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Autor Thema: Ducabike Teile eintragungspflichtig?  (Gelesen 2720 mal)

Offline oli72

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Antw:Ducabike Teile eintragungspflichtig?
« Antwort #15 am: März 13, 2024, 12:00:54 Nachmittag »
Dir ist schon klar, dass ein Materialgutachten eines Herstellers nicht für x-beliebige, ähnliche Teile von Ali's Wühltisch gilt.

Umgekehrt hälst du es für ok, wenn diese Fachfirma das dann einfach verschweigt?
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Offline Sumpfzeggi

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Antw:Ducabike Teile eintragungspflichtig?
« Antwort #16 am: März 13, 2024, 12:25:27 Nachmittag »
Ja wie es auch immer ist. Der eine hat die Erfahrung gemacht, der eine andere...

Ist ja auch letztendlich egal. TÜV-Kollege meinte, dass theoretisch und technisch gesehen jede kleinste Schraube ohne Homologation schon nicht zugelassen ist. Es reicht bspw. wenn man sich beim Auto die originalen Felgenschrauben Pulvern lässt, dass dann schon die Materialeigenschaften nicht mehr gegeben sind und somit nicht mehr zulässig. So kann auch beim Motorrad jede Zubehörschraube zum Problem werden, je nach Prüfer oder Beamten... Wenn man Sicherheit will, muss man eben alles original lassen oder Dokumente haben. Umso näher die Zubehörsachen an sicherheitsrelevanten Teilen sind, umso kritischer kann es werden. Nur juckt es bislang einfach niemanden, ob die Achsmutter von Ducabike ist oder der Kettenspanner. Technisch gesehen ist es aber streng genommen nicht zulässig.

Ist ähnlich wie 3 km/h zu schnell zu fahren. Ist nicht erlaubt, aber niemand wird es zur Strafe stellen.

Ich habe für mich jedenfalls entschieden, dass ich alle "offensichtlichen" Sachen, die in einer Kontrolle relevant sind und auffallen könnten definitiv legal machen werde.

Habe mir dafür die originale, schwarze Klemmbrücke der V4GT sowie den Bremshebel von Gilles mit ABE bestellt. Somit wäre das dann für mich erledigt.

Die Klemmbrücke kann ich zurückgeben, der Ducabike Bremshebel bleibt übrig, wer will...
Mit dummen Leuten kann man nicht diskutieren Sie ziehen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit ihrer Erfahrung (Mark Twain)

Offline mageto

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Antw:Ducabike Teile eintragungspflichtig?
« Antwort #17 am: März 13, 2024, 12:29:31 Nachmittag »
Kannst du die Teile wieder zurückgeben?
Würde ich machen.
Die Eintragung in HH kann auch nur illegal sein, sonst könnten sie dir ja ein Materialgutachten zukommen lassen.
Mageto


Man man, ganz schön „heftig“, hier in Verbindung mit einer/ der genannten Firma, von illegal zu schreiben!!
Ich kenne die Firma und habe einen sehr guten Eindruck von denen!
Du würdest bestimmt auch nicht als Firma ein Materialgutachen (was für eine Einzelabnahme erforderlich ist),
wofür du viel Geld bezahlt hast in die Welt rausschicken, damit sich dann die Leute das Teil wesentlich günstiger (ca. -70€) irgendwo im Netz bestellen!?

Das Materialgutachten bezieht sich doch auf das gekaufte Teil und nicht auf irgendein Teil aus dem Netz!
zB. bei FF Carbon bekommst du das Gutachten auf Wunsch auch dazu.
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Offline Sumpfzeggi

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Antw:Ducabike Teile eintragungspflichtig?
« Antwort #18 am: März 13, 2024, 12:32:35 Nachmittag »
Ja wie es auch immer ist. Der eine hat die Erfahrung gemacht, der eine andere...

Ist ja auch letztendlich egal. TÜV-Kollege meinte, dass theoretisch und technisch gesehen jede kleinste Schraube ohne Homologation schon nicht zugelassen ist. Es reicht bspw. wenn man sich beim Auto die originalen Felgenschrauben Pulvern lässt, dass dann schon die Materialeigenschaften nicht mehr gegeben sind und somit nicht mehr zulässig. So kann auch beim Motorrad jede Zubehörschraube zum Problem werden, je nach Prüfer oder Beamten... Wenn man Sicherheit will, muss man eben alles original lassen oder Dokumente haben. Umso näher die Zubehörsachen an sicherheitsrelevanten Teilen sind, umso kritischer kann es werden. Nur juckt es bislang einfach niemanden, ob die Achsmutter von Ducabike ist oder der Kettenspanner. Technisch gesehen ist es aber streng genommen nicht zulässig.

