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Autor Thema: QD mit TÜV???  (Gelesen 15737 mal)

Offline berti

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #15 am: April 16, 2013, 08:16:07 Vormittag »

 ;D ich konnte es auch nicht Glauben was mir da passiert ist.
Ich war nicht mal unfreundlich oder launisch.
Dachte noch "is ja gleich rum und ich kann weiter"

Dann stehst da in der Pampa in Motorradkombi und das Wochende ist gelaufen.
Das Mopped war zu 100% legal unterwegs.

Haben die vor Ort gemessen oder was war nach deren Ansicht der Grund?
Gruß
Matthias

Offline thedaz

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #16 am: April 16, 2013, 01:39:24 Nachmittag »
Wenn ich mich recht entsinne, dann hatten wir früher in einem der zahlreichen Threads zu diesem Thema jemanden mit juristischem Hintergrund dabei. Seine Aussage war, daß man sich vor Ort gegen die Willkühr nicht wehren kann, es aber durchaus möglich ist, dem Beamten im Nachgang die Flausen nachhaltig auszutreiben. Die Argumentation war damals, daß eine Stilllegung nur im Fall einer direkten Betriebsgefahr gerechtfertigt ist (z.B. defekte Bremse oder Beleuchtung), nicht aber, wenn die Tüte bloß zu laut ist. Ich wünschte , ich könnte das irgendwo finden ...
Bollergrüße. Harm

Offline Phill

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #17 am: April 16, 2013, 05:28:58 Nachmittag »

Ne da wurde nix gemessen Vorort.

Da diese Aktion unverhältnismäßig war musste ich den Abschlepper nicht bezahlen.
So oder ähnlich war das Ergebniss damals, dem Beamten passiert da nix.

Aus anderer Richtung hab ich mal gehört das diese Aktionen, ich nenn sie mal "hartes Durchgreifen",
ab zu zu gemacht werden, denn sowas spricht sich dann in der Motorradszene rum und schon sind wieder ein paar mehr mit legalen Tüten unterwegs.
Man könnte sagen "psychologische Kriegsführung". ;)


Grüße
Phill

Offline berti

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #18 am: April 16, 2013, 07:26:56 Nachmittag »

Ne da wurde nix gemessen Vorort.

Da diese Aktion unverhältnismäßig war musste ich den Abschlepper nicht bezahlen.
So oder ähnlich war das Ergebniss damals, dem Beamten passiert da nix.

Aus anderer Richtung hab ich mal gehört das diese Aktionen, ich nenn sie mal "hartes Durchgreifen",
ab zu zu gemacht werden, denn sowas spricht sich dann in der Motorradszene rum und schon sind wieder ein paar mehr mit legalen Tüten unterwegs.
Man könnte sagen "psychologische Kriegsführung". ;)

Ah ok verstehe, bei so einer Willkür kannst du nicht viel ausrichten, die sitzen am längeren Hebel.
Blöde Sache...
Gruß
Matthias

Offline The Crow

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #19 am: April 17, 2013, 07:52:11 Vormittag »
Beispiel in Deutschland! Im Ausland brauchst eh nicht diskutieren...... :'(

Mir passiert sowas. Und nachdem alles fertig aufgenommen und unterschrieben ist, möchte ich bei dem 2.ten Beamten eine Anzeige aufgeben, Behördenwillkür oder unrechtmäßiges Verhalten eines Polizisten.......

Grüßle
Robert


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moldo29

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #20 am: Mai 23, 2013, 06:58:57 Nachmittag »
...also ich verstehs auch nicht?? Eine Anlage mit E-Nummer einzutragen??

Gruß Mike

Offline Ducman

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #21 am: Mai 24, 2013, 07:00:25 Vormittag »
Hier ein Auszug der STVZO.

Zitat:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen
("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
Gruß Ducman
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Offline thedaz

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #22 am: Mai 24, 2013, 09:12:24 Vormittag »
Hier ein Auszug der STVZO.

