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DUCATI MULTISTRADA => Multistrada - Allgemein => Thema gestartet von: Multiwombat am April 27, 2015, 01:18:26 Nachmittag
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Hallo, bitte um Info falls es jemand weiß - wenn man das Service bei einer Fachwerkstätte macht, hat
man dann trotzdem Garantie oder macht Ducati dann Mätzchen weil man das Service nicht bei einem
Vertragshändler gemacht hat. Es gibt nämlich in meiner direkten Umgebung eine sehr gute Werkstätte
die auch bei Ducatis Service macht und der nächste Vertragshändler (bei dem ich bis jetzt bin) ist 80km
weg. Danke vorab schon mal.
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Vergiss es, nur der Vertragshändler wird anerkannt! 8)
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Blödsinn
Laut EU Recht wird jede Fachwerkstätze anerkannt...
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Bei Gewährleistung vielleicht, aber nicht bei Garantie, das ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, was er an Bedingungen, wie z.B. Vertragswerkstatt, knüpfen kann.
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siehe auch http://www.ducati.de/ducati_warranty/warranty.do (http://www.ducati.de/ducati_warranty/warranty.do)
Damit die dem Endkunden durch Ducati bereitgestellte herkömmliche Garantie ihre Gültigkeit behält, sind drei Inspektionen erforderlich: bei 1.000 km (bzw. nach sechs Monaten), 12.000 km (bzw. nach 12 Monaten) und 24.000 km (bzw. nach 24 Monaten), jeweils durchzuführen bei einem offiziellen Ducati-Händler.
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Laut diesem Pamphlet muss nur bei Garantiefällen eine offizielle Vertragswerksatt aufgesucht werden, den Kundendienst kann prinzipiell auch jemand anders machen auch wenn die Hersteller gerne behaupten das man in eine Vertragswerkstatt muss.
Gruss
Armin
http://www.n-tv.de/auto/Freie-oder-Vertragswerkstatt-article5959591.html (http://www.n-tv.de/auto/Freie-oder-Vertragswerkstatt-article5959591.html)
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Spätestens wenn dann Kulanz Fälle anstehen, wird sich der Hersteller erinnern wo der Service durchgeführt wurde! ::)
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Wie weiter oben schon geschrieben, ist die Garantie und zwar die komplette Garantie, eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er an (fast) beliebige Voraussetzungen knüpfen darf. Im obigen Link steht ja auch alles dazu. Ich denke, das bedarf keines Kommentars mehr.
Damit die dem Endkunden durch Ducati bereitgestellte herkömmliche Garantie ihre Gültigkeit behält, sind drei Inspektionen erforderlich: bei 1.000 km (bzw. nach sechs Monaten), 12.000 km (bzw. nach 12 Monaten) und 24.000 km (bzw. nach 24 Monaten), jeweils durchzuführen bei einem offiziellen Ducati-Händler. Für Hypermotard, Hypermotard SP und Hyperstrada ab Modelljahr 2013 sind die Inspektionen bei 1.000 km (bzw. nach sechs Monaten), 15.000 km (bzw. nach 12 Monaten) und 30.000 km (bzw. nach 24 Monaten) fällig.
Die Garantie erlischt, wenn das Motorrad von anderen repariert oder gewartet wird, wie auch beim Einbau von Nicht-Originalersatzteilen.
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Super, danke für das tolle Feedback - dann werde ich die 160 km (hin und retour) in
Kauf nehmen - ist im Fall des Falles sicherlich günstiger :) und verbinde ich die
Servicearbeiten so wie bisher mit einer Tour, danke nochmal!
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AAAllllso die EU Kommission hat tatsächlich 2010 die Bindung der Garantie an eine Vertragswerkstatt für unzulässig erklärt.
Soweit so gut, allerdings muss eine Werkstatt, die keine Vertragswerkstatt ist nach den Vorgaben des Herstellers arbeiten. Diesen Nachweis würde ich im Streitfall nur ungern führen wollen und ich weiß nicht, ob eine freie Werkstatt bereit wäre, schriftlich zu bestätigen, dass sie nach den Vorgaben eines bestimmten Herstellers arbeiten und dessen Garantie zu 100% bestehen bleibt.