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Plauderecke => Plauderecke => Thema gestartet von: SaschB am Oktober 12, 2012, 08:29:13 Vormittag

Titel: Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: SaschB am Oktober 12, 2012, 08:29:13 Vormittag
Hallo zusammen

Habe mich gerad erst vorgestellt, möchte aber gleich mal eine Frage stellen …….

Hat schon jemand von Euch Erfahrungen gesammelt mit Rückzahlungen von Bestellungen aus dem Ausland?

Der Fall ist folgender ………..

Ich habe von der Schweiz aus bei Italo-Shop.de eine Bestellung für den Spritzschutz aus Carbon aufgegeben.
Da mir der Spritzschutz aber nicht zugesagt hat, habe ich ihn ,wie auf der Website von Italo Shop beschrieben, zurück geschickt.
Habe sogar noch eine Mail gemacht das ich das Teil auf die Post gebracht habe und es zu denen unterwegs ist. Als ich nach ca. 2 Woche mal angefragt habe wie es um meine Rückerstattung steht, habe ich ein böses Mail bekommen. Ich hätte das Teil ohne Angabe von Gründen zurück geschickt und ich hätte kein Benehmen etc. Dabei steht gross bei denen auf der Website: Widerrufrech - "ohne Angabe von Gründe …."
Nun das Problem. Aufgrund meines angeblich schlechten Benehmen, würden sie die Zahlung nun nach dem Fernabgabegesetz vornehmen und dann zahlen. Ich habe jetzt angefragt, wann das den sein soll und habe als Antwort bekommen, das es jetzt nicht wäre. Ich versuche es nun mit dem Käuferschutz über PayPal doch der Verkäufer wehrt sich verhemmt mir mein Geld zurück zu zahlen. Super, die haben jetzt den Spritzschutz und mein Geld. Am liebsten würde ich  :evil:

Weiss einer was man da machen kann?

Ich habe bisher bei all meinen Bestellungen in Deutschland noch nie ein Problem gehabt und bin völlig perplex über die Art von Reaktion.

Gruss
Sascha
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: Lachgummi am Oktober 12, 2012, 08:42:40 Vormittag
Ich würde das einfach über den PayPal-Käuferschutz durchziehen.
Du hast dich ja schließlich absolut konform zu deren AGBs verhalten.

Ob die sich nun höflicherweise die Angabe von Gründen wünschen oder nicht, ist scheixxegal.
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: jayleo am Oktober 12, 2012, 08:49:29 Vormittag
Die Rückzahlung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Wenn er Dich ärgern will, kann er so lange warten. Guter Stil ist das nicht. Klingt alles sehr frech, was Dir der Händler da mitteilt.

Hast Du versucht das Geld direkt von PayPal zurück zu bekommen? Die sind normalerweise zu den Käufern sehr kulant und klopfen eher den Verkäufern auf die Finger. Das würde ich mal probieren.

BTW: Fernabgabegesetz gibt es nicht mehr. Das ist ins BGB integriert worden.
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: SaschB am Oktober 12, 2012, 09:29:07 Vormittag
Merci für Eure Antworten!!! Die Angabe zu den 30 Tagen stimmt mich schon positiv. So weiss ich wenigstens bis wann ich max. warten muss. Von PayPal habe ich nun eine Mail bekommen, dass der Verkäufer zu seiner nicht Zahlung Stellung genommen hat uns sie das nun anhand ihrer AGB's prüfen werden. Jetzt heisst es abwarten. Entweder PayPal sorgt dafür das ich mein Geld bekomme oder ich hoffe das der Verkäufer mir mein Geld zahlt, wenn er fertig ist mich zu ärgern. Habe noch von ihm gehört, das ich ja kein EU Bürger wäre und für mich andere AGB's gelten. Leider habe ich den Deutschen Pass und er hat an eine Deutsche Adresse geliefert. Ich weiss wirklich nicht was der für ein Problem hat, aber eben .............. Im Grunde genommen schade diese Erfahrung. Eigentlich hätte ich im Frühjahr noch was bei Ihm bestellen wollen doch der sieht mich nie wieder. Gibt ja genug Andere ...

Gruss
Sascha
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: Multiduc am Oktober 12, 2012, 01:40:08 Nachmittag
bestell beim timo
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: jayleo am Oktober 12, 2012, 05:12:55 Nachmittag
bestell beim timo
Das wollte ich auch schon schreiben, hab mich aber nicht getraut  8)
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: berti am Oktober 12, 2012, 06:44:17 Nachmittag
bestell beim timo
Das wollte ich auch schon schreiben, hab mich aber nicht getraut  8)

Der ist eigentlich ganz nett  :laugh: :laugh: :laugh:
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: SaschB am Oktober 12, 2012, 07:10:28 Nachmittag
Hallo zusammen

Wo und wie muss man beim Timo bestellen? Habt ihr mir eine Adresse oder einen Link? Bin immer dankbar für gute Tipps. Nette Verkäufer scheinen ja doch recht rar zu sein  :)

Danke und Gruss
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: berti am Oktober 12, 2012, 07:13:16 Nachmittag
Hallo zusammen

