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DUCATI MULTISTRADA => Multistrada - Allgemein => Thema gestartet von: Carl1856 am Juni 16, 2015, 08:52:25 Vormittag

Titel: Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Carl1856 am Juni 16, 2015, 08:52:25 Vormittag
Moin Moin,

bin am WE im Harz auf Tour.

Die Kontrolldichte ist da ja höher und ich habe z.B. keinen Reflektor am Nummernschild verbaut (EVOTech-Heck).

Für mich ist wichtig, dass ich bei einer Beanstandung keine Punkte bekomme bzw. die Karre stillgelegt wird. Das Risiko einer Geldstrafe nehme ich kauf.

Die Meinung hierzu ist gem. alter Beiträge nicht einheitlich. Von 15€ über 3 Punkte und Stillegung war alles dabei.

Kann jemand genau sagen, was droht ?

Ich würde sogar einen anbauen, aber ich habe keinen und auch keine Zeit mir noch einen zu besorgen.

Danke für die Hilfe im voraus.
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: CLZ am Juni 16, 2015, 09:16:08 Vormittag
Moin

Also mich haben sie letzte Woche auf meiner Hausstrecke „erwischt“ da aber sonst alles OK mit der Multi war, legte der freundliche Beamte mir nahe,  den Reflektor „bei Gelegenheit“ nachzurüsten.  :P
Die Kontrollen waren in den letzten WE eher verhalten……
Wenn Du „mit“ Reflektor fahren möchtest… Marktstr. 13 in Clausthal …da liegt meiner noch rum…..

Liebe Grüße aus dem Harz
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: CommanderRS am Juni 16, 2015, 10:34:51 Vormittag
Hier die Antwort aus dem Tatbestandskatalog:

TBNR: 353100 Betrag:   15,00 Euro

Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger *) und verstießen dabei gegen die Vorschrift **) über Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler.
§ 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.5 BKat

FaP: B Pkt: 0 (0) FV:

Wer natürlich eine freche Klappe hat und mitteilt, daß ihn das "Katzenauge" nicht interessiert / Sch....e aussieht etc, der zahlt das doppelte (Vorsatz). Also immer brav und artig sein   ;D

nur der TÜV reagiert da völlig überzogen. Ist ein "erheblicher Mangel", somit wird die Plakette verweigert.  :o :o :o
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Carl1856 am Juni 16, 2015, 11:18:22 Vormittag


nur der TÜV reagiert da völlig überzogen. Ist ein "erheblicher Mangel", somit wird die Plakette verweigert.  :o :o :o

TÜV war beim letzten Mal kein Problem. Wurde beim Händler gemacht und ich glaube, dann geht alles durch.

Wenn´s bei 15 € bleibt, baue ich keinen mehr an.

Wollte nur den Worst Case vermeiden und mit ner stillgelegten Multi auf dem Brocken enden  :o

Freundlich bin ich zur Rennleitung immer. Schließlich haben die meistens nur mit Mütze was zu sagen und zu Hause gibt´s was mit der Neunschwänzigen Katze  :-*
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Pit999 am Juni 16, 2015, 05:00:26 Nachmittag


nur der TÜV reagiert da völlig überzogen. Ist ein "erheblicher Mangel", somit wird die Plakette verweigert.  :o :o :o

Wenn´s bei 15 € bleibt, baue ich keinen mehr an.

Gibt eine Mängelkarte von der Rennleitung, mit der wirst du wieder vorstellig.
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Very am Juni 16, 2015, 05:24:43 Nachmittag
Hi,

bei den Kontrollen bei uns im Harz ist oft auch noch der "Gemein(d)e-TÜV Prüfer" dabei.
Und wenn der schlechte Laune hat (Wochenende arbeiten mag er nicht) ist der echt bissig.
Doof ist, wenn man per du ist. Also Reflektor dran, sieht man ja beim fahren nicht. :-X
Wegen den kleinen Ding gibt's keine Diskussionen...

