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DUCATI MULTISTRADA => Multistrada - Allgemein => Thema gestartet von: lowski am Januar 03, 2019, 11:45:11 Vormittag
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Hallo zusammen,
gibt es heir im Forum jemanden der an der Multi 1200 DVT eine Änderung
der Übersetzung eingetragen bekommen hat?
Ich würde gerne hinten auf 42 Zähne wechseln ....
Wer kann mir hier Tipps geben?
Gruß
Florian
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Sende eine PM an "Clausi" hier im Forum.
Der kann Dir vielleicht weiterhelfen.
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wenn sich das Übersetzungsverhältniss bis maximal 8 % verändert ist dies nicht eintragungspflichtig.
Hast du eine Quelle oder Beleg dafür?
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wenn sich das Übersetzungsverhältniss bis maximal 8 % verändert ist dies nicht eintragungspflichtig.
Hast du eine Quelle oder Beleg dafür?
https://www.motorradonline.de/schraubertipps/kette-aendern-der-uebersetzung.41254.html (https://www.motorradonline.de/schraubertipps/kette-aendern-der-uebersetzung.41254.html)
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wenn sich das Übersetzungsverhältniss bis maximal 8 % verändert ist dies nicht eintragungspflichtig.
Hast du eine Quelle oder Beleg dafür?
https://www.motorradonline.de/schraubertipps/kette-aendern-der-uebersetzung.41254.html (https://www.motorradonline.de/schraubertipps/kette-aendern-der-uebersetzung.41254.html)
Komisch, hier steht aber: Änderung der Sekundärübersetzung ist eintragungspflichtig...
Wat denn nu?
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wenn sich das Übersetzungsverhältniss bis maximal 8 % verändert ist dies nicht eintragungspflichtig.
sorry, ist nicht mehr gültig. Jetzt = https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013R0168&from=de
Hast du eine Quelle oder Beleg dafür?
Bis vor kurzen gültig =
Gemäß 97/24/EG liegt bei Krad die maximal zulässige Übersetzungsänderung ohne erneutes Abgasgutachten bei 8% (analog zu 70/220/EWG bei Pkw).
Jetzt = https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013R0168&from=de
Bitte durchlesen. Ist mir zu lang. Deswegen nehme ich meine Aussage zurück.
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Eine Änderung der Sekundärübersetzung ist immer Eintragungspflichtig !
Bei vielen Anbietern die Ritzel / Kettenblätter verkaufen steht die Info sogar dabei - ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis (zumindest in D), ob man will oder nicht.
Mag sein das man ab 8% ein Abgasgutachten brauch, das wiederum steht dann in der Regel Preislich eher nicht im Verhältnis zum Nutzen - zu teuer und zu aufwendig.
Komischerweise ist das aber wohl alles nicht Bundeseinheitlich geregelt, sondern so manche Bundesländer (und TüV Prüfstellen) kochen ihr eigenes Süppchen, und verwehren wenn man Pech hat die Eintragung bzw. verweisen auf Abgasgutachten, Geräuschgutachten etc. obwohl man innerhalb 8% Änderung liegt.
Jetzt kann sich jeder für sich überlegen ob er das Risiko eingeht oder nicht, keine Ahnung was die Versicherung im Fall der Fälle dazu meint...…..
Vielleicht einfach vorher mal mit der hiesigen TüV Stelle sprechen wenn man sicher sein will.
Nachtrag:
Auf Grund dessen machen wohl viele eher ein anderes Ritzel drauf wie ein Kettenblatt und lassen es nicht eintragen - das Ritzel sieht man ja unter der Abdeckung nicht - ein Gutachter sieht das aber dann sehr wohl wenns drauf ankommt 8).
So und nu ??
Auch mit einem 14er Ritzel hält an der Multi übrigens die Kette und alles über 20.000 km - selbst 2x probiert ;D