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Autor Thema: Fehlender Reflektor = Stillegung ??  (Gelesen 14267 mal)

Offline Kalle

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #15 am: Juni 17, 2015, 01:30:28 Nachmittag »
Auf jeden Fall nie ohne den Reflektor in die Schweiz, kostet 100 Fränkli.

Grüße

Kalle

Diese Aussage bezweifle ich.

Wenn man ohne Reflektor erwischt wird, erhält man keine Busse, muss aber das Fahrzeug mit nachgerüstetem Reflektor auf dem Polizeiposten oder dem Strassenverkehrsamt zeigen.

Gruss aus der Schweiz
Thomas

Darfst du gerne bezweifeln, stimmt aber, selbst miterlebt, direkt an der Grenze in Taufers.
Abkassiert bei 5 Bikern, macht 500,- Fränkli für die Staatskasse.

Grüße

Kalle
Das Leben passiert, während du darüber nachdenkst.

Offline Leo13

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #16 am: Juni 17, 2015, 01:49:23 Nachmittag »
Hallo,

danke für eure Hilfe.

Ich würde ihn ja auch anbauen, aber ich hab keinen...

EVO-Tech liefert ohne Strahler aus und da ich von morgends bis abends im Büro sitze, könnte ich nur noch via Internet bestellen.

Und dann kommt das Ding sicherlich zu spät.

Nimm doch irgendeinen, muß doch nicht von Ducati sein...
z.B. von der Tante: https://www.louis.de/produkte/motorrad-rueckstrahler/416
Beste Grüße
Lutz

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Offline ThomasK

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #17 am: Juni 17, 2015, 02:42:59 Nachmittag »
ich habe mir diesen montiert = mittels Silikon von hinten an mein Nummernschild geklebt...

https://www.louis.de/artikel/shin-yo-rueckstrahler-masse-18x125mm-m-halter/10034292?list=85158266



sieht (meiner Meinung nach) fein aus..... nicht zu klobig...
« Letzte Änderung: Juni 17, 2015, 02:47:50 Nachmittag von ThomasK »

Offline Schippy

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #18 am: Juni 17, 2015, 03:29:45 Nachmittag »
Ich hab mir Reflektorfolie beim großen Fluß gekauft und ein Stück passend zwischen Rücklicht und Kennzeichen reingeklebt.
Hab leider grad kein Foto parrat. Weiß auch nicht was es da für Vorschriften gibt..
Grüßle
Herbert ( aka Schippy)

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Offline Multiuser

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #19 am: Juni 17, 2015, 03:48:49 Nachmittag »
Ich habe mir heute auch für 2 Euro eine in der Bucht bestellt.
Kann man direkt unter das Rücklicht einkleben. ;)
Gruß
Mathias

Offline Heidemops

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #20 am: Juni 17, 2015, 05:28:38 Nachmittag »
Hallo Bollergemeinde,

ich finde die Position unter dem Nummernschild nicht sehr schön und habe deshalb
den Reflektor unter die Sitzbank geklebt. (siehe Bilder) ;D
Liebe Grüße sendet der Heidi

...wer glaubt Etwas zu sein, hört auf Etwas zu werden :-)

Offline Marco12

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #21 am: Juni 17, 2015, 06:52:35 Nachmittag »
Wenn sie schon nach dem Reflektor suchen, wird man nur leider mit der Folie auch nicht viel Glück haben.
Die Position und die Bauart(E-Prüfzeichen) sind genau bestimmt.

Offline Heidemops

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #22 am: Juni 17, 2015, 07:49:33 Nachmittag »
Hallo Marco,

das ist so nicht ganz richtig. 8)
E-Prüfzeichenpflicht habe ich in § 53(4) StVZO für den Reflektor nicht gefunden
Die Position gem. Absatz(5) besagt zwar am äußersten Ende, jedoch gem. Satz 2 sind bauartbedingte Abweichungen möglich.
Weitere Einschränkungen dann erst ab 1m vom Rückstrahler bis zum Fahrzeugende.
Von der bauartbedingten Einschränkung habe ich Gebrauch gemacht.  ;)
Diese Diskussion wird kein Sheriff führen wollen denke ich.
Die müssen auch immer den Aspekt der Verhältnismässigkeit beachten.
Folglich bin ich da ganz entspannt mit der Auslegung der Reflektorpflicht. ;D
Liebe Grüße sendet der Heidi

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Offline Leo13

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #23 am: Juni 17, 2015, 08:01:38 Nachmittag »
Heidi, die Multi ist nach EG-Recht zugelassen, nicht nach STVZO...
Da gilt Richtlinie 93/92/EWG und 76/757/EEC (Google war mein Freund :laugh:)
Sichtbarkeit von oben, unten (15°) und seitlich ist vorgeschrieben.
Irgendwo war noch was mit nicht mehr als 400mm Abstand zum äußeren Eckpunkt.

