Stimmt Harm - wegen so einer Kleinigkeit lohnt der Aufwand nicht - also kein Anwalt - sonst wird die Suppe teurer als das Fleisch.
Rein rechtlich ist es so, wie Draven sagt ... man kann nur für die Leistung, die man erbracht und fakturiert hat, in die Gewährleistung genommen werden.Strittig wird es da, wo z.B. der Anbau kostenlos erfolgt ist. Da könnte der Händler sagen "Das war ein kostenloser Service!". Ich würde den Kunden, die bei mir die Montage kostenlos bekommen haben, den Krümmer wieder kostenlos tauschen.Ansonsten möchte ich aber hier mal erwähnen, dass QD und der Importeur alle Defekte mehr als kulant und äußerts schnell abgewickelt hat. Zumindest die, die über mich gekauft haben (die anderen kenne ich nicht, da kann ich nichts zu sagen). Es wurde sofort reagiert ... mehr als vorbildlich ... da gibt es ganz andere Fälle.
Deshalb: Was war passiert ... ein Halter ist eingerissen ... da ist nichts abgefallen ... bei einem Moped, das konstruktiv nicht gerade wenig vibriert und jeder hat umgehend Ersatz bekommen. Lasst die Kirche im Dorf ...
Lasst die Kirche im Dorf ...