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Plauderecke => Plauderecke => Thema gestartet von: Multiducser am Februar 18, 2014, 01:15:31 Nachmittag
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Hallo ihr Aufdiesaisonwartenden! Eine Frage zur Zulassung, die vielleicht einer von euch beantworten kann:
Kann man bei einem gewünschten Saisonkennzeichen mit Start "März" das Motorrad bei der Zulassungsstelle schon im Februar anmelden?
Folgefrage: wird dort dann Erstzulassung 1.03. eingetragen?
Es muss ja alles mit Versicherung, Saisonkennzeichen und Zulassung zusammen passen, wobei die Versicherung ja eigentlich mit der Bestätigungsnummer eine vorläufige Deckung liefert.
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Klar kannst du auch schon im Februar zulassen.
Auch mit Saisonkennzeichen gilt die Zulassung für das gesamte Jahr. Nur dass du eben eine Phase hast, in dem du das Motorrad im öffentlichen Verkehrsraum nicht benutzen darfst. Gerade die Teilkasko gilt ja auch im Ruhezeitraum (z. B. bei Diebstahl).
Erstzulassung ist der Tag des Anmeldens bei der Zulassungsstelle (auch wenn der Tag außerhalb der Saison liegt).
EDIT: Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Versicherung über die "Vorläufige Versicherungsbestätigung" deckt Schäden erst ab, wenn das Motorrad zugelassen ist. Die reine Zusage der Versicherung bringt dir im Fall eines Diebstahls garnix, solange das Fahrzeug nicht zugelassen ist!
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Klar kannst du auch schon im Februar zulassen.
Auch mit Saisonkennzeichen gilt die Zulassung für das gesamte Jahr. Nur dass du eben eine Phase hast, in dem du das Motorrad im öffentlichen Verkehrsraum nicht benutzen darfst. Gerade die Teilkasko gilt ja auch im Ruhezeitraum (z. B. bei Diebstahl).
Erstzulassung ist der Tag des Anmeldens bei der Zulassungsstelle (auch wenn der Tag außerhalb der Saison liegt).
EDIT: Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Versicherung über die "Vorläufige Versicherungsbestätigung" deckt Schäden erst ab, wenn das Motorrad zugelassen ist. Die reine Zusage der Versicherung bringt dir im Fall eines Diebstahls garnix, solange das Fahrzeug nicht zugelassen ist!
Mir fällt gerade zu dem Thema was ein...
...sorry wenn Thread Verschleppung :o
Was passiert wenn...
... ich melde mein neues Motorrad im Februar, für ein Saison Kennzeichen ab März, schon an.
Die Erstzulassung wäre demnach also schon Februar! Richtig?
Nun müsste ich doch innerhalb der Garantiezeit des neuen Möp 1x im Jahr zur Jahresdurchsicht zum ;D und zwar noch vor dem Datum der Erstanmeldung (quasi Februar)?!
Kann aber nicht dahin fahren, weil Möp noch nicht auf die Straße darf im Februar... Liege ich da richtig?
Würde bedeuten für die, die Saisonkennzeichen haben und ihre Diva schon vorher angemeldet hatten, die müssten ihre MTS mit dem Hänger zum ;D transportieren.
Hab kein Saisonkennzeichen, aber die Frage kam mir gerade so in den Sinn... :o
Wie verhält es sich denn mit unseren ;D und deren Kulanz?
Fragen über Fragen .... ::) ??? 8)
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Grundsätzlich liegt Presto richtig und genau das war auch zuletzt immer mein Problem - vor allem, weil mein Händler (der jeden Kilometer wert ist) leider ca. 150 km entfernt liegt. Das Ende Feb oder Anfang März ist eine unangenehme Tour.
Aber wer will schom warten...gerade jetzt, wo der Sommer zeitnah über uns hereinbricht... ;D :D ;)
Aber es gibt ja Gott sei Dank eine Alternative: Garantieverlängerung!! Damit wird das Problem beliebig lange herausgeschoben!
