Multistrada.eu - DAS Ducati Multistrada-Forum
Plauderecke => Off-Topic => Thema gestartet von: ducdieter am Juni 20, 2017, 03:55:04 Nachmittag
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Hi , hier einmal eine Frage in die Runde der Experten :o
Habe ein Bußgeldbescheid bekommen, geblitzt auf der Autobahn (außerorts) mit PKW und Anhänger mit Multi drauf 70€ , 1Punkt , plus Auslagen 98,50€ gesamt. Die Ausgangslage: 80km/h erlaubt.
Geblitzt mit 97km/h , also 17km/h zuviel , nach Bußgeldkatalog eigentlich 30€.
Da ich aber mit Anhäger geblitzt wurde, die hohe Strafe. Nur mein Anhänger hat eine 100km/h Zulassung, dann würden nur 30€ zu Buche stehen....was nun...wenn die kein Foto von hinten, Nummerschlild des Anhängers haben.
Wer hatte schon so einen Fall, oder kennt sich aus.
Gruß Dieter
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Zu schnelles Fahren mit Anhänger wird generell strenger bestraft, da spielt es keine Rolle
ob der Anhänger eine 80 er oder 100 er Zulassung hat.
Grüßle
Kalle
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Hi , Kalle , hast sicherlich Recht ,mit der strengeren Strafe , nur im Bußgeldkatalog wird rechtlich nicht zwischen 80km/h und 100km/h Zulassung unterschieden, das ist wohl ein rechtsfreier Raum, habe dazu im Netz nichts gefunden.
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Dlu unterliegt mit Hänger den strafkatalog für Lkw Fahrer.
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Deshalb habe ich mir schon vor 10 Jahren einen Transporter gekauft,
hatte das Rumgeschleiche gründlich satt.
Jetzt kann ich mit vernünftiger Geschwindigkeit gen Süden donnern.
Grüßle
Kalle
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Hi , hier einmal eine Frage in die Runde der Experten :o
Habe ein Bußgeldbescheid bekommen, geblitzt auf der Autobahn (außerorts) mit PKW und Anhänger mit Multi drauf 70€ , 1Punkt , plus Auslagen 98,50€ gesamt. Die Ausgangslage: 80km/h erlaubt.
Geblitzt mit 97km/h , also 17km/h zuviel , nach Bußgeldkatalog eigentlich 30€.
Da ich aber mit Anhäger geblitzt wurde, die hohe Strafe. Nur mein Anhänger hat eine 100km/h Zulassung, dann würden nur 30€ zu Buche stehen....was nun...wenn die kein Foto von hinten, Nummerschlild des Anhängers haben.
Wer hatte schon so einen Fall, oder kennt sich aus.
Gruß Dieter
Hier kannst Du leider nichts machen!
Für PKW mit Anhänger ist bei einer Überschreitung von 16 bis 20 km/h eben jenes Bußgeld fällig.
Ärgerlich ist aber der dazugehörige Punkt. Den hast Du jetzt mindestens 2 1/2 Jahre ab Rechtskraft des Bescheids.
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Hi@ all, das würde ja bedeuten, das trotz der 100km/h Zulassung, alle Überschreitungen außerorts im Bereich zwischen 80 und 100 km/h nach der 80er Regelung für Anhänger geandet werden.
Dann habe ich ja auf der Autobahn über 80km/h bei ner Überschreitung ständig die "A"-Karte.
Was ein Blödsinn und der ist noch nicht mal rechtlich geregelt. Ich gebe ja die 97km/h zu, nur der Punkt ärgert mich.
Da ich im Rechtsschutz bin frage ich mal beim ADAC nach, mal sehen was die sagen, bevor ich Einspruch erhebe.
Gruß Dieter
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Wenn eine Beschränkung auf 80 km/h angezeigt wird, gilt das für alle, egal ob mit 80er oder 100er Anhänger. Das gilt dann ja auch für sonstige KFZ und Motorräder ohne Anhänger.
Wenn Du aber ohne eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit 97 km/h geblitzt würdest, kannst Du es Deinem Rechtsschutz übergeben. Beim Blitzer von vorne sieht er ja nicht Dein 100er Schild am Hänger.
