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Autor Thema: Klappenauspuff bei Harley erlaubt?  (Gelesen 3554 mal)

Offline Hans-G.

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Klappenauspuff bei Harley erlaubt?
« am: September 12, 2019, 01:12:17 Nachmittag »
Die ominösen Klappenauspuffanlagen sind ja laut diverser Nutzer legal. Das stimmt auch so. Aber nur, wenn kein Schalter, ob nun versteckt oder nicht, zum ändern der Klappe am bike ist! Die Klappe geht normalerweise erst bei einer gewissen Drehzahl auf und nicht schon gleich nach dem Start, wie bei eben jener illegalen Betätigung des Schalters.
Hierüber lief in der ZDF Drehscheibe ein Bericht. Die Frankfurter Polizei hat spezielle Zivilfahrzeuge auf Streife geschickt, die explizit  geschulte Beamten eben für jene illegale Umbauten bei Autos und Motorrädern überwachen und auch gleich prüfen. In dem gezeigten Fall hatte der Harleyfahrer den Klappenschalter mit dem Hupenknopf gekoppelt, was den Polizisten nach kurzer Untersuchung des Motorrades entdeckten.
Fazit: 90,- € Strafe, sofortiger Entzug der Betriebserlaubnis und Prüfung des Motorrades von einem Sachverständigen. Die Gebühr hierfür beträgt zwischen 300,. und 400,. €!
Das Gleiche kommt auch auf die zu, welche die sog. Racinganlagen verbaut haben.

Das sollte vielleicht doch den einen oder anderen zu denken geben, ob er tatsächlich auf Teufel komm raus sein bike mit illegalen Mitteln zu einer solchen Krawalltüte aufmotzt. Letztlich leiden wir alle darunter, wenn durch solche lärmbelästigende Motorradfahrer die ganze Bikergemeinschaft in Verruf gerät und immer mehr Strecken und sogar schon Rennstrecken hier Verbote und Sperrungen veranlassen.
Gruß Henri

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Offline mikethebike

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Antw:Klappenauspuff bei Harley erlaubt?
« Antwort #1 am: September 12, 2019, 01:24:52 Nachmittag »
..... Letztlich leiden wir alle darunter, wenn durch solche lärmbelästigende Motorradfahrer die ganze Bikergemeinschaft in Verruf gerät und immer mehr Strecken und sogar schon Rennstrecken hier Verbote und Sperrungen veranlassen.

Was ich hierzu gerne ergänzen möchte...

Wir leiden auch passiv unter dem Lärm, den gewisse Zeitgenossen legal oder illegal "absondern". Das ist schlicht und ergreifend Stress. Ob wir wollen oder (die Lärmabsonderer mögen sich einreden, dass das toll sei) nicht. Ob sie nun 2 oder 4-rädrig unterwegs sind. Letztere können es oftmals noch besser, die Älteren meist noch besser als die Jüngeren...

Nur mal so - zum drüber reflektieren

Offline Flitzi

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Antw:Klappenauspuff bei Harley erlaubt?
« Antwort #2 am: September 12, 2019, 05:16:04 Nachmittag »
 :^
Gruß, Matthias

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Offline Diventreiber

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Antw:Klappenauspuff bei Harley erlaubt?
« Antwort #3 am: September 12, 2019, 09:14:06 Nachmittag »
Was leider hier nicht erwähnt wird:
Durch die unselige Auflage, den CO Gehalt für die AU zu messen müssen auch Harley Fahrer bei Standgas dem TÜV Prüfer die Auspuffklappen öffnen damit der „Schnorchel“ in den Endtopf reinpaßt.
Hätten wir die Klappen nicht geöffnet bekommen hätte meine Nightrod keinen „TÜV“ bekommen.
Also mal wieder ein hausgemachtes Problem, gäbe es diese Untersuchung nicht bräuchte man auch keine Schalterkombination.
FG
Andreas

Offline hoeltz

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Antw:Klappenauspuff bei Harley erlaubt?
« Antwort #4 am: September 13, 2019, 10:18:15 Vormittag »
Und ich kaufe mir doch eine hd CVO Street Glied mit klappenauspuff :P
Gruss Harry
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Offline Hans-G.

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Antw:Klappenauspuff bei Harley erlaubt?
« Antwort #5 am: September 13, 2019, 11:04:59 Vormittag »
Und ich kaufe mir doch eine hd CVO Street Glied mit klappenauspuff :P

Na dann viel Spaß mit deinem neuen Street Glied! :totlach
Gruß Henri

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Offline McFlyHAM

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Antw:Klappenauspuff bei Harley erlaubt?
« Antwort #6 am: September 13, 2019, 11:20:52 Vormittag »
Also ist Harley doch was zum Kompensieren von anatomischen Defiziten im Gentialbereich  ;D
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Offline rocroc

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Antw:Klappenauspuff bei Harley erlaubt?
« Antwort #7 am: September 13, 2019, 12:18:30 Nachmittag »
Die ominösen Klappenauspuffanlagen sind ja laut diverser Nutzer legal. Das stimmt auch so. Aber nur, wenn kein Schalter, ob nun versteckt oder nicht, zum ändern der Klappe am bike ist!

Genau.

Die Klappe geht normalerweise erst bei einer gewissen Drehzahl auf und nicht schon gleich nach dem Start, wie bei eben jener illegalen Betätigung des Schalters.

Das wiederum stimmt so nicht pauschal. Bei vielen Klappenauspuffanlagen - auch bei den meisten unserer Ducs - ist die Klappe beim Start geöffnet und schließt sich erst in einem für den Messzyklus relevanten Bereich. Dies übrigens auch nicht in allen Gängen.
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Offline Walle

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Antw:Klappenauspuff bei Harley erlaubt?
« Antwort #8 am: September 13, 2019, 12:24:12 Nachmittag »
.....also mir macht es gelegentlich doch schon Spaß den C 63 im Sportmodus artgerecht außerhalb von Ortschaften zu bewegen....habe ich deswegen ein Defizit  ???

Was soll diese Verallgemeinerung ? Es wird immer welche geben, die nicht wissen was sie tun...mit ihrer Klappe  :jaja
...Herr schmeiß Hirn ra......wir werden es nach besten Wissen und Gewisse unter den Bedürftigen aufteilen :-)

Offline Hans-G.

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Antw:Klappenauspuff bei Harley erlaubt?
« Antwort #9 am: September 13, 2019, 06:18:04 Nachmittag »
Manche brauchen halt den Kick von einem lautem Auspuff. Zum Glück sieht es die Mehrheit etwas anders. Mir jedenfalls ist meine PP mit legaler QD Anlage laut genug. Sonores Ducatibollern ist für mich das wichtigste. Dadurch sehe ich mich auch nicht genötigt, durch Ortschaften oder gar vor den bikertreffs mit hohen Drehzahlen mein Ego aufzupolieren!
Soll dann jeder machen wie er will.
Gruß Henri

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Antw:Klappenauspuff bei Harley erlaubt?
« Antwort #9 am: September 13, 2019, 06:18:04 Nachmittag »
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