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Sorry, aber ist es nicht vielmehr so, das der garantiebeginn ab Kaufdatum beginnt?
Das hat doch primär nichts mit der Zulassung zu tun...
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Sorry, aber ist es nicht vielmehr so, das der garantiebeginn ab Kaufdatum beginnt?
Das hat doch primär nichts mit der Zulassung zu tun...
Stimmt!
Ich bin auch immer von der Erstzulassung ausgegangen. Laut Ducati-Webseite ist aber die AUSLIEFERUNG maßgeblich!
...wieder was dazu gelernt :)!
(http://img.tapatalk.com/d/14/02/19/garu2ebe.jpg)
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Sorry, aber wer denkt bei der aktuellen Klimalage schon über Saisonkennzeichen nach? ::)
Ich bin jedenfalls froh kein Bruchstrichkennzeichen zu haben! ;D
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Sorry, aber wer denkt bei der aktuellen Klimalage schon über Saisonkennzeichen nach? ::)
Ich bin jedenfalls froh kein Bruchstrichkennzeichen zu haben! ;D
So ist es! 8)
Noch was: Wenn HU/AU-Fälligkeit außerhalb der Saison ist, darf man auch außerhalb der Saison auf dem direktem Weg zum TÜV und zurück fahren!
Gruß Rai.
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Ich hab auch noch einen ....
Laut Aussage meiner Versicherung (HDI) letztes Jahr im Februar: Zulassung im Februar mit saisonkennzeichen März-November kein Versicherungsschutz bis 1.3. !!!!! Auch nicht gegen Diebstahl !!!! Tk. Und vk Schütz NUR zwischen zwei Saison !!!!! Aber nicht bei Erstzulassung bis saisonbeginn!
Das hat mich dann dazu bewogen auf saisonkennzeichen zu verzichten trotz Unterbringung in Garage "der Teufel ist ein Eichhörnchen "
Jm5c
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WIESO lässt man ein Fahrzeug am 01.02. zu um es doch erst ab 01.03. zu versichern :o
Was soll das bringen? Verstehe ich nicht!
Habe ich evtl. was überlesen?
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Meine Maschine hat am 20.12.13 noch eine Tageszulassung bekommen. Mit einem Saisonkennzeichen hätte ich den Brief nicht nochmal extra von der Bank anfordern müssen, sondern die Maschine danach gleich auf mich anmelden können. Ich fahre ein Ganzjahreskennzeichen und melde das Moped im Winter immer ab.
Sicherlich gibt es noch mehr Gründe. Das Zulassungsdatum 01.03. ist jedenfalls mit sehr langen Wartezeiten bei den Zulassungsstellen verbunden.
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Meine Maschine hat am 20.12.13 noch eine Tageszulassung bekommen. Mit einem Saisonkennzeichen hätte ich den Brief nicht nochmal extra von der Bank anfordern müssen, sondern die Maschine danach gleich auf mich anmelden können. Ich fahre ein Ganzjahreskennzeichen und melde das Moped im Winter immer ab.
:oWarum dann Ganzjahreskennzeichen, An-Abmeldung kostet doch immer wieder Kohle....
Sicherlich gibt es noch mehr Gründe. Das Zulassungsdatum 01.03. ist jedenfalls mit sehr langen Wartezeiten bei den Zulassungsstellen verbunden.
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Die Maschine kostet mich 100€ Versicherung im Monat und an- und abmelden kostet mich insgesamt 20€. Und so kann ich flexibel auf die Witterung reagieren.
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WIESO lässt man ein Fahrzeug am 01.02. zu um es doch erst ab 01.03. zu versichern :o
Was soll das bringen? Verstehe ich nicht!
Habe ich evtl. was überlesen?