Als ich noch beruflich so um die 100000 km im Jahr unterwegs war, habe ich nicht wenige Male einen sog. Hüpfenden Anhänger hinter einem PKW erleben dürfen. Die schaukeln sich bis zum umfallen auf und haben schon so manchen schweren Unfall verursacht.
Deswegen auch die drastisch höheren Strafen für die Tempoüberschreitung.
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Hi , hier einmal eine Frage in die Runde der Experten :o
Habe ein Bußgeldbescheid bekommen, geblitzt auf der Autobahn (außerorts) mit PKW und Anhänger mit Multi drauf 70€ , 1Punkt , plus Auslagen 98,50€ gesamt. Die Ausgangslage: 80km/h erlaubt.
Geblitzt mit 97km/h , also 17km/h zuviel , nach Bußgeldkatalog eigentlich 30€.
Da ich aber mit Anhäger geblitzt wurde, die hohe Strafe. Nur mein Anhänger hat eine 100km/h Zulassung, dann würden nur 30€ zu Buche stehen....was nun...wenn die kein Foto von hinten, Nummerschlild des Anhängers haben.
Wer hatte schon so einen Fall, oder kennt sich aus.
Gruß Dieter
Freu dich doch aufs Fahrrad
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http://www.bussgeldkatalog.de/lkw/ (http://www.bussgeldkatalog.de/lkw/)
http://www.bussgeldkatalog.de/lkw-geschwindigkeit/ (http://www.bussgeldkatalog.de/lkw-geschwindigkeit/)
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Guten Morgen, ich gebe nicht auf, danke für die Links und Angaben, jedoch steht im Bußgeldkatalog LKW rein gar nichts von PKW mit Anhänger, wo steht das ein PKW mit Anhänger wie ein LKW behandelt wird ????
Tempo-100 Plakette
Mit der Tempo-100-Plakette dürfen Sie mit einem PKW-Anhänger-Gespann auch schneller als die durch die StVO vorgeschriebenen 80 km/h fahren. Dafür müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der PKW muss über ABS verfügen.
Die Gesamtmasse des PKW darf nicht über 3,5 Tonnen liegen.
Der Anhänger muss auf eine Geschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt sein.
Die Reifen des Anhängers sollten mindestens einen Geschwindigkeitsindex L und eine Zulassung für 120 km/h haben. Sie dürfen zudem nicht älter als sechs Jahre sein.
Außerdem ist ein gewisses Masseverhältnis zwischen PKW und Anhänger einzuhalten.
Habe ich alles eingehalten.
1. Ich akzeptiere die 97km/h
2. zulässige Höchstgeschwindigkeit vor dem Tunnel auf der Autobahn war 80km/h
3. wo steht in der StVO oder StVG das ein PKW mit Anhänger wie ein LKW behandelt wird
4. Ich darf mit Hänger 100 fahren, wo steht das ich wie mit 80 behandelt werde
5. ich habe die 100 mit Anhänger nicht überschritten
Fragen über Fragen und keiner weiß genaues...🤔🤔🤔
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Du warst 17km/h zu schnell mit Hänger, ob nun 100er Plakette oder nicht!
Da gibt's kein Vertun!
Akzeptier es, oder lass dich auf nen Rechtsstreit ein! Den wirst du verlieren...
Gruß Ralph
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Was ist daran eigentlich nicht zu verstehen? Du bist 97 auf einer 80er Strecke gefahren und da du mit Anhänger unterwegs warst, also als Gespann, gilt hier der Bußgeltkatalog für LKW. Ich weiß nicht, warum du dich auf deinen 100km/h Aufkleber versteifst, es waren nur 80 erlaubt.
Bei 117km/h würdest du deine Strafe inkl. Punkt also akzeptieren? Was ist das für eine Logik? Ein LKW kann 80 auf der Autobahn und darf in der Regel nur 60 auf der Landstraße fahren. Würdest du dich bei 77 auf der Landstraße nun auch rauswinden wollen?
Ansonsten ist deine Frage sicher berechtigt, wo es eben steht, dass ein KFZ mit Anhänger beim Bußgeld als LKW betrachtet wird.