Auch Grüße aus Clausthal
Very
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: frandi63 am Juni 16, 2015, 08:06:08 Nachmittag
Servus,

Auch ich habe noch nie einen Reflektor an meinen Motorrädern gehabt, in den letzten 26 Jahren, und hatte noch nie Ärger mit TÜV oder Rennleitung.
War gerade letzten Freitag mit der NTV dort...

Gruß aus N,
Frank
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: CommanderRS am Juni 16, 2015, 09:07:53 Nachmittag
manch ältere Mopeds haben den Reflektor im Rücklicht intigriert. Ansonsten ist der Reflektor vorgeschrieben.
Wenn der HU-Mensch sonst nichts findet und seine Quote nicht erfüllt hat, steht dann halt "Wiedervorführung".
TÜV-Süd achtet darauf.
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Kalle am Juni 16, 2015, 09:10:52 Nachmittag
Auf jeden Fall nie ohne den Reflektor in die Schweiz, kostet 100 Fränkli.

Grüße

Kalle
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Guzziwerker am Juni 16, 2015, 10:54:39 Nachmittag
Auf jeden Fall nie ohne den Reflektor in die Schweiz, kostet 100 Fränkli.

Grüße

Kalle

Diese Aussage bezweifle ich.

Wenn man ohne Reflektor erwischt wird, erhält man keine Busse, muss aber das Fahrzeug mit nachgerüstetem Reflektor auf dem Polizeiposten oder dem Strassenverkehrsamt zeigen.

Gruss aus der Schweiz
Thomas
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Lehmi am Juni 17, 2015, 10:57:47 Vormittag
War auch gerade im Harz und hatte keine Kontrolle. Habe aber gesehen, dass dort kontrolliert wird. Habe mir den Reflektor jedenfalls gleich angebaut. Hatte der Händler nicht gemacht, da jeder das Teil wieder abbaut.
Auch hier an der Ostseeküste wird bei Kontrollen auf den Reflektor großen Wert gelegt.
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: AgeEm am Juni 17, 2015, 11:14:30 Vormittag
Wegen des kleinen roten Dings am meinem roten Mopped mach ich mir keinen Kopp - ranbauen und fertig!
Das scheint einige in echte Nöte zu bringen und zur zentralen Frage über den Sinn des Motorradfahrens überhaupt zu werden.  ???

Bei den komischen gelben Streifen an der Gabel der Neuen würde ich allerdings auch komisch werden....
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Leo13 am Juni 17, 2015, 11:16:49 Vormittag
Der Reflektor ist doch gar nicht soo schlimm.
Ich habe mir ein Blech unter das Nummernschild geschaubt, woran das Strahlemännchen befestigt ist.
Sieht ganz dezent aus und wäre auch schnell entfernt, wenn ich es denn wollte, was ich aber nicht will.
Die Dinger haben doch ihren Sinn.
Wenn mir nachts das Rücklicht ausfallen sollte, wäe ich froh, nicht über den Haufen gefahren zu werden.
Ich sehe es jeden Abend mit den Fahrradfahrern hier in der Stadt, kein Licht an und entweder mit oder ohne Rückstrahler.
Der Unterschied ist gewaltig.
Nicht alles, was außer dem Motor am Mopped verbaut ist, ist Unsinn...

(http://i925.photobucket.com/albums/ad91/Leo13de/6E5CF4AF-8163-4779-A0C4-C95129D15985.jpg)

(http://i925.photobucket.com/albums/ad91/Leo13de/8A239040-1827-4EEE-AC7B-72A2A77F3CF0.jpg)
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: GerhardWe am Juni 17, 2015, 11:34:27 Vormittag
Bei den komischen gelben Streifen an der Gabel der Neuen würde ich allerdings auch komisch werden....

Würde ich wegmachen (wollen)!
Die sind ja wohl auch nicht vorgeschrieben, oder?

Ansonsten geb ich Leo recht.
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Carl1856 am Juni 17, 2015, 12:15:24 Nachmittag
Hallo,

danke für eure Hilfe.