Zitat:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen
("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

Alles 100% richtig. Mein Bruder (Polizist) empfiehlt trotzdem das Mitführen eines passenden Dokuments. Ansonsten kann sich die Überprüfung in einer Kontrolle ein wenig hinziehen, vor allem wenn das Nebenher passieren muß, während 100 andere Biker überprüft werden müssen.
Bollergrüße. Harm

Offline timo

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #23 am: Mai 24, 2013, 10:45:58 Vormittag »
Nur weil sich einige Polizisten nicht mit dem auskennen, was sie eigentlich vertreten sollen - dem GESETZ - müssen Motorradfahrer seitenweise Dokumente mit sich rumtragen!?
e-Nummer selbst gemacht ... schon klar. ABE gefälscht ... logo. Mir scheint es eher, dass dieser Gesetzesvertreter gerade Motorradfahrer nicht leiden kann bzw. sich wichtig tun wollte. Eine Stilllegung ist nur bei einer Manipulation (z.B. keine db-eater verbaut) und der damit viel zu hohen Lautstärke der Anlage rechtlich vertretbar. Ansonsten wäre dies ein Mangel und hat eine Ordungswidrigkeit von 10-20 € zur Folge. Eine Stilllegung ist und bleibt nicht Rechtens. Außerdem ist die QD nicht zu laut (wurde mehrmal durch Messungen hier bestätigt) und hat eine EU-Zulassung ... 100% Gesetzesfonfor ... also wo ist das Problem?

Nicht bei der QD, nicht bei den nicht mitgeführten Dokumenten, sondern allein bei dem unwissenden oder sich dumm stellenden Gesetzesvertreter. Und dafür gibt es ... sorry ... keine Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis.  ;)
Gruß Timo

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Offline thedaz

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #24 am: Mai 24, 2013, 11:08:34 Vormittag »
Nur weil sich einige Polizisten nicht mit dem auskennen, was sie eigentlich vertreten sollen - dem GESETZ - müssen Motorradfahrer seitenweise Dokumente mit sich rumtragen!?
e-Nummer selbst gemacht ... schon klar. ABE gefälscht ... logo. Mir scheint es eher, dass dieser Gesetzesvertreter gerade Motorradfahrer nicht leiden kann bzw. sich wichtig tun wollte. Eine Stilllegung ist nur bei einer Manipulation (z.B. keine db-eater verbaut) und der damit viel zu hohen Lautstärke der Anlage rechtlich vertretbar. Ansonsten wäre dies ein Mangel und hat eine Ordungswidrigkeit von 10-20 € zur Folge. Eine Stilllegung ist und bleibt nicht Rechtens. Außerdem ist die QD nicht zu laut (wurde mehrmal durch Messungen hier bestätigt) und hat eine EU-Zulassung ... 100% Gesetzesfonfor ... also wo ist das Problem?

Nicht bei der QD, nicht bei den nicht mitgeführten Dokumenten, sondern allein bei dem unwissenden oder sich dumm stellenden Gesetzesvertreter. Und dafür gibt es ... sorry ... keine Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis.  ;)

Timo, die Rennleitung macht da doch zu 99% auch nur ihren Job. Die kriegen gesagt, stellt euch da hin und kontrolliert die Mopeds weil z.B. den Anwohnern der Lärm von Motorrädern gewaltig stinkt (der doppelt so laute Rasenmäher aber nicht) und der Bürgermeister deswegen gerne ein paar Kontrollen an beliebten Strecken haben möchte. Und nur weil ne E-Nummer am Auspuff prangt, heißt das noch lange nicht, daß dieser Topf auch für dieses Moped zugelassen ist. Und wenn du ehrlich bist, dann musst du zugeben, daß ne Menge Biker mit illegalen Tüten rumfahren. Natürlich gibts es auch Beamte, die ihre Rolle da missverstehen und sich zum Rächer aufspielen, aber das ist doch eher die Ausnahme. Bisher bin ich noch in keiner Kontrolle im In- und Ausland gefragt worden, ob ich Papiere für die QD dabei habe. Denen hat der Blick in den Schein gereicht, da steht ja 102dB, und die haben mich durchgewunken. Keiner wird gezwungen permanent einen Stapel Papier mit sich rumzuschleppen, für den Fall der Fälle ist es aber nicht schädlich.
Bollergrüße. Harm