Wo und wie muss man beim Timo bestellen? Habt ihr mir eine Adresse oder einen Link? Bin immer dankbar für gute Tipps. Nette Verkäufer scheinen ja doch recht rar zu sein  :)

Danke und Gruss

Geh mal auf die Forumstartseite,  BigRisk...
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: timo am Oktober 20, 2012, 12:50:16 Nachmittag
bestell beim timo
Das wollte ich auch schon schreiben, hab mich aber nicht getraut  8)

Der ist eigentlich ganz nett  :laugh: :laugh: :laugh:

Was heißt denn eigentlich "eigentlich"? Ich bin nett!  :laugh:
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: MultiMania am Oktober 21, 2012, 07:26:29 Nachmittag
bestell beim timo
Das wollte ich auch schon schreiben, hab mich aber nicht getraut  8)

Der ist eigentlich ganz nett  :laugh: :laugh: :laugh:

Was heißt denn eigentlich "eigentlich"? Ich bin nett!  :laugh:

"eigentlich" heißt, dass du potentiellen Kunden auf Sardinien eigentlich den Vorrang lassen solltest um sie wohl gesinnt zu stimmen!
Da dir dies aber schwer fällt, heißt es "eigentlich"...  :laugh: :-*
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: timo am Oktober 22, 2012, 12:32:24 Nachmittag
bestell beim timo
Das wollte ich auch schon schreiben, hab mich aber nicht getraut  8)

Der ist eigentlich ganz nett  :laugh: :laugh: :laugh:

Was heißt denn eigentlich "eigentlich"? Ich bin nett!  :laugh:

"eigentlich" heißt, dass du potentiellen Kunden auf Sardinien eigentlich den Vorrang lassen solltest um sie wohl gesinnt zu stimmen!
Da dir dies aber schwer fällt, heißt es "eigentlich"...  :laugh: :-*

So habe ich das noch gar nicht gesehen ... Sardinien 2013 darfst Du mich herbrennen ... einen ganzen Tag lang ... ich fahr dann im 100 PS-Modus ... damit´s nicht wieder schief geht ... weil manchmal krampft nämlich meine Gashand ... ein altes Kriegsleiden ... normalesweise lasse ich dem Alter immer Vortritt - ich bin schon fast äußerst nett (schmalz, trief, schmier ... )   :laugh:
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: MultiMania am Oktober 22, 2012, 12:46:11 Nachmittag
bestell beim timo
Das wollte ich auch schon schreiben, hab mich aber nicht getraut  8)

Der ist eigentlich ganz nett  :laugh: :laugh: :laugh:

Was heißt denn eigentlich "eigentlich"? Ich bin nett!  :laugh:

"eigentlich" heißt, dass du potentiellen Kunden auf Sardinien eigentlich den Vorrang lassen solltest um sie wohl gesinnt zu stimmen!
Da dir dies aber schwer fällt, heißt es "eigentlich"...  :laugh: :-*

So habe ich das noch gar nicht gesehen ... Sardinien 2013 darfst Du mich herbrennen ... einen ganzen Tag lang ... ich fahr dann im 100 PS-Modus ... damit´s nicht wieder schief geht ... weil manchmal krampft nämlich meine Gashand ... ein altes Kriegsleiden ... normalesweise lasse ich dem Alter immer Vortritt - ich bin schon fast äußerst nett (schmalz, trief, schmier ... )   :laugh:

so eine Sch... bin gerade ausgerutscht... :blank:
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: timo am Oktober 22, 2012, 07:39:35 Nachmittag
bestell beim timo
Das wollte ich auch schon schreiben, hab mich aber nicht getraut  8)

Der ist eigentlich ganz nett  :laugh: :laugh: :laugh:

Was heißt denn eigentlich "eigentlich"? Ich bin nett!  :laugh:

"eigentlich" heißt, dass du potentiellen Kunden auf Sardinien eigentlich den Vorrang lassen solltest um sie wohl gesinnt zu stimmen!
Da dir dies aber schwer fällt, heißt es "eigentlich"...  :laugh: :-*

So habe ich das noch gar nicht gesehen ... Sardinien 2013 darfst Du mich herbrennen ... einen ganzen Tag lang ... ich fahr dann im 100 PS-Modus ... damit´s nicht wieder schief geht ... weil manchmal krampft nämlich meine Gashand ... ein altes Kriegsleiden ... normalesweise lasse ich dem Alter immer Vortritt - ich bin schon fast äußerst nett (schmalz, trief, schmier ... )   :laugh:

so eine Sch... bin gerade ausgerutscht... :blank:

Mach´s mit Bremsenreiniger weg ... Spaß beiseite ... würde nächstes Jahr gerne mal wieder mit Dir über die Cala Gonone fetzen ... vielleicht kriegen wir´s ja hin. Mit Wolfgang hab ich´s schon mal andiskutiert ... vielleicht reitet er ja bis dahin auch ´ne Diva ...  :-X

Ich spendier dann auch den guten Roten ... bin ich nicht nett?  ;D
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: MultiMania am Oktober 23, 2012, 06:37:37 Vormittag
Wie war hier das Thema noch einmal...? 8)
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: timo am Oktober 23, 2012, 10:41:19 Vormittag
Hallo zusammen