Ich würde ihn ja auch anbauen, aber ich hab keinen...

EVO-Tech liefert ohne Strahler aus und da ich von morgends bis abends im Büro sitze, könnte ich nur noch via Internet bestellen.

Und dann kommt das Ding sicherlich zu spät.

Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Kalle am Juni 17, 2015, 01:30:28 Nachmittag
Auf jeden Fall nie ohne den Reflektor in die Schweiz, kostet 100 Fränkli.

Grüße

Kalle

Diese Aussage bezweifle ich.

Wenn man ohne Reflektor erwischt wird, erhält man keine Busse, muss aber das Fahrzeug mit nachgerüstetem Reflektor auf dem Polizeiposten oder dem Strassenverkehrsamt zeigen.

Gruss aus der Schweiz
Thomas

Darfst du gerne bezweifeln, stimmt aber, selbst miterlebt, direkt an der Grenze in Taufers.
Abkassiert bei 5 Bikern, macht 500,- Fränkli für die Staatskasse.

Grüße

Kalle
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Leo13 am Juni 17, 2015, 01:49:23 Nachmittag
Hallo,

danke für eure Hilfe.

Ich würde ihn ja auch anbauen, aber ich hab keinen...

EVO-Tech liefert ohne Strahler aus und da ich von morgends bis abends im Büro sitze, könnte ich nur noch via Internet bestellen.

Und dann kommt das Ding sicherlich zu spät.

Nimm doch irgendeinen, muß doch nicht von Ducati sein...
z.B. von der Tante: https://www.louis.de/produkte/motorrad-rueckstrahler/416 (https://www.louis.de/produkte/motorrad-rueckstrahler/416)
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: ThomasK am Juni 17, 2015, 02:42:59 Nachmittag
ich habe mir diesen montiert = mittels Silikon von hinten an mein Nummernschild geklebt...

https://www.louis.de/artikel/shin-yo-rueckstrahler-masse-18x125mm-m-halter/10034292?list=85158266 (https://www.louis.de/artikel/shin-yo-rueckstrahler-masse-18x125mm-m-halter/10034292?list=85158266)



sieht (meiner Meinung nach) fein aus..... nicht zu klobig...
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Schippy am Juni 17, 2015, 03:29:45 Nachmittag
Ich hab mir Reflektorfolie beim großen Fluß gekauft und ein Stück passend zwischen Rücklicht und Kennzeichen reingeklebt.
Hab leider grad kein Foto parrat. Weiß auch nicht was es da für Vorschriften gibt..
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Multiuser am Juni 17, 2015, 03:48:49 Nachmittag
Ich habe mir heute auch für 2 Euro eine in der Bucht bestellt.
Kann man direkt unter das Rücklicht einkleben. ;)
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Heidemops am Juni 17, 2015, 05:28:38 Nachmittag
Hallo Bollergemeinde,

ich finde die Position unter dem Nummernschild nicht sehr schön und habe deshalb
den Reflektor unter die Sitzbank geklebt. (siehe Bilder) ;D
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Marco12 am Juni 17, 2015, 06:52:35 Nachmittag
Wenn sie schon nach dem Reflektor suchen, wird man nur leider mit der Folie auch nicht viel Glück haben.
Die Position und die Bauart(E-Prüfzeichen) sind genau bestimmt.
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Heidemops am Juni 17, 2015, 07:49:33 Nachmittag
Hallo Marco,

das ist so nicht ganz richtig. 8)
E-Prüfzeichenpflicht habe ich in § 53(4) StVZO für den Reflektor nicht gefunden
Die Position gem. Absatz(5) besagt zwar am äußersten Ende, jedoch gem. Satz 2 sind bauartbedingte Abweichungen möglich.
Weitere Einschränkungen dann erst ab 1m vom Rückstrahler bis zum Fahrzeugende.
Von der bauartbedingten Einschränkung habe ich Gebrauch gemacht.  ;)
Diese Diskussion wird kein Sheriff führen wollen denke ich.
Die müssen auch immer den Aspekt der Verhältnismässigkeit beachten.
Folglich bin ich da ganz entspannt mit der Auslegung der Reflektorpflicht. ;D
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Leo13 am Juni 17, 2015, 08:01:38 Nachmittag
Heidi, die Multi ist nach EG-Recht zugelassen, nicht nach STVZO...
Da gilt Richtlinie 93/92/EWG und 76/757/EEC (Google war mein Freund :laugh:)
Sichtbarkeit von oben, unten (15°) und seitlich ist vorgeschrieben.
Irgendwo war noch was mit nicht mehr als 400mm Abstand zum äußeren Eckpunkt.

