt gehen würde? Du bist doch eigentlich ein guter Kunde dort...

Was ist, wenn man z.B. ein paar Wochen oder Monate mit viel zu wenig Öl im Motor rumgefahren ist ?
Füllst halt wieder Öl nach und keiner war's gewesen.
Oder direkt nach dem Motor anlassen, am Besten noch bei kalten Motor, ständig mit viel Kawumms losdonnern.

Daraus können auch Lager oder sonstige Schäden im Motorinneren entstehen.
Alles rein hypothetisch !
Wollte nur mal in den Raum werfen das man auch das Motorinnenleben von aussen beeinflussen könnte  ;D


PS: Guzziwerker, warst um Sekunden schneller als ich  ;D
Gruß aus Kölle
Duke

Offline Hans-G.

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Antw:Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« Antwort #8 am: Juli 18, 2016, 12:33:52 Nachmittag »
Es kommt m.E. auf den Schaden an.

Wenn es z.B. ein Lenkkopflager ist, kannst du durch Wheelies zu erhöhtem Verschleiß beitragen. Der Händler kann im ersten Halbjahr genauso wenig beiweisen, dass du welche gemacht hast, wie du im zweiten Halbjahr, dass du keine gemacht hast. In dem Fall wie schon gesagt: Pech gehabt.

Handelt es sich allerdings um ein Lager im Motorinneren, auf das du gar keinen Einfluss nehmen kannst, es also per se gar nicht unsachgemäß bedient kannst, sollte die Gewährleistung auch ohne Beweis greifen.

Ob ich allerdings wegen 4 Arbeitsstunden zum Anwalt gehen würde? Du bist doch eigentlich ein guter Kunde dort...

Das ist ja das Problem!
Bei dem Händler, den ich sonst habe, ist ja alles in Ordnung.
Leider habe ich dieses bike bei einem Vertrags-Händler zwischen Bremen und Hamburg gekauft und auch abgeholt (über 400 Km Anfahrt). Bei meinem Händler, der nun den TÜV gemacht hat und das Problem festgestellt hat, habe ich ja nicht diese Gebrauchtfahrzeug-Gewährleistungsansprüche. Der hat sogar das mit Ducati geregelt, das ich die (vielleicht sogar nicht unerheblichen) Materialkosten auf Kulanz nach der 2-jährigen Garantiezeit bekomme. Weiterhin steht ja noch gar nicht fest, was es überhaupt für ein Schaden ist. Ist einfach nur ein Vibrieren und Geräusch, wie wenn ein Verkleidungsteil oder ein Blech nicht richtig angeschraubt ist. Das Geräusch war schon nach der Zulassung auf mich im April da, nur eben nicht so sehr. Der Händler hat mich ja dann erst daruf aufmerksam gemacht, das hier was nicht stimmen kann. Nur leider kann ich das halt nicht beweisen, das dieses Geräusch schon gleich nach Übernahme da war! Ich habe mich auch gewundert, das ein Motorrad nach zwei gefahrenen Saison´s nur knapp über 2000 Km auf dem Tacho gehabt hat...  ein Schelm, der böses dabei denkt.
 Den tatsächlichen Schaden wird man erst nach öffnen des Motors feststellen können. Laut Werkstattmeister kann es von der Lichtmaschine bis zu einem kapitalem Lagerschaden alles sein. Dementsprechend kann dann ja auch der Arbeitsaufwand sehr hoch sein. Die vier Stunden Arbeitszeit sind nur eine erste Schätzung des Werkstattmeisters. Und selbst diese 4 Stunden Arbeitspreis sind nicht unter 300,- € Reparaturkosten zu haben.

Diese "Taem" im Norden will ja noch nicht mal diese Reparatur ausführen, selbst wenn ich dorthin mein bike transportieren würde...  echt schwach für einen solchen großen Vertragshändler! Soll mir eine Lehre sein, niemals mehr ein bike von einem weit entfernten Vertragshändler zu kaufen. Einjährige Gebrauchtkaufgarantie? Echt nach einem halben Jahr einfach nur noch eine Farce!
Gruß Henri

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Offline Heli

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Antw:Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« Antwort #9 am: Juli 18, 2016, 02:24:10 Nachmittag »
Diese "Taem" im Norden will ja noch nicht mal diese Reparatur ausführen, selbst wenn ich dorthin mein bike transportieren würde...  echt schwach für einen solchen großen Vertragshändler! Soll mir eine Lehre sein, niemals mehr ein bike von einem weit entfernten Vertragshändler zu kaufen. Einjährige Gebrauchtkaufgarantie? Echt nach einem halben Jahr einfach nur noch eine Farce!

Hy!