Das wird mit Deiner Anbringung nicht zu erfüllen sein...
Beste Grüße
Lutz

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Offline Heidemops

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #24 am: Juni 17, 2015, 08:26:14 Nachmittag »
Heidi, die Multi ist nach EG-Recht zugelassen, nicht nach STVZO...
Da gilt Richtlinie 93/92/EWG und 76/757/EEC (Google war mein Freund :laugh::'(
Sichtbarkeit von oben, unten (15°) und seitlich ist vorgeschrieben.
Irgendwo war noch was mit nicht mehr als 400mm Abstand zum äußeren Eckpunkt. Damit ist meines Wissens die seitliche Anbringung z.B. beim Anhänger gemeint. :D

Das wird mit Deiner Anbringung nicht zu erfüllen sein... aber klar doch, das geht, man muss halt schräg gucken können ;-) und wer hat schon einen Winkelmesser im Auge. :-*
Liebe Grüße sendet der Heidi

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Offline Marco12

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #25 am: Juni 18, 2015, 07:08:58 Vormittag »
Gerade mit dem E-Prüfzeichen bin ich mir aber ziemlich sicher.
Hab nur grad keine Lust auf Gesetzessuche. :P

Offline Veit

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #26 am: Juni 18, 2015, 10:50:09 Vormittag »
ich habe mir diesen montiert = mittels Silikon von hinten an mein Nummernschild geklebt...

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sieht (meiner Meinung nach) fein aus..... nicht zu klobig...

Hey Thomas,

genau den habe ich mir gestern bei Louis in Kassel auf gekauft. Sieht klasse aus durch die angeschrägte Form. Damit bin ich sehr zufrieden. Habs aber direkt mit einer kleinen Schraube am Schild befestigt  ;D

Gruß Veit
Neid bekommt man nicht umsonst, man muß ihn sich hart erarbeiten...

Offline frandi63

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #27 am: Juni 18, 2015, 01:57:42 Nachmittag »
Servus,

kann es sein, dass die 2013/14er MTS im Rücklicht bereits einen Reflektor integriert hat?
Wenn ich mit der Taschenlampe darauf leuchte, sieht das für mich aus, als würde das Licht reflektiert.

Im Oktober hate ich die HU beim  :D im Rahmen des Kundendiensts machen lassen - kein Reflektor, keine Mängel.
An meiner Honda habe ich seit 17 Jahren keinen Reflektor. Der ging mit der Verlängerung des Kotflügels weg. ;D
Mit der war ich zig-mal in A, I und CH und bei der HU - wurde nie beanstandet.
Aber, vielleicht ist die Rennleitung in den Schluchtenländern inzwischen mehr dahinter her? Ich werde es im Juli herausfinden.

Gruß aus N,
Frank
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Offline Beschleuni

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #28 am: April 30, 2023, 04:45:40 Nachmittag »
Hier ist ja lange nix mehr geschrieben worden, dann werde ich mal wiederbeleben...
Habe heute einen sehr schönen schlanken Reflektor (Mit E Zeichen) angebaut und bin zufrieden 😇
Aber auf den letzten Beitrag hätte ich auch gerne die Antwort gewusst! Ist bereits ein Reflektor im Rücklicht integriert und wird der Zusatzreflektor damit (rechtlich) überflüssig?
Mir nach, ich folge euch!

Offline lunaticD

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #29 am: Mai 14, 2023, 09:05:50 Vormittag »
Auf jeden Fall nie ohne den Reflektor in die Schweiz, kostet 100 Fränkli.

Grüße

Kalle

Diese Aussage bezweifle ich.

Wenn man ohne Reflektor erwischt wird, erhält man keine Busse, muss aber das Fahrzeug mit nachgerüstetem Reflektor auf dem Polizeiposten oder dem Strassenverkehrsamt zeigen.

Gruss aus der Schweiz
Thomas

Selbst wenn dem nicht so wäre, allein der Aufwand würde mich davon abhalten nicht ohne Reflektor zu fahren. Kann das Thema eh nicht nachvollziehen. Heutzutage gibt es viele "smarte" Lösungen, die hier schon gezeigt wurden. Wenn man dann noch das Risiko in Kauf nimmt ohne zu fahren und dann noch das Forum damit zu füllen, ist dann selber schuld und die Strafe kann dann nicht hoch genug sein. Wohlgemerkt mit der IST - Situation.
Der Reflektor verunstaltet das Bike so arg, dass man kaum noch den Hersteller erahnen kann. Vor allem, weil man während der Fahrt das Bike permanent von hinten sieht....  :blank: ::)
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Gruss aus der Schweiz :)

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Antw:Fehlender Reflektor = Stillegung ??
« Antwort #29 am: Mai 14, 2023, 09:05:50 Vormittag »
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