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Autor Thema: Fehlender Reflektor = Stillegung ??  (Gelesen 14348 mal)

Offline Carl1856

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Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« am: Juni 16, 2015, 08:52:25 Vormittag »
Moin Moin,

bin am WE im Harz auf Tour.

Die Kontrolldichte ist da ja höher und ich habe z.B. keinen Reflektor am Nummernschild verbaut (EVOTech-Heck).

Für mich ist wichtig, dass ich bei einer Beanstandung keine Punkte bekomme bzw. die Karre stillgelegt wird. Das Risiko einer Geldstrafe nehme ich kauf.

Die Meinung hierzu ist gem. alter Beiträge nicht einheitlich. Von 15€ über 3 Punkte und Stillegung war alles dabei.

Kann jemand genau sagen, was droht ?

Ich würde sogar einen anbauen, aber ich habe keinen und auch keine Zeit mir noch einen zu besorgen.

Danke für die Hilfe im voraus.

Offline CLZ

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #1 am: Juni 16, 2015, 09:16:08 Vormittag »
Moin

Also mich haben sie letzte Woche auf meiner Hausstrecke „erwischt“ da aber sonst alles OK mit der Multi war, legte der freundliche Beamte mir nahe,  den Reflektor „bei Gelegenheit“ nachzurüsten.  :P
Die Kontrollen waren in den letzten WE eher verhalten……
Wenn Du „mit“ Reflektor fahren möchtest… Marktstr. 13 in Clausthal …da liegt meiner noch rum…..

Liebe Grüße aus dem Harz
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Offline CommanderRS

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #2 am: Juni 16, 2015, 10:34:51 Vormittag »
Hier die Antwort aus dem Tatbestandskatalog:

TBNR: 353100 Betrag:   15,00 Euro

Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen die Vorschrift **) über Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler.
§ 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.5 BKat

FaP: B Pkt: 0 (0) FV:

Wer natürlich eine freche Klappe hat und mitteilt, daß ihn das "Katzenauge" nicht interessiert / Sch....e aussieht etc, der zahlt das doppelte (Vorsatz). Also immer brav und artig sein   ;D

nur der TÜV reagiert da völlig überzogen. Ist ein "erheblicher Mangel", somit wird die Plakette verweigert.  :o :o :o

Offline Carl1856

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #3 am: Juni 16, 2015, 11:18:22 Vormittag »


nur der TÜV reagiert da völlig überzogen. Ist ein "erheblicher Mangel", somit wird die Plakette verweigert.  :o :o :o

TÜV war beim letzten Mal kein Problem. Wurde beim Händler gemacht und ich glaube, dann geht alles durch.

Wenn´s bei 15 € bleibt, baue ich keinen mehr an.

Wollte nur den Worst Case vermeiden und mit ner stillgelegten Multi auf dem Brocken enden  :o

Freundlich bin ich zur Rennleitung immer. Schließlich haben die meistens nur mit Mütze was zu sagen und zu Hause gibt´s was mit der Neunschwänzigen Katze  :-*
« Letzte Änderung: Juni 16, 2015, 11:20:10 Vormittag von Carl1856 »

Offline Pit999

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #4 am: Juni 16, 2015, 05:00:26 Nachmittag »


nur der TÜV reagiert da völlig überzogen. Ist ein "erheblicher Mangel", somit wird die Plakette verweigert.  :o :o :o

Wenn´s bei 15 € bleibt, baue ich keinen mehr an.

Gibt eine Mängelkarte von der Rennleitung, mit der wirst du wieder vorstellig.

Offline Very

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #5 am: Juni 16, 2015, 05:24:43 Nachmittag »
Hi,

bei den Kontrollen bei uns im Harz ist oft auch noch der "Gemein(d)e-TÜV Prüfer" dabei.
Und wenn der schlechte Laune hat (Wochenende arbeiten mag er nicht) ist der echt bissig.
Doof ist, wenn man per du ist. Also Reflektor dran, sieht man ja beim fahren nicht. :-X
Wegen den kleinen Ding gibt's keine Diskussionen...

Auch Grüße aus Clausthal
Very
« Letzte Änderung: Juni 16, 2015, 05:27:53 Nachmittag von Very »
Nüchtern betrachtet, war es besoffen besser!