Ist ähnlich wie 3 km/h zu schnell zu fahren. Ist nicht erlaubt, aber niemand wird es zur Strafe stellen.

Ich habe für mich jedenfalls entschieden, dass ich alle "offensichtlichen" Sachen, die in einer Kontrolle relevant sind und auffallen könnten definitiv legal machen werde.

Habe mir dafür die originale, schwarze Klemmbrücke der V4GT sowie den Bremshebel von Gilles mit ABE bestellt. Somit wäre das dann für mich erledigt.

Die Klemmbrücke kann ich zurückgeben, der Ducabike Bremshebel bleibt übrig, wer will...


Ich denke mal, dass du eine V4 GT fährst, und es diese mit unterschiedlichen Farben der Lenkerklemme gibt!? Ansonsten währe nach den Äusserungen von deinem TÜV-Kollegen die Lenkerklemme an einem anderen Modell nicht zulässig, da nicht homologiert!

Da es ja den einen oder anderen „Profi“ hier gibt, was Kontrollen betrifft, werden sie sicher folgendes Bestätigen:
Wenn sie sich bei einer Kontrolle unsicher sind, wird einfach mal nach Bildern vom Bike gegoogelt!
Wenn sie dann eine silberne, anstatt einer verbauten schwarzen Lenkerklemme finden, hast du zumindest schon mal ihre „Aufmerksamkeit“ geweckt!

Erbsenzählerei, ich weiß!

Kleiner Tip: Bei Eintragung sprichst du am besten mit den Leuten die sie machen dürfen! Ich habe vor zwei Wochen auch wieder dazugelernt. Je nach Firma (TÜV, DEKRA, GTÜ usw.) gibt es Mitarbeiter die dürfen eine HU machen, dann gibt es welche die dürfen HU und Eintragungen in Verbindung mit einer ABE machen und dann gibt es noch die, die eine Einzelabnahme (z.B. wenn nur ein Materialgutachen vorliegt) machen!
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Offline Sumpfzeggi

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Antw:Ducabike Teile eintragungspflichtig?
« Antwort #19 am: März 13, 2024, 12:35:47 Nachmittag »
Kannst du die Teile wieder zurückgeben?
Würde ich machen.
Die Eintragung in HH kann auch nur illegal sein, sonst könnten sie dir ja ein Materialgutachten zukommen lassen.
Mageto


Man man, ganz schön „heftig“, hier in Verbindung mit einer/ der genannten Firma, von illegal zu schreiben!!
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Du würdest bestimmt auch nicht als Firma ein Materialgutachen (was für eine Einzelabnahme erforderlich ist),
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Das Materialgutachten bezieht sich doch auf das gekaufte Teil und nicht auf irgendein Teil aus dem Netz!
zB. bei FF Carbon bekommst du das Gutachten auf Wunsch auch dazu.


Wenn du das Teil nur bei der genannten Firma bekommst, hast du recht, aber du bekommst es bei div. Anbietern und das einiges günstiger!
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Offline Sumpfzeggi

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Antw:Ducabike Teile eintragungspflichtig?
« Antwort #20 am: März 13, 2024, 12:59:56 Nachmittag »
Dir ist schon klar, dass ein Materialgutachten eines Herstellers nicht für x-beliebige, ähnliche Teile von Ali's Wühltisch gilt.

Umgekehrt hälst du es für ok, wenn diese Fachfirma das dann einfach verschweigt?


Bei mir ist alles sogar glasklar ;D

Ich gehe davon aus, dass nicht der Hersteller z.B. das Materialgutachen erstellt hat, sondern die genannte FIRMA die das Teil anbietet!!
Jetzt habe ich mir das Angebot mal genauer angeschaut, und ja, für mich steht da alles was mich interessieren würde!
Wenn mich mehr interessieren würde, würde ich einfach anrufen (Oldschool, ich weiß :D)
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Offline v4sf

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Antw:Ducabike Teile eintragungspflichtig?
« Antwort #21 am: März 25, 2024, 07:32:14 Nachmittag »
Und wenn ich ohne DB Eater fahren würde, würde ich den mit Sicherheit nicht dabei haben.
Dann ist es Vorsatz :-)

Offline oli72

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Antw:Ducabike Teile eintragungspflichtig?
« Antwort #22 am: März 29, 2024, 02:39:06 Nachmittag »
Und wenn ich ohne DB Eater fahren würde, würde ich den mit Sicherheit nicht dabei haben.
Dann ist es Vorsatz :-)