Das wird mit Deiner Anbringung nicht zu erfüllen sein...
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Heidemops am Juni 17, 2015, 08:26:14 Nachmittag
Heidi, die Multi ist nach EG-Recht zugelassen, nicht nach STVZO...
Da gilt Richtlinie 93/92/EWG und 76/757/EEC (Google war mein Freund :laugh:)  :'(
Sichtbarkeit von oben, unten (15°) und seitlich ist vorgeschrieben.
Irgendwo war noch was mit nicht mehr als 400mm Abstand zum äußeren Eckpunkt. Damit ist meines Wissens die seitliche Anbringung z.B. beim Anhänger gemeint. :D

Das wird mit Deiner Anbringung nicht zu erfüllen sein... aber klar doch, das geht, man muss halt schräg gucken können ;-) und wer hat schon einen Winkelmesser im Auge. :-*
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Marco12 am Juni 18, 2015, 07:08:58 Vormittag
Gerade mit dem E-Prüfzeichen bin ich mir aber ziemlich sicher.
Hab nur grad keine Lust auf Gesetzessuche. :P
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Veit am Juni 18, 2015, 10:50:09 Vormittag
ich habe mir diesen montiert = mittels Silikon von hinten an mein Nummernschild geklebt...

https://www.louis.de/artikel/shin-yo-rueckstrahler-masse-18x125mm-m-halter/10034292?list=85158266 (https://www.louis.de/artikel/shin-yo-rueckstrahler-masse-18x125mm-m-halter/10034292?list=85158266)



sieht (meiner Meinung nach) fein aus..... nicht zu klobig...

Hey Thomas,

genau den habe ich mir gestern bei Louis in Kassel auf gekauft. Sieht klasse aus durch die angeschrägte Form. Damit bin ich sehr zufrieden. Habs aber direkt mit einer kleinen Schraube am Schild befestigt  ;D

Gruß Veit
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: frandi63 am Juni 18, 2015, 01:57:42 Nachmittag
Servus,

kann es sein, dass die 2013/14er MTS im Rücklicht bereits einen Reflektor integriert hat?
Wenn ich mit der Taschenlampe darauf leuchte, sieht das für mich aus, als würde das Licht reflektiert.

Im Oktober hate ich die HU beim  :D im Rahmen des Kundendiensts machen lassen - kein Reflektor, keine Mängel.
An meiner Honda habe ich seit 17 Jahren keinen Reflektor. Der ging mit der Verlängerung des Kotflügels weg. ;D
Mit der war ich zig-mal in A, I und CH und bei der HU - wurde nie beanstandet.
Aber, vielleicht ist die Rennleitung in den Schluchtenländern inzwischen mehr dahinter her? Ich werde es im Juli herausfinden.

Gruß aus N,
Frank
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Beschleuni am April 30, 2023, 04:45:40 Nachmittag
Hier ist ja lange nix mehr geschrieben worden, dann werde ich mal wiederbeleben...
Habe heute einen sehr schönen schlanken Reflektor (Mit E Zeichen) angebaut und bin zufrieden 😇
Aber auf den letzten Beitrag hätte ich auch gerne die Antwort gewusst! Ist bereits ein Reflektor im Rücklicht integriert und wird der Zusatzreflektor damit (rechtlich) überflüssig?
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: lunaticD am Mai 14, 2023, 09:05:50 Vormittag
Auf jeden Fall nie ohne den Reflektor in die Schweiz, kostet 100 Fränkli.

