... Selbst die Unkosten ...
Mit dieser Fehlerliste würde ich umgehend das Motorrad zurück bringen und auf sofortige Wandlung bestehen. Alternativ könnte der Händler auch die Behebung der Störungen angehen und das bestimmt bis zur nächsten Saison erledigt haben. Wenn das beides nicht gemacht werden sollte, ist es ein Fall für den Anwalt, was dann finanziell von einem guten Verkehrsrechtsschutz getragen wird. Selbst die Unkosten des verbringend zu dem Händler sind im Streitfall vomn dem Händler zu Tagen.