Mag sein, dass dann die Strafe höher wird. Aber du darfst zumindest nach Hause fahren  ;)  :D
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Offline R00m99

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Antw:Ducabike Teile eintragungspflichtig?
« Antwort #23 am: März 29, 2024, 06:09:18 Nachmittag »
Und wenn ich ohne DB Eater fahren würde, würde ich den mit Sicherheit nicht dabei haben.
Dann ist es Vorsatz :-)


Mag sein, dass dann die Strafe höher wird. Aber du darfst zumindest nach Hause fahren  ;)  :D

Genau so isses :) Den Act mich um den Rücktransport zu kümmern ist um ein vielfaches größes als evtl. eine Mehrstrafe in Kauf zu nehmen

Offline Marc62

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Antw:Ducabike Teile eintragungspflichtig?
« Antwort #24 am: Juli 24, 2024, 02:56:25 Nachmittag »
Servus zusammen,

ich habe mir von Ducabike einmal den Fußbremshebel sowie die Lenkerklemme gekauft:

https://www.italobike-performance.de/Ducabike-Fussbremshebel-Ducati-Multistrada-V4::3168.html

https://www.italobike-performance.de/Ducabike-Lenkerklemmung-fuer-Ducati-Multistrada-V4::3011.html

So jetzt ist der Fußbremshebel eintragungspflichtig und scheinbar die Lenkerklemme auch? Beim Fußbremshebel steht es bei, nagut mein Fehler. Aber bei der Lenkerklemme steht nichts von wegen TÜV-relevant bei. Gut dachte ich mir werde ich die Sachen halt eintragen aber von wegen: Habe mit dem TÜV Prüfer gesprochen und der meinte ohne mind. ein Materialgutachten sowie den Nachweis über ISO9001 keine Chance. Habe dann gefragt, ob die Lenkerklemme auch eintragungspflichtig ist, das wusste er nicht so ganz meinte aber wahrscheinlich schon, weil Sie ja den Lenker hält und gewisse Kräfte halten muss.

So danach bei italobike performance gemeldet und die können das eintragen, allerdings nur bei denen in der Werkstatt nahe Hamburg. Teilegutachten oder sonstige Dokumentation gibt es nicht. Wie das geht und wieso nur dort "können sie nicht mitteilen"... Aha... sehr interessant...

Heißt, ich muss jetzt von München nach Hamburg tuckern um zwei so läppische Teile eingetragen zu bekommen. Was bitte ist das für ein Müll...

Da ich mir vom Prinzip her keine nicht legalen Teile ans Motorrad klatsche bin ich gerade am überlegen, ob ich die zwei Sachen als (sehr) teure Abschreibung deklarieren oder ernsthaft nach Hamburg fahren soll... Weiß wer, ob die Lenkerklemme überhaupt eingetragen gehört? Das konnte mir bislang niemand beantworten. Alles sehr nebulös irgerndwie.

Hallo, ich hatte das gleiche Problem mit den "Rizoma by Ducati" Fussrasten, da gab es auch keinerlei Unterlagen oder E -Prüfzeichen dazu.

Habe lange im Netz nach Unterlagen gesucht (andere angebotene Nachrüstfußrasten hatten in der Regel eine ABE oder Teilegutachten), war bei TÜV und Dekra, Einzelabnahme ohne zumindest Teilegutachten ging nicht, etc.

Habe dann mit meinem Ducati Händler gesprochen "wieso verkauft Ihr solche Teile im Laden wenn es keine Unterlagen dazu gibt ?". Mein Händler wollte das dann auch generell (nicht nur wegen mir) geklärt haben und hat lange recherchiert und mit Ducati und Rizoma hin und her geschrieben und final herausbekommen, das die Fußrasten original abgenommene OEM Teile bei Ducati sind (die Serienfußrasten haben schließlich auch kein E-Prüfzeichen). Ich habe die Bestätigung jetzt unter meiner Sitzbank und fahre entspannt in eine Kontrolle (falls sich überhaupt jemand für die Fußrasten interessiert). Da ich jetzt nicht immer einen Satz "Original Fußrasten" zum wechseln (Thema Weiterfahrt falls man einen ganz strengen Ordnungshüter erwischt) dabei haben muss, habe ich die hinteren Fußrasten jetzt auch gegen die schicken Rizoma´s getauscht.

Klär doch mal ob Deine Lenkerklemme auch eine direkte Zulassung haben ??

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Antw:Ducabike Teile eintragungspflichtig?
« Antwort #24 am: Juli 24, 2024, 02:56:25 Nachmittag »
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