Ab wieviel zu viel gibts eigentlich den Punkt? Wäre gut zu wissen, dann stelle ich meinen Tempomat nur noch mit der entsprechenden Plustoleranz ein. Mit meinem 100km/h Anhänger fahre ich gern auch mal 120 ;D
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http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-anhaenger/ (http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-anhaenger/)
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Ok, mindestens 15 GPS Km/h kann ich schneller fahren. Die übliche Toleranz, welche als Messungenauigkeit abgezogen wird, sind ja 4km/h. Bin ich dann ja mit 18km/h auf der sicheren Seite. :P
Danke für den Link
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ja danke für den Link. Das muss man wirklich wissen wenn man mit Hänger unterwegs ist. Die Strafen sind krass ...
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Habe ich schon 2 mal durch....= 2 x 100 eu + 2 x 1 Pt.
Ende 2017 sind se wieder wech ;D
Zu schnelles Fahren mit Anhänger wird schwerer bestraft als ohne Anhänger. Wie schon paar mal geschrieben nach Bußgeldkatalog für Nutzfahrzeuge
Ich war beim ersten Mal auch schwer verwundert über die Höhe des Bußgeldes....hab's aber dann nach längerer Suche im www bzw. Katalog gefunden.
Was die 100 km/h Zulassung für Anhänger gründsätzlich betrift (für ungebremste Anhänger jedenfalls)....100 km/h ist in der Regel erst dann erlaubt wenn das Zugfahrzeug mind. 2,5 Tonnen hat
(so steht es auch in der Zulassung meines Anhängers). D.h. ist das Zugfahrzeug leichter fährt man so oder so 80....egal ob eine 100er Zulassung existiert oder nicht.
Ausnahme, der Anhänger wird abgelastet und als solcher in die Papiere eingetragen. Dann muß man halt wesentlich weniger an Gesamtgewicht transportieren.
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die 100er-Zulassung für den Hänger ist bei dieser Sachlage völlig irrelevant. Es waren 80 km/h angesagt und der TO ist durchgebrezelt und dabei erwischt worden.
Zahlen, Punkte kassieren und aufhören zu jammern.
Elende Raser ! ;D
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Eine beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung halte ich mit Anhänger grundsätzlich ein
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Na ich gönne mir die 15km/h :P
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Ansonsten ist deine Frage sicher berechtigt, wo es eben steht, dass ein KFZ mit Anhänger beim Bußgeld als LKW betrachtet wird.
[/quote]
Hi, das hat mit nichts verstehen gar nichts zu tun, es gibt keine rechtliche Grundlage und ich fahre keinen LKW..
Die Bußgeldkataloge PKW und LKW habe ich alle von hinten bis vorne durch, keine Gesetzesgrundlage für Geschwindigkeitsüberschreitungen bei 100 km/h Zulassung des Anhängers, es geht mir nicht um die Geldstrafe sondern den einen kleinen Sch...Punkt.
Habe heute morgen mit der Bussgeldstelle telefoniert und die nette Dame sagte:
Schicken Sie doch einfach den Fahrzeugschein des Anhängers, dann ändern wir den Bescheid... :o :o
Na dann, ihr Wort in Gottes Ohren......gebe ne Info, wenn ich näheres weiß.
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:o
vielleicht kommt noch was oben drauf ;D
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Der Fahrzeugschein wird auf 80km/h Zulassung abgeändert, wäre wohl der Behörde zu fahrlässig mit Ducdieter ;D
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Der Fahrzeugschein wird auf 80km/h Zulassung abgeändert, wäre wohl der Behörde zu fahrlässig mit Ducdieter ;D
Sorry, ich schicke natürlich nicht den Fahrzeugschein, sondern eine Kopie per e-Mail wo die Daten des Anhängers ersichtlich sind....hier wird aber auch alles klein,klein zerbröselt...... :P :P
Gruß Dieter
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Ich verstehe das alles mit der 100er Zulassung nicht.
Es waren 80 km/h erlaubt und du bist 97 km/h gefahren. D.h. 17 km/h zu schnell!
Ob das Fahrzeug nun eine 80er, 100er oder was weiß ich für eine Zulassung hat, spielt doch überhaupt keine Rolle.
17 km/h zu schnell, basta!
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Sehe ich genauso, lasse mich aber gern von Dieter überraschen. ;D
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Ich denke da gibt es nichts zu überraschen...