Ich habe nur geschrieben welche Auskunft ich letztes Jahr von meiner Versicherung bekommen habe! Logisch erscheint mir das auch nicht! Obwohl das ja passt, Versicherungen sind selten logisch. Wie dem auch sei, hatte kein Bock auf endlose Diskussionen und habe mich kurzerhand für eine Ganzjahreszulassung entschieden. Keine Ahnung ob das alles so richtig ist oder auch nicht, das überlasse ich mal den Experten. Hab das nur mal eingeworfen.
Aber definitiv erstreckt sich die vorläufige Deckungszusage im Normalfall nur auf die Haftpflicht, es sei den man hat es schriftlich das auch kaskoschutz (TK / VK) dazugehört! (Oft, nicht immer, ist hierzu aber eine beitragsvorleistung nötig!)
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So ist es! 8)
Noch was: Wenn HU/AU-Fälligkeit außerhalb der Saison ist, darf man auch außerhalb der Saison auf dem direktem Weg zum TÜV und zurück fahren!
Gruß Rai.
Das glaube ich nicht, Du darfst erst wieder fahren, wenn das Saisonkennzeichen wieder gilt. Im ersten Monat musst Du dann den TÜV machen lassen! Was willst Du mit dem Tüv, wenn Du eh nicht fahren darfst??
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Hi,
ich wollte auch in 02 meine Diva für 03 bis 10 anmelden. Meine
Versicherung lässt das nicht zu (HUK). Ob das an der Versicherung
oder mit der Zulassungsstelle zusammen hängt kann ich nicht sagen.
Ich habe daher jetzt 02 bis 10.
Grüsse Peter
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Zu einigen Berichten einige Antworten:
- 100€ im Monat Versicherung: gaaaaanz schön teuer! Oder hast du (astra) mehrere Unfälle gehabt oder bist du erst 18? Ich bezahle jetzt bei 3-10 Saison pro Monat 45 € und zwar HP, Teilkasko (150) und VK (500 €), sowie Schutzbrief. 30 Jahre Unfallfrei.
- warum 1.3. Saisonstart und vorher anmelden: gibt vielfältige Gründe. Einer davon: 1.3. ist ein Samstag. Und wenn man dann schon fahren will...
- und mit der Garantieerweiterung, die das Problem "KD im 2. Jahr erst nach Ende der Garantie möglich" löst, war gemeint, dass man bei der Zusatzgarantie für 3. (und 4. Jahr) diesen Zeitpunkt beliebig herauszögern kann.
- Versicherung lässt Anmeldung vor dem Saisonstart nicht zu. So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört - auch nicht von der HUK. Habe erst gestern mit meiner Vers. genau den Fall besprochen (nicht HUK - HUK war ich früher): kein Problem. Fahren darf man natürlich erst ab 1.3. - ist aber auch ein steuerrelevantes Thema. Und natürlich sollte man auch für die Deckungszusage die TK und VK einschließen / bestätigen lassen. Denn sonst bleibt man auf einem Schaden sitzen, wenn die Vertragsbestätigung noch nicht vorliegt.
- Noch ein Wort zur HUK: wollen Multi nur mit 500€ Selbstbeteil. abschließen. So die Zentrale, bei HUK-Vor-Ort wäre es dann evtl. auch mit 500/150 gegangen, aber letztes Wort hat dann immer die Zentrale. Und: 1/3 teurer. Und: man muss km-Laufleistung angeben...
Aber ich weiß ja, Multitreiber haben ja alle (zu viel) Geld und deshalb ist die Diskussion um Rabatte, günstige Versicherungen, usw. sowieso obsolet.... :P ;D :P
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Ergänzung: Man darf nicht nur zum TÜV fahren, wenn er außerhalb der Saison fällig ist, sondern immer auch zur Zulassungsstelle. Voraussetzung: vorläufige Versicherungszusage muss vorliegen.