Also, du musst hier schon mal aufpassen, Grantie ist nicht gleich Gewährleistung!!

Was sonst noch seltsam ist, bei einem Gebrauchtkauf bei einem Ducati-Vertragshändler, müsstest du eigentlich eine 1jährige EverRed Garantie bekommen haben??

Dein Händler sollte, wenn du noch etwas vom anderen Händler fordern willst, jetzt bloss nicht irgendwas angreifen. Dem Händler in Gewährleistung musst du die Chance zum Nachbessern geben, schlägt er diese zuerst aus, setze ihm eine Frist, ist diese abgelaufen kannst du eine Ersatzvornahme machen lassen.

Aber der Gang zum Anwalt wird dir nicht erspart bleiben!

mfg Heli
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"Diese komplementären Trends können eigentlich nur ein Ziel haben: KTM will endlich eine Reiseenduro bauen, die noch früher noch tiefer im Sand stecken bleibt als die BMW R 1200 GS Adventure." (C) Clemens Gleich

Offline Heidemops

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Antw:Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« Antwort #10 am: Juli 18, 2016, 04:20:28 Nachmittag »
Diese "Taem" im Norden will ja noch nicht mal diese Reparatur ausführen, selbst wenn ich dorthin mein bike transportieren würde...  echt schwach für einen solchen großen Vertragshändler! Soll mir eine Lehre sein, niemals mehr ein bike von einem weit entfernten Vertragshändler zu kaufen. Einjährige Gebrauchtkaufgarantie? Echt nach einem halben Jahr einfach nur noch eine Farce!

Hy!

Also, du musst hier schon mal aufpassen, Grantie ist nicht gleich Gewährleistung!!

Was sonst noch seltsam ist, bei einem Gebrauchtkauf bei einem Ducati-Vertragshändler, müsstest du eigentlich eine 1jährige EverRed Garantie bekommen haben??

Dein Händler sollte, wenn du noch etwas vom anderen Händler fordern willst, jetzt bloss nicht irgendwas angreifen. Dem Händler in Gewährleistung musst du die Chance zum Nachbessern geben, schlägt er diese zuerst aus, setze ihm eine Frist, ist diese abgelaufen kannst du eine Ersatzvornahme machen lassen.

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... das ist so nicht ganz richtig, die EverRed Garantie kann man nur innerhalb von 30 Tagen nach kauf eines neuen Fahrzeuges abschließen.

Mir stellt sich aber insgesamt die Frage, warum hat Hans-G keine Car-Garantie abgeschlossen, egal bei welchem Händler, kann man das bis kurz vor Ablauf der 2jährigen DUCATI-Garantie abschließen!
Meine Mopete wird am 22.07.16 zwei Jahre alt, habe das für 479,- Euro gerade abgeschlossen, für zwei weitere Jahre Garantie.

Grüße vom Heidi
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...wer glaubt Etwas zu sein, hört auf Etwas zu werden :-)

Offline Heidemops

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Antw:Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« Antwort #11 am: Juli 18, 2016, 04:42:48 Nachmittag »
...eine Ergänzung habe ich noch:
Nachbesserung, Gewährleistungsansprüche usw. alles schön und gut, letztlich bleibt es bei der 6 monatigen Beweislastumkehr und da hat jeder Händler in den ersten 6 Monaten ein Problem und danach hat der Käufer das am Ar....
Genau deswegen gibt es ja Firmen, die Garantieverlängerungen anbieten.
Wenn man eine solche Garantieverlängerung nicht kaufen möchte, oder mit Rexxer usw. seine Ansprüche verwirkt, wird jeder Richter sagen: Selber schuld.
Sorry Hans-G., ich denke Du wirst leider keine Chance haben.
Freu Dich über die Kulanz von DUCATI und gut ist es.
Liebe Grüße sendet der Heidi

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Offline Heli

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Antw:Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« Antwort #12 am: Juli 18, 2016, 07:17:39 Nachmittag »
... das ist so nicht ganz richtig, die EverRed Garantie kann man nur innerhalb von 30 Tagen nach kauf eines neuen Fahrzeuges abschließen.

Mir stellt sich aber insgesamt die Frage, warum hat Hans-G keine Car-Garantie abgeschlossen, egal bei welchem Händler, kann man das bis kurz vor Ablauf der 2jährigen DUCATI-Garantie abschließen!
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Grüße vom Heidi

Aja, dann hat sich das geändert, hab schon länger keine Gebrauchten mehr gekauft!!