Was wäre dann in einer 30er Zone, darf Dieter dann auch 100 fahren???
Dann ist er bestimmt der einzige.
Kommt hört doch auf.
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Ich denke da gibt es nichts zu überraschen...
Was wäre dann in einer 30er Zone, darf Dieter dann auch 100 fahren???
Dann ist er bestimmt der einzige.
Kommt hört doch auf.
Nö, er darf sogar 210 fahren, weil sein Auto dafür zugelassen ist.... ;-) ;-)
Ein bischen Spass muss sein.... und wech :-)
Gesendet von meinem Honor 8 mit Tapatalk
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Es geht ja nicht um die 17km/h, sondern um das anwendbare Strafmaß.
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Es geht ja nicht um die 17km/h, sondern um das anwendbare Strafmaß.
Genau! Und das ist eben mit Anhänger einfach bedeutend höher, da mit Hänger eben noch mehr Gefahr beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit von 17 Km/h ausgeht als mit Solofahrzeug.
Da kann er bis zum obersten Gerichtshof gehen, Recht bekommt nur sein Anwalt bei seiner Honorarforderung.
Googelt einfach mal nach Unfällen mit Anhängern/Wohnwagen von sogenannten PKW-Gespannen. Dann seht Ihr auch, warum das so ist.
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[Ich verstehe das alles mit der 100er Zulassung nicht.
Es waren 80 km/h erlaubt und du bist 97 km/h gefahren. D.h. 17 km/h zu schnell!
Ob das Fahrzeug nun eine 80er, 100er oder was weiß ich für eine Zulassung hat, spielt doch überhaupt keine Rolle.
17 km/h zu schnell, basta!quote][/quote]
Hoihoihoi,
bei Zulassung 80 Km/Std wären Das Fahrzeug sowie die örtliche Geschwindigkeit überschritten worden - also zwei Vergehen, deshalb teurer.
lg tö
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Er hat doch aber ne 100er Zulassung, auf die er sich auch gern bei erlaubten 80 berufen möchte ;D
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zählt die Geschwindigkeitsvorgabe für das Fahrzeug oder pro Rad ?
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So wie ich verstehe, geht es um die Bussenhöhe - die normale Uebertretung der örtlichen Geschwindigkeitsvorschriften werden problemlos akzeptiert da nicht so teuer. Die Tempolimite des Fahrzeugs wurde nicht überschritten und wird deshalb angefochten ?
Tö
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So wie ich verstehe, geht es um die Bussenhöhe - die normale Uebertretung der örtlichen Geschwindigkeitsvorschriften werden problemlos akzeptiert da nicht so teuer. Die Tempolimite des Fahrzeugs wurde nicht überschritten und wird deshalb angefochten ?
Tö
Genau.....so ist es, wenn die Bussgeldstelle meine Anfrage nicht akzeptiert, dann ist es so.
Gruß Dieter
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[Ich verstehe das alles mit der 100er Zulassung nicht.
Es waren 80 km/h erlaubt und du bist 97 km/h gefahren. D.h. 17 km/h zu schnell!
Ob das Fahrzeug nun eine 80er, 100er oder was weiß ich für eine Zulassung hat, spielt doch überhaupt keine Rolle.
17 km/h zu schnell, basta!quote]
Hoihoihoi,
bei Zulassung 80 Km/Std wären Das Fahrzeug sowie die örtliche Geschwindigkeit überschritten worden - also zwei Vergehen, deshalb teurer.
lg tö
[/quote]
100er Zulassung heisst 100Km/h auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen, auf allen anderen Straßen 80 wie mit dem normalen Anhänger
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100er Zulassung heisst 100Km/h auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen, auf allen anderen Straßen 80 wie mit dem normalen Anhänger
Hoihoihoi,
100er Zulassung heisst für mich, dass das Fahrzeug für diese Geschwindigkeit gebaut worden ist und die Betriebserlaubnis erlischt erst ab 100 Km/Std. Selbsterverständlich müssen die geltenden Verkehrsvorschriften so oder so eingehalten werden. Bei Dieter war das eine normale Uebertretung (30EURO) und erst ab 100 Std/Km wäre die Betriebserlaubnis erloschen und entsprechend zusätzlich eine Busse dazu addiert worden.
