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Autor Thema: Geblitzt mit Anhänger 100km/h Zulassung  (Gelesen 17831 mal)

Offline Töni

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Antw:Geblitzt mit Anhänger 100km/h Zulassung
« Antwort #30 am: Juni 23, 2017, 12:04:57 Nachmittag »
 [Ich verstehe das alles mit der 100er Zulassung nicht.
Es waren 80 km/h erlaubt und du bist 97 km/h gefahren. D.h. 17 km/h zu schnell!
Ob das Fahrzeug nun eine 80er, 100er oder was weiß ich für eine Zulassung hat, spielt doch überhaupt keine Rolle.
17 km/h zu schnell, basta!quote][/quote]

Hoihoihoi,

bei Zulassung 80 Km/Std wären Das Fahrzeug sowie die örtliche Geschwindigkeit überschritten worden - also zwei Vergehen, deshalb teurer.

lg tö

Bitchone

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Antw:Geblitzt mit Anhänger 100km/h Zulassung
« Antwort #31 am: Juni 23, 2017, 02:52:06 Nachmittag »
Er hat doch aber ne 100er Zulassung, auf die er sich auch gern bei erlaubten 80 berufen möchte  ;D

Offline fOV

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Antw:Geblitzt mit Anhänger 100km/h Zulassung
« Antwort #32 am: Juni 23, 2017, 02:57:49 Nachmittag »
zählt die Geschwindigkeitsvorgabe für das Fahrzeug oder pro Rad ?
Grüßle
Oliver

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Offline Töni

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Antw:Geblitzt mit Anhänger 100km/h Zulassung
« Antwort #33 am: Juni 23, 2017, 02:59:11 Nachmittag »
So wie ich verstehe, geht es um die Bussenhöhe - die normale Uebertretung der örtlichen Geschwindigkeitsvorschriften werden problemlos akzeptiert da nicht so teuer. Die Tempolimite des Fahrzeugs wurde nicht überschritten und wird deshalb angefochten ?

« Letzte Änderung: Juni 23, 2017, 03:01:54 Nachmittag von Töni »

Offline ducdieter

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Antw:Geblitzt mit Anhänger 100km/h Zulassung
« Antwort #34 am: Juni 23, 2017, 05:57:52 Nachmittag »
So wie ich verstehe, geht es um die Bussenhöhe - die normale Uebertretung der örtlichen Geschwindigkeitsvorschriften werden problemlos akzeptiert da nicht so teuer. Die Tempolimite des Fahrzeugs wurde nicht überschritten und wird deshalb angefochten ?



Genau.....so ist es, wenn die Bussgeldstelle meine Anfrage nicht akzeptiert, dann ist es so.
Gruß Dieter
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Offline Oberschwabe

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Antw:Geblitzt mit Anhänger 100km/h Zulassung
« Antwort #35 am: Juni 23, 2017, 10:50:47 Nachmittag »
[Ich verstehe das alles mit der 100er Zulassung nicht.
Es waren 80 km/h erlaubt und du bist 97 km/h gefahren. D.h. 17 km/h zu schnell!
Ob das Fahrzeug nun eine 80er, 100er oder was weiß ich für eine Zulassung hat, spielt doch überhaupt keine Rolle.
17 km/h zu schnell, basta!quote]

Hoihoihoi,

bei Zulassung 80 Km/Std wären Das Fahrzeug sowie die örtliche Geschwindigkeit überschritten worden - also zwei Vergehen, deshalb teurer.

lg tö
[/quote]

100er Zulassung heisst 100Km/h auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen, auf allen anderen Straßen 80 wie mit dem normalen Anhänger
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Offline Töni

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Antw:Geblitzt mit Anhänger 100km/h Zulassung
« Antwort #36 am: Juni 24, 2017, 09:51:53 Vormittag »

100er Zulassung heisst 100Km/h auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen, auf allen anderen Straßen 80 wie mit dem normalen Anhänger
 
Hoihoihoi,

100er Zulassung heisst für mich, dass das Fahrzeug für diese Geschwindigkeit gebaut worden ist und die Betriebserlaubnis erlischt erst ab 100 Km/Std. Selbsterverständlich müssen die geltenden Verkehrsvorschriften so oder so eingehalten werden. Bei Dieter war das eine normale Uebertretung (30EURO) und erst ab 100 Std/Km wäre die Betriebserlaubnis erloschen und entsprechend zusätzlich eine Busse dazu addiert worden.

lg Tö

Offline Tyler Durden

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Geblitzt mit Anhänger 100km/h Zulassung
« Antwort #37 am: Juni 24, 2017, 10:16:52 Vormittag »
Offensichtlich scheint es hier einige Unsicherheiten bzgl der geltenden Gesetze zu geben. Es wird gemutmaßt, spekuliert und irgendwelche Internethalbwahrheiten  geschrieben, als sich an die Fakten zu halten. Eigentlich lässt die StVO keinen allzu großen Spielraum für subjektive Auslegung des Gesetzes. Da ich selbe keine Ahnung zu der Sachlage habe, rate ich hier einen Verkehrsrechtanwalt oder die zuständige Verkehrspolizei zu konsultieren.