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@Multiducuser
Ich war letztes Jahr auch noch bei SF14, hab dann aber im September in den Vogesen mein Moped weggeschmissen. Moped Totalschaden, der entgegenkommende Clio Totalschaden und ich hatte nichtmal einen blauen Fleck. Jetzt hat man mich eben nach SF2 für HP und SF5 für VK zurückgestuft. Morgen sitzt ich dann zum ersten Mal seit meinem Unfall wieder auf dem Moped
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Versicherung lässt Anmeldung vor dem Saisonstart nicht zu. So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört - auch nicht von der HUK. Habe erst gestern mit meiner Vers. genau den Fall besprochen (nicht HUK - HUK war ich früher): kein Problem. Fahren darf man natürlich erst ab 1.3. - ist aber auch ein steuerrelevantes Thema. Und natürlich sollte man auch für die Deckungszusage die TK und VK einschließen / bestätigen lassen. Denn sonst bleibt man auf einem Schaden sitzen, wenn die Vertragsbestätigung noch nicht vorliegt.[/li]
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Ich stimme dir in allen Punkten zu!
Zulassung am 18.2.
saisonkennzeichen 3-10
Versicherungsvertrag HP/TK/VK
Fahren also erst ab 1.3. möglich
Frage an die Versicherung :
Ist das Motorrad vom 18.2 bis 28.2 gegen Diebstahl versichert?
Antwort die ich bekommen habe:
Nein. Auch mit vorläufiger Deckungszusage TK!
Zwischen 2 Saisons besteht Versicherungsschutz TK aber nicht vorher!
So zumindest die Aussage die ich bekommen habe! (HDI)
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So ist es! 8)
Noch was: Wenn HU/AU-Fälligkeit außerhalb der Saison ist, darf man auch außerhalb der Saison auf dem direktem Weg zum TÜV und zurück fahren!
Gruß Rai.
Das glaube ich nicht, Du darfst erst wieder fahren, wenn das Saisonkennzeichen wieder gilt. Im ersten Monat musst Du dann den TÜV machen lassen! Was willst Du mit dem Tüv, wenn Du eh nicht fahren darfst??
Das würde dann bei einer Winterauto-Saison (10-03 nicht 03-10) und TÜV Fälligkeit im April eine Vollabnahme im Oktober bedeuten. Und das ist Blödsinn! Und deswegen darf man auf dem direktem Wege zum TÜV. Wenn die Zulassungsstelle das Fahrzeug, warum auch immer, vorgeführt haben möchte, darf man sogar ohne Kennzeichen dahin fahren. Voraussetzung, wie von Multiducser beschrieben, es ist mit der Versicherung abgesprochen.
Spreche da in beiden Fällen aus Erfahrung!
Gruß Rai.
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ohne Kennzeichen ??? Niemals legal
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Ohne Kennzeichen keinesfalls. Allerdings darf man bei Fahrten auf direktem Weg von und zur Zulassungsstelle noch mit ungestempeltem Kennzeichen fahren.
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Das würde dann bei einer Winterauto-Saison (10-03 nicht 03-10) und TÜV Fälligkeit im April eine Vollabnahme im Oktober bedeuten. Und das ist Blödsinn!
Das ist auch Blödsinn!
Du musst keine Vollabnahme machen, wenn der TÜV 6 Monate Abgelaufen ist!
Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?
Die HU ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.
Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
Mehr als zwei Monate : € 15,-- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,-- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Quelle: http://www.tuev-nord.de/de/hauptuntersuchung/haeufig-gestellte-fragen-2606.htm#Was_muss_ich_tun_wenn_der_HU-Termin_bei_Fahrzeugen_mit_Saisonkennzeichen_auerhalb_des_Betriebszeitraums_liegt (http://www.tuev-nord.de/de/hauptuntersuchung/haeufig-gestellte-fragen-2606.htm#Was_muss_ich_tun_wenn_der_HU-Termin_bei_Fahrzeugen_mit_Saisonkennzeichen_auerhalb_des_Betriebszeitraums_liegt)
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Vollabnahme???? :o Es gab doch ab 2007 andere Bestimmungen.... ::)
Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Quelle: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen_gutachten_zertifikate/vollgutachten/1_vorab_informieren (http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen_gutachten_zertifikate/vollgutachten/1_vorab_informieren)
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Hi. Sorry Leute, aber ich habe die Diskussion zum Saisonkennzeichen nie verstanden und werde es wohl auch nie tun... Habe durchaus auch schon mal Infos geholt, aber die Ersparnis liegt bei ca. 100 Euro im Jahr. Sicher auch Geld, aber das bei einem Motorrad, das schon in der Anschaffung nicht gerade ein Taschengeld kostet. Laufende Kosten noch dazu. Es gibst sowohl im Frühjahr als auch im Spätherbst immer wieder schöne Tage. Wenn ich dann nicht fahren dürfte würde ich mir entweder in den Allerwertesten beißen oder nen Gang zur Zulassungstelle machen und diesen Mißstand beseitigen :-)
Schönen Gruß, Bogdan
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Bogdan, genau meine Meinung.
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Habe durchaus auch schon mal Infos geholt, aber die Ersparnis liegt bei ca. 100 Euro im Jahr.
Das mag ja bei dir so sein, aber bei mir ist die Ersparnis deutlich höher. Ich zahle hier in Berlin für meine Versicherung inklusive Vollkasko für die Monate 03-10 schon 600 Euro. Und dabei habe ich schon einen relativ niedrigen Prozentsatz. Für das ganze Jahr müsste ich deutlich über 800 Euro auf dem Tisch legen. Von dem eingesparten Geld mache ich dann in der Saison lieber einen schönen Kurzurlaub mit der Multi als mir im Winter versalzene Fahrten anzutun.
Das musst du nicht verstehen, aber einfach akzeptieren. Diese Diskussion ob Saisonkennzeichen oder nicht, ist doch einfach nur müßig.
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Das mag ja bei dir so sein, aber bei mir ist die Ersparnis deutlich höher. Ich zahle hier in Berlin für meine Versicherung inklusive Vollkasko für die Monate 03-10 schon 600 Euro. Und dabei habe ich schon einen relativ niedrigen Prozentsatz. Für das ganze Jahr müsste ich deutlich über 800 Euro auf dem Tisch legen. Von dem eingesparten Geld mache ich dann in der Saison lieber einen schönen Kurzurlaub mit der Multi als mir im Winter versalzene Fahrten anzutun.
Das musst du nicht verstehen, aber einfach akzeptieren. Diese Diskussion ob Saisonkennzeichen oder nicht, ist doch einfach nur müßig.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!
100 % Zustimmung. 8)
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Hallo,
auch von mir Zustimmung 100%.
Diese Diskusion ist überflüssig. :o
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Das musst du nicht verstehen, aber einfach akzeptieren. Diese Diskussion ob Saisonkennzeichen oder nicht, ist doch einfach nur müßig.
Hey Heikchen. Die Entscheidung was ich verstehe, akzeptiere oder auch nicht musst Du schon mir überlassen. Aber ich gebe Dir Recht, daß die Diskussion zu diesem Thema müßig ist. Du rechnest mit Vollkasko, ich nicht, habe keine Vollkasko, ist mir zu teuer, nach paar Jahren kann ich ja ne neue Maschine für die Prämie kaufen. Habe die Multi als Zweitmotorrad mit entsprechend hohen Prozenten angemeldet, da die TNT noch als Erstmopped läuft. Aber ich sehe ein, daß man nicht zwei Motorräder das ganze Jahr angemeldet haben muß, werde mich bei Gelegenheit drum kümmern der TNT ein Saisonkennzeichen zu verpassen und die Multi als Erstmopped für das ganze Jahr anzumelden. Die Tornado hab ich ja vor zwei drei Jahren als Rennstreckenmaschine komplett abgemeldet. Ist mir aber schon ziemlich schwer gefallen das zu tun...
Also alles gut :-) Schönen Gruß, Bogdan