Offline timo

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #25 am: Mai 24, 2013, 11:33:15 Vormittag »
Schon klar,

deshalb kam bei der Kontrolle die R1 ohne db-eater auch mit entwertetem Nummernschild auf den Hänger und ich konnte mit der Duc und QD fröhlich weiter bollern.
Trotzdem: Ich bin im Recht und somit werde ich garantiert nicht mit Stapeln an Papieren in der Gegend rum fahren. Was kann ich dafür, wenn Andere mit nicht typgerechten Tüten durch die Gegend fahren ... dann muß der Ordungshüter halt online auf eine Datenbank zugreifen können. Hier wurde ja schon diskutiert, ob die e-Nummer in Verbindung mit der EU-Erlaubnis ausreicht!

Die Frage im Eingangsfred ist "QD mit TÜV?"! Ganz klar -> Ja ... absolut legal sogar ohne Eintragung, da e-Nummer vorhanden und nicht lauter wie zugelassen.
Gruß Timo

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moldo29

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #26 am: Mai 27, 2013, 06:46:02 Nachmittag »
...ist doch kein Thema. Wer die Sachen mitführen will kann das doch tun. Wenn er sich damit sicherer fühlt und evtl. auch noch einer längeren Diskussion aus dem Weg geht ist das doch ok. Es ist nicht abzustreiten, dass der Polizist nur auf Grund der Nummer auf dem Schalldämpfer noch lange nicht weiß ob er auch auf dieses Motorrad darf. Ja, er kann alle ABE´s abrufen und im Computer nachschauen ob dem so ist. Das kann im dümmsten Fall halt dauern. Wennst Pech hast fragt er in der Zentrale nach. Da kann die Antwort auch mal ne viertel Stunde oder länger dauern. Auch das stört den Cop nicht. Er bekommt die Zeit bezahlt während Du in der Kombi zerfließt (falls es 30 Grad sind  ;) ) Aber zumindest weißt Du, dass du im Recht bist  :laugh:

In meinem Mäppchen in dem mein Fahrzeugschein steckt, war sogar noch Platz für die ABE-Bescheinigung. Und es drückt der Multi auch keine Beule in irgend ein Bauteil und der Soziussitz schließt trotz des kompletten gefalteten DIN A4 Papiers auch noch ohne Probleme  ;D

Lass mich überlegen??? Ich glaube ich werde diesen Ballast mit mir rumschleifen. Auch wenn ich weiß, dass ich es nicht muss und auch ohne das Papier im Recht wäre.  Ich fahr dann aber lieber zügig weiter, nachdem ich es vorgezeigt habe und der Cop schwarz auf weiss gesehen hat, dass die E-Nummer auch zu meiner Kiste passt.

Grüssle an Alle, egal ob mit oder ohne ABE Papier
« Letzte Änderung: Mai 27, 2013, 08:09:05 Nachmittag von moldo29 »

Offline AgeEm

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #27 am: Mai 27, 2013, 08:57:31 Nachmittag »
Interessiert eigentlich irgend jemand die Umrüstung vom geregelten auf ungeregelten KAT?
Grüße aus der Heide ..... ......Hagen

moldo29

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #28 am: Mai 27, 2013, 08:58:30 Nachmittag »
....mich nicht  ;)

Offline thedaz

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« Antwort #29 am: Mai 27, 2013, 11:29:21 Nachmittag »
Interessiert eigentlich irgend jemand die Umrüstung vom geregelten auf ungeregelten KAT?

Erklär' mal, was du da wie umrüsten willst ? Um die Regelung zu eliminieren, musst du lediglich die Stecker von den Lamdasonden abziehen und dann deiner ECU beibringen, sich deswegen nicht zu beschweren (z.B. via Rexxer).
Bollergrüße. Harm

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Antw:QD mit TÜV???
« Antwort #29 am: Mai 27, 2013, 11:29:21 Nachmittag »
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