lg Tö
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Offensichtlich scheint es hier einige Unsicherheiten bzgl der geltenden Gesetze zu geben. Es wird gemutmaßt, spekuliert und irgendwelche Internethalbwahrheiten geschrieben, als sich an die Fakten zu halten. Eigentlich lässt die StVO keinen allzu großen Spielraum für subjektive Auslegung des Gesetzes. Da ich selbe keine Ahnung zu der Sachlage habe, rate ich hier einen Verkehrsrechtanwalt oder die zuständige Verkehrspolizei zu konsultieren.
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Wenn du eine Verkehrsrechtsschutz hast, würde ich es mal über einen Anwalt probieren. Verlieren kannst du ja da nichts....
Mich haben sie letztens gelasert mit 41 km/h zu schnell auf der Multi. Laut Bescheid muss ich nun einen Monat laufen.... Da ich aber auch Rechtsschutz habe, habe ch es jetzt mal einem der sich damit auskennt übergeben.
Meine Hoffnung ist, das der nette Herr der mich gelasert hat, die Schulung nicht hat, oder das Gerät evtl nicht ordnungsgemäß gewartet wurde. Wenn nicht, muss ich wohl in den sauren Apfel beißen.....
Naja, again what learned.
Gruß Dave
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@ Dave:
Da wirst Du wohl nichts machen können, der messende Beamte wird sich wohl schwerlich der falschen Messung selbst bezichtigen. Das habe ich auch probiert, keine Chance!
Bei meinem Fall plädierte mein Anwalt dann auf meine berufliche Zukunft, da ich auf meine Fahrerlaubnis zur Berufs Ausübung angewiesen bin. Letztlich hat der Richter das Fahrverbot deswegen zurückgezogen, aber im Gegenzug die Geldstrafe verdoppelt. Statt 160,-€ eben 320,-€. War mir dann eigentlich egal, Hauptsache kein Fahrverbot.
Vielleicht kann hier Dein Anwalt ähnliches für Dich erstreiten.
Wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg bei Deinem Einspruch.
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Offensichtlich scheint es hier einige Unsicherheiten bzgl der geltenden Gesetze zu geben. Es wird gemutmaßt, spekuliert und irgendwelche Internethalbwahrheiten geschrieben, als sich an die Fakten zu halten. Eigentlich lässt die StVO keinen allzu großen Spielraum für subjektive Auslegung des Gesetzes. Da ich selbe keine Ahnung zu der Sachlage habe, rate ich hier einen Verkehrsrechtanwalt oder die zuständige Verkehrspolizei zu konsultieren.
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Danke, endlich jemand der nicht gleich über einen herfällt ;) ;)
Wie gesagt, Versuch macht klug und zur Not habe ich eine gute Rechtsschutzversicherung
Gruß Dieter
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Ich glaube zwar nicht, dass die Diskussion damit erledigt ist, aber hier mal die rechtliche Grundlage für die Strafe:
Bußgeldkatalog "lfd. Nr. 11.1"!
Darin wird verwiesen auf "§ 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a und b" der StVO". Dort wiederum sind alle Fahrzeuggruppen enthalten, für die die jeweiligen Bußgelder gelten. Und da taucht eben auch der PKW mit Anhänger auf (unter §3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a, aa).
Und dabei ist völlig irrelevant, ob der Anhänger eine Ausnahmegenehmigung hat, unter bestimmten Voraussetzungen auch schneller als die dort angegebenen 80km/h fahren zu dürfen.
Der Bußgeldkatalog (der ja genau auf diese Fahrzeuggruppe verweist) legt nur das anzuwendende Strafmaß fest. Und das ist damit eben genauso hoch, als würde man mit nem 40-Tonner zu schnell fahren!
Ich hoffe, ich konnte es so erklären, dass man es versteht.
Vielleicht kann ich es ja verhindern, dass sinnlos irgendwelche Anwälte oder gar Richter bemüht werden, um klar geregelte Dinge festzustellen. Kein Wunder dass die Prämien für Rechtsschutzversicherungen immer weiter steigen und Anwälte sich vor lauter Freude die Schenkel blau schlagen ;).