Offline frandi63

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #6 am: Juni 16, 2015, 08:06:08 Nachmittag »
Servus,

Auch ich habe noch nie einen Reflektor an meinen Motorrädern gehabt, in den letzten 26 Jahren, und hatte noch nie Ärger mit TÜV oder Rennleitung.
War gerade letzten Freitag mit der NTV dort...

Gruß aus N,
Frank
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Offline CommanderRS

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #7 am: Juni 16, 2015, 09:07:53 Nachmittag »
manch ältere Mopeds haben den Reflektor im Rücklicht intigriert. Ansonsten ist der Reflektor vorgeschrieben.
Wenn der HU-Mensch sonst nichts findet und seine Quote nicht erfüllt hat, steht dann halt "Wiedervorführung".
TÜV-Süd achtet darauf.

Offline Kalle

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #8 am: Juni 16, 2015, 09:10:52 Nachmittag »
Auf jeden Fall nie ohne den Reflektor in die Schweiz, kostet 100 Fränkli.

Grüße

Kalle
Das Leben passiert, während du darüber nachdenkst.

Offline Guzziwerker

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #9 am: Juni 16, 2015, 10:54:39 Nachmittag »
Auf jeden Fall nie ohne den Reflektor in die Schweiz, kostet 100 Fränkli.

Grüße

Kalle

Diese Aussage bezweifle ich.

Wenn man ohne Reflektor erwischt wird, erhält man keine Busse, muss aber das Fahrzeug mit nachgerüstetem Reflektor auf dem Polizeiposten oder dem Strassenverkehrsamt zeigen.

Gruss aus der Schweiz
Thomas
Gruss Thomas

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Offline Lehmi

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #10 am: Juni 17, 2015, 10:57:47 Vormittag »
War auch gerade im Harz und hatte keine Kontrolle. Habe aber gesehen, dass dort kontrolliert wird. Habe mir den Reflektor jedenfalls gleich angebaut. Hatte der Händler nicht gemacht, da jeder das Teil wieder abbaut.
Auch hier an der Ostseeküste wird bei Kontrollen auf den Reflektor großen Wert gelegt.
Gruß Lehmi

Offline AgeEm

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #11 am: Juni 17, 2015, 11:14:30 Vormittag »
Wegen des kleinen roten Dings am meinem roten Mopped mach ich mir keinen Kopp - ranbauen und fertig!
Das scheint einige in echte Nöte zu bringen und zur zentralen Frage über den Sinn des Motorradfahrens überhaupt zu werden.  ???

Bei den komischen gelben Streifen an der Gabel der Neuen würde ich allerdings auch komisch werden....
Grüße aus der Heide ..... ......Hagen

Offline Leo13

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #12 am: Juni 17, 2015, 11:16:49 Vormittag »
Der Reflektor ist doch gar nicht soo schlimm.
Ich habe mir ein Blech unter das Nummernschild geschaubt, woran das Strahlemännchen befestigt ist.
Sieht ganz dezent aus und wäre auch schnell entfernt, wenn ich es denn wollte, was ich aber nicht will.
Die Dinger haben doch ihren Sinn.
Wenn mir nachts das Rücklicht ausfallen sollte, wäe ich froh, nicht über den Haufen gefahren zu werden.
Ich sehe es jeden Abend mit den Fahrradfahrern hier in der Stadt, kein Licht an und entweder mit oder ohne Rückstrahler.
Der Unterschied ist gewaltig.
Nicht alles, was außer dem Motor am Mopped verbaut ist, ist Unsinn...



« Letzte Änderung: Juni 17, 2015, 11:20:53 Vormittag von Leo13 »
Beste Grüße
Lutz

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Offline GerhardWe

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #13 am: Juni 17, 2015, 11:34:27 Vormittag »
Bei den komischen gelben Streifen an der Gabel der Neuen würde ich allerdings auch komisch werden....

Würde ich wegmachen (wollen)!
Die sind ja wohl auch nicht vorgeschrieben, oder?

Ansonsten geb ich Leo recht.
Grüße

Gerhard

Offline Carl1856

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #14 am: Juni 17, 2015, 12:15:24 Nachmittag »
Hallo,

danke für eure Hilfe.

Ich würde ihn ja auch anbauen, aber ich hab keinen...

EVO-Tech liefert ohne Strahler aus und da ich von morgends bis abends im Büro sitze, könnte ich nur noch via Internet bestellen.

Und dann kommt das Ding sicherlich zu spät.


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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #14 am: Juni 17, 2015, 12:15:24 Nachmittag »
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