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Offline Diaveldave

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Geblitzt mit Anhänger 100km/h Zulassung
« Antwort #38 am: Juni 24, 2017, 10:22:44 Vormittag »
Wenn du eine Verkehrsrechtsschutz hast, würde ich es mal über einen Anwalt probieren. Verlieren kannst du ja da nichts....

Mich haben sie letztens gelasert mit 41 km/h zu schnell auf der Multi. Laut Bescheid muss ich nun einen Monat laufen.... Da ich aber auch Rechtsschutz habe, habe ch es jetzt mal einem der sich damit auskennt übergeben.
Meine Hoffnung ist, das der nette Herr der mich gelasert hat, die Schulung nicht hat, oder das Gerät evtl nicht ordnungsgemäß gewartet wurde. Wenn nicht, muss ich wohl in den sauren Apfel beißen.....

Naja, again what learned.

Gruß Dave


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Offline Hans-G.

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Antw:Geblitzt mit Anhänger 100km/h Zulassung
« Antwort #39 am: Juni 24, 2017, 11:12:03 Vormittag »
@ Dave:

Da wirst Du wohl nichts machen können, der messende Beamte wird sich wohl schwerlich der falschen Messung selbst bezichtigen. Das habe ich auch probiert, keine Chance!
Bei meinem Fall plädierte mein Anwalt dann auf meine berufliche Zukunft, da ich auf meine Fahrerlaubnis zur  Berufs Ausübung angewiesen bin. Letztlich hat der Richter das Fahrverbot deswegen zurückgezogen, aber im Gegenzug die Geldstrafe verdoppelt. Statt 160,-€ eben 320,-€. War mir dann eigentlich egal, Hauptsache kein Fahrverbot.
Vielleicht kann hier Dein Anwalt ähnliches für Dich erstreiten.
Wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg bei Deinem Einspruch.
Gruß Henri

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Offline ducdieter

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Antw:Geblitzt mit Anhänger 100km/h Zulassung
« Antwort #40 am: Juni 24, 2017, 09:47:38 Nachmittag »
Offensichtlich scheint es hier einige Unsicherheiten bzgl der geltenden Gesetze zu geben. Es wird gemutmaßt, spekuliert und irgendwelche Internethalbwahrheiten  geschrieben, als sich an die Fakten zu halten. Eigentlich lässt die StVO keinen allzu großen Spielraum für subjektive Auslegung des Gesetzes. Da ich selbe keine Ahnung zu der Sachlage habe, rate ich hier einen Verkehrsrechtanwalt oder die zuständige Verkehrspolizei zu konsultieren.


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Danke, endlich jemand der nicht gleich über einen herfällt  ;) ;)
Wie gesagt, Versuch macht klug und zur Not habe ich eine gute Rechtsschutzversicherung

Gruß Dieter
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Offline Mietzepaul

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Geblitzt mit Anhänger 100km/h Zulassung
« Antwort #41 am: Juni 24, 2017, 11:17:28 Nachmittag »
Ich glaube zwar nicht, dass die Diskussion damit erledigt ist, aber hier mal die rechtliche Grundlage für die Strafe:

Bußgeldkatalog "lfd. Nr. 11.1"!
Darin wird verwiesen auf "§ 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a und b" der StVO". Dort wiederum sind alle Fahrzeuggruppen enthalten, für die die jeweiligen Bußgelder gelten. Und da taucht eben auch der PKW mit Anhänger auf (unter §3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a, aa).

Und dabei ist völlig irrelevant, ob der Anhänger eine Ausnahmegenehmigung hat, unter bestimmten Voraussetzungen auch schneller als die dort angegebenen 80km/h fahren zu dürfen.
Der Bußgeldkatalog (der ja genau auf diese Fahrzeuggruppe verweist) legt nur das anzuwendende Strafmaß fest. Und das ist damit eben genauso hoch, als würde man mit nem 40-Tonner zu schnell fahren!

Ich hoffe, ich konnte es so erklären, dass man es versteht.

Vielleicht kann ich es ja verhindern, dass sinnlos irgendwelche Anwälte oder gar Richter bemüht werden, um klar geregelte Dinge festzustellen. Kein Wunder dass die Prämien für Rechtsschutzversicherungen immer weiter steigen und Anwälte sich vor lauter Freude die Schenkel blau schlagen ;).

Grüße vom Micha...

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Geblitzt mit Anhänger 100km/h Zulassung
« Antwort #41 am: Juni 24, 2017, 11:17:28 Nachmittag »
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