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Antw:Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« Antwort #13 am: Juli 18, 2016, 08:47:46 Nachmittag »
Mir stellt sich aber insgesamt die Frage, warum hat Hans-G keine Car-Garantie abgeschlossen, egal bei welchem Händler, kann man das bis kurz vor Ablauf der 2jährigen DUCATI-Garantie abschließen!
Meine Mopete wird am 22.07.16 zwei Jahre alt, habe das für 479,- Euro gerade abgeschlossen, für zwei weitere Jahre Garantie.

Grüße vom Heidi

Ach, weißt Du, lieber Heidemops, hier habe ich mich mal auf die legendäre Qualität von Ducati verlassen!
Aber, keine Angst. Das Geld für den Arbeitsaufwand nehme ich von den gesparten 479,- € für die nicht abgeschlossene Car-Garantie nach der Werksgarantie.
So gesehen habe ich dann gar keinen so großen Schaden und die Multistrada wird zur nächsten Saison eh wieder verkauft. Ich fahre im Jahr so knapp 30000 Km mit meinen bikes, dann hat meine Diva eh 24000 Km auf dem Tacho und sie kommt vor dieser teueren Durchsicht so oder so weg. Dann spare ich wieder diese 1500,- € für Durchsicht mit Kettensatz und habe wieder was neues. Ob das dann wieder eine Ducati wird, kann ich aber jetzt noch nicht sagen.

...eine Ergänzung habe ich noch:
...Genau deswegen gibt es ja Firmen, die Garantieverlängerungen anbieten.
Wenn man eine solche Garantieverlängerung nicht kaufen möchte, oder mit Rexxer usw. seine Ansprüche verwirkt, wird jeder Richter sagen: Selber schuld.
Sorry Hans-G., ich denke Du wirst leider keine Chance haben.
Freu Dich über die Kulanz von DUCATI und gut ist es.


Du siehst also, ich bin zwar "selber Schuld", kann mir aber trotzdem noch den Sprit für meine Fahrzeuge weiterhin leisten!
Die Freude über die Kulanz von Ducati hält sich aber nach nur knapp 9000 gefahrenen Km durchaus in Grenzen!
Gruß Henri

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Offline Hans-G.

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« Antwort #14 am: August 25, 2016, 09:29:57 Nachmittag »
Ich hätte mal eine rechtliche Frage zum Thema Händlergewährleistung nach Gebrauchtkauf.

Folgender Fall.
Das gebrauchte Motorrad wurde im Dezember 2015 gekauft. Die EZ war 6/2014, also Werksgarantie bis Juni 2016. Da es aber eine einjahrige Gewährleistung auf gebrauchte Motorräder besteht, müßte ich doch nun für einen Lager- oder sonstigen Schaden, der im Juli 2016 festgestellt wurde, die Gewährleistung des Händlers noch greifen, da diese doch bis Dezember 2016 geht. Der Arbeitsaufwand ist mit vier Stunden veranschlagt worden.
Wiegesagt, Ducati trägt auf Kulanz die Materialkosten, da der Schaden erst drei Wochen nach Werksgarantieende festgestellt wurde, weshalb die Arbeitskosten vom Besitzer getragen werden sollen.
Somit müßte dann doch der Verkäufer des Motorrads im Rahmen der einjährigen Gewährleistungsfrist diese Lohnkosten tragen.
Dieser weigert sich jedoch und spricht von einer 6 monatigen Händler-Gewährleistunspflicht?

Wer muß nun diese Kosten tragen: Der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistunspflicht oder der Besitzer? Will hier mal kurz anfragen, bevor ich zum Anwalt gehe. Oder ist hier im Forum ein Jurist, der mich hier beraten kann (evtl. per PM)?
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So, der Fall ist nun abgeschlossen und ich habe auch die Arbeitszeitkosten zu tragen.
Ausgewechselt wurde nun der Deckel des Drehstromgenerators (Kosten dieses "Deckels": 575.10 € incl. Steuer).
Von mir sind zu zahlen:1,5 l Glysantin Protekt (15,10 €) und 0,4 l Racing Synt 4T 10W/50 (7,94 €).
Dazu noch die Arbeitszeit von genau 4 1/4 Stunden, welche mit 379,44 € zu Buche schlagen! Hier ist mein "Freundlicher" mit einem Bruttoarbeitspreis von 89,28 auch an der oberen Grenze angesiedelt.

402,48 € nur dafür, das dieser Schaden leider erst drei Wochen nach Werksgarantie-Ende entdeckt wurde!
Das ist jedenfalls das letzte mal, das dieser Vertragshändler und auch Ducati mich gesehen haben!
Gruß Henri

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Antw:Händlergewährleistung nach einem Kauf von Gebrauchtmotorrad
« Antwort #14 am: August 25, 2016, 09:29:57 Nachmittag »
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