Wo und wie muss man beim Timo bestellen? Habt ihr mir eine Adresse oder einen Link? Bin immer dankbar für gute Tipps. Nette Verkäufer scheinen ja doch recht rar zu sein  :)

Danke und Gruss


Um zum Thema zurück zu kommen!  ;)

Hallo Sascha,

meinen Internetshop findest Du unter www.bigrisk.de (http://www.bigrisk.de)

Zu dem Verhalten vom Italoshop kann ich natürlich nichts sagen, da ich dort weder kaufe, noch den Betreiber und den Sachverhalt nicht kenne. Fakt ist, dass man als Verkäufer Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb 2 Wochen zurücknehmen und die Kosten spätestens nach 30 Tagen erstatten muß. Natürlich ist das ärgerlich, da die Versandkosten in die Schweiz sehr hoch sind. Es bringt aber gar nichts, den Käufer mit patzigen Antworten abzuspeisen, unnötig warten lässt, die Rechtslage ist halt so, man ist dazu verpflichtet.

Natürlich hatte auch ich schon Fälle, wo der Kunde relativ dreist und frech war ... jeder kennt die Story vom Anzug, der nach der Hochzeit eingepackt und gegen Rückerstattung des Geldes zurückgeschickt wurde. Es ist halt wie immer im Leben, solche Leute gibt es sowohl bei den Käufern wie auch bei den Verkäufern.

Ich habe viele Kunden in der Schweiz und hatte noch nie eine Rücklieferung dorthin. Genauso verhält es sich mit den Kunden aus anderen Ländern ... meine Rückerstattungsquote insgesamt liegt geschätzt bei 0,4% ... ich denke das hat auch viel mit dem Warenangebot zu tun. Verkauft man qualitativ hochwertige Ware, dann wird der Kunde die auch gerne behalten. Verkauft man Zeugs, dann schickt der Kunde es zurück ... würde ich auch machen.

Wenn Italoshop sich quer stellt, dann bleibt Dir wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt. Letztendlich müssen sie Dir das Geld zurück erstatten, deshalb verstehe ich eine solche Vorgehensweise überhaupt nicht. Italoshop hat jetzt einen Kunden weniger und nicht die Chance, bei einem Neugeschäft die Unkosten wieder rein zu holen. Man kann sowas auch freundlich klären ... nachfragen ist erlaubt ... es findet sich immer eine Lösung - meine Meinung!


Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: jayleo am Oktober 23, 2012, 05:06:45 Nachmittag
Timo hat völlig Recht. Was noch dazu kommt sind die verlorenen Kunden durch negative Mund-zu-Mund Propaganda, wie in Deinem Fall. Zu Kunden unfreundlich zu sein zahlt sich NIE aus! NIE! Wer das nicht kapiert ist mit seinem Geschäft zum Scheitern verurteilt.

/JayLeo
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: SaschB am Oktober 25, 2012, 09:05:15 Nachmittag
Hallo Zusammen

Das ich das Thema hier angerissen habe, möchte ich, für die die es interessiert, den Stand der Dinge durchgeben.
Italo-Shop Neuss will mir die Zahlung nicht zurück erstatten. Sie habe bei angeblich 16000 Kunden (Angabe auf der Website) wohl keinen Abnehmer für den Spritzschutz. Es scheint wohl doch nicht so viele Multistrada Fahrer zu geben  :o  :laugh:
Sie meinten ich soll das Teil abnehmen und auf ebay verkloppen. Mein Verhalten führt in Ihren Augen zum Chaos und ein paar andere Sachen haben sie mir wieder an den Kopf geworfen. Muss wirklich die Zähne zusammen beissen nicht ausfallend zu werden. Ich habe ihnen empfohlen doch die Wiederrufsbelehrung auf ihrer Website zu entfernen wenn diese ja nichts wert ist. In Meinen 20 Jahren als Motorradfahrer habe ich so etwas noch nicht erlebt  >:(
Da ich mich jetzt schon genug geärgert habe, sollen sie mir das Teil zurück schicken. Ich hoffe mal das die sich daran halten, sonst habe ich ja immer noch den Käuferschutz Fall bei PayPal offen. Dann wollen wir mal sehen, was PayPal zur Wiederrufsbelehrung auf ihrer Website meint .........
Wenn Jemand in der Schweiz Interesse an dem Carbon Spritzschutz haben sollte, kann er sich gerne bei mir per PM melden. Vorrausgesetzt der Spritzschutz kommt auch bei mir an ...........

Mit dickem Hals  :evil: wünsche ich Euch allen eine schönen Abend und Danke für Eure Antworten.

Gruss Sascha
Titel: Antw:Fehrnabgabegesetz Rückzahlung
Beitrag von: SaschB am Oktober 25, 2012, 09:10:34 Nachmittag
Ach ja ........ danke Timo für den Link. Im Winter kommen mir bestimmt wieder tolle Ideen für meine Multi und dann werde ich bei Dir kaufen  ;)