Grüße

Kalle

Diese Aussage bezweifle ich.

Wenn man ohne Reflektor erwischt wird, erhält man keine Busse, muss aber das Fahrzeug mit nachgerüstetem Reflektor auf dem Polizeiposten oder dem Strassenverkehrsamt zeigen.

Gruss aus der Schweiz
Thomas

Selbst wenn dem nicht so wäre, allein der Aufwand würde mich davon abhalten nicht ohne Reflektor zu fahren. Kann das Thema eh nicht nachvollziehen. Heutzutage gibt es viele "smarte" Lösungen, die hier schon gezeigt wurden. Wenn man dann noch das Risiko in Kauf nimmt ohne zu fahren und dann noch das Forum damit zu füllen, ist dann selber schuld und die Strafe kann dann nicht hoch genug sein. Wohlgemerkt mit der IST - Situation.
Der Reflektor verunstaltet das Bike so arg, dass man kaum noch den Hersteller erahnen kann. Vor allem, weil man während der Fahrt das Bike permanent von hinten sieht....  :blank: ::)
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: alpendudler am Mai 14, 2023, 02:37:16 Nachmittag
hab an all meinen Multis die viva italia variante jede mfk- und wegelagererprüfung bestanden ohne Murren und Knurren :^.

grüsse Rolf
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: joerg68 am Mai 14, 2023, 07:57:20 Nachmittag
Hallo,
Reflektoren italienisch. Soll nicht korrekt sein da Reflektoren immer Orange sein sollten wurde aber nie sanktioniert.

Gruß
Jörg
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: lunaticD am Mai 15, 2023, 06:24:25 Nachmittag
Hallo,
Reflektoren italienisch. Soll nicht korrekt sein da Reflektoren immer Orange sein sollten wurde aber nie sanktioniert.

Gruß
Jörg

Die Mischung macht es: grün und rot ergibt gelb. Mit der Ducati-Brille sehe ich orange. Also alles korrekt ...   8)
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Kawu am Mai 17, 2023, 01:09:16 Nachmittag
Hinten der Strahler hat mich nie gestört. An der Gabel schon. Hab ich damals direkt entfernt und wurde auch nie beanstandet. Man sieht auch nicht, dass es welche gab.
Wobei das (wenn ich es richtig im Hinterkopf habe) bei Erstzulassung ab 2017 wohl auch da eine Pflicht gibt. An anderen Stellen hatte ich damals gelesen, dass das für Modelle mit Euro 4 gilt.
Gab da gewisse Optionen. Wobei die Reflektoren nicht dreieckig sein durften, eine bestimmte Größe, Winkel und Höhe am Fahrzeug haben müssen. Theoretisch auch seitlich hinten, aber dann nur in rot. Irgendwie so.
Hier kann man das ganz gut nachlesen:
https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/#:~:text=Bei%20Neuzulassung%20von%20EURO%204,%C3%BCber%20der%20Fahrbahn%20angebracht%20sein. (https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/#:~:text=Bei%20Neuzulassung%20von%20EURO%204,%C3%BCber%20der%20Fahrbahn%20angebracht%20sein.)

Oder eben ein kurzes Video vom ADAC-Juristen:
https://youtu.be/SugGeqjhu80?t=119 (https://youtu.be/SugGeqjhu80?t=119)

Dazu eine Antwort auf die Rückfrage der entsprechenden Strafe aus dem Kommentarbereich:
"sofern Reflektoren, die für das jeweilige Motorrad vorgeschrieben sind, entfernt werden, führt das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. In diesem Fall droht ein Bußgeld bis zu 135 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Zudem kann es im Falle eines Unfalls zu versicherungsrechtlichen Problemen kommen. VG Franz vom ADAC Team"
Titel: Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
Beitrag von: Oberschwabe am Mai 17, 2023, 07:32:49 Nachmittag
Die Originalen abgebaut und durch klebereflekroren mit E- Kennung ersetzt

Gruß
Jörg