Lieber Sandman633,
Dein Spruch: „Blick in Gesetz erspart Geschwätz“ hat mir gut gefallen. Umso größer war die Enttäuschung als ich §36 StVO nachgeschlagen habe. Der regelt nur die Befugnisse von Polizisten.
Hast du auch harte Fakten zu dem Reifenthema?
Der 36 gibt doch die Beschaffenheit der Bereifung klar vor. Diese muss bauartbedingt der Höchstgeschwindigkeit entsprechen. Damit ist quasi alles gesagt. Dem zur Folge: Nein, kein kleinerer Index zulässig. Ausnahme
bilden Reifen mit entsprechender Kennung (M+S oder Alpinsymbol) welche einen geringeren Speedindex erlauben, sofern eine entsprechende Kennzeichnung vorhanden ist (z. B. Aufkleber im Fahrzeug).
Ob bei HU und/oder Kontrolle der Verstoß geahndet wird, kommt immer auf die handelnde Person an.