Eine Änderung der Sekundärübersetzung ist immer Eintragungspflichtig !
Bei vielen Anbietern die Ritzel / Kettenblätter verkaufen steht die Info sogar dabei - ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis (zumindest in D), ob man will oder nicht.
Mag sein das man ab 8% ein Abgasgutachten brauch, das wiederum steht dann in der Regel Preislich eher nicht im Verhältnis zum Nutzen - zu teuer und zu aufwendig.
Komischerweise ist das aber wohl alles nicht Bundeseinheitlich geregelt, sondern so manche Bundesländer (und TüV Prüfstellen) kochen ihr eigenes Süppchen, und verwehren wenn man Pech hat die Eintragung bzw. verweisen auf Abgasgutachten, Geräuschgutachten etc. obwohl man innerhalb 8% Änderung liegt.
Jetzt kann sich jeder für sich überlegen ob er das Risiko eingeht oder nicht, keine Ahnung was die Versicherung im Fall der Fälle dazu meint...…..
Vielleicht einfach vorher mal mit der hiesigen TüV Stelle sprechen wenn man sicher sein will.
Nachtrag:Auf Grund dessen machen wohl viele eher ein anderes Ritzel drauf wie ein Kettenblatt und lassen es nicht eintragen - das Ritzel sieht man ja unter der Abdeckung nicht - ein Gutachter sieht das aber dann sehr wohl wenns drauf ankommt
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So und nu ??
Auch mit einem 14er Ritzel hält an der Multi übrigens die Kette und alles über 20.000 km - selbst 2x probiert