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Plauderecke => Plauderecke => Thema gestartet von: Piero1100 am Juni 20, 2011, 07:44:31 Nachmittag

Titel: Blinkerabstand am Heck?
Beitrag von: Piero1100 am Juni 20, 2011, 07:44:31 Nachmittag
Könnte mir bitte jemand den Blinkerabstand nach § am Heck bekanntgeben?

Im Netz schwirren zwei Angaben herum, was ist nun richtig?
Eventuell könnte sich auch jemand von der Rennleitung hier im Board dazu äussern?

Bitte , danke!

Das Netz sagt

Zitat
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm


Oder hier, eine Frage drei Antworten.
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:VDwROx_4BOQJ:www.1000ps.at/forum/tm.asp%3Fm%3D1652163+blinkerabstand+motorrad&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=at&source=www.google.at (http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:VDwROx_4BOQJ:www.1000ps.at/forum/tm.asp%3Fm%3D1652163+blinkerabstand+motorrad&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=at&source=www.google.at)


Sorry, aber da kennt sich nun kein Schwein mehr aus.