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Autor Thema: Dash- und Action Cam-Verbot in Österreich u. a.  (Gelesen 6970 mal)

Offline Osmek

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Dash- und Action Cam-Verbot in Österreich u. a.
« am: Mai 15, 2014, 05:23:58 Nachmittag »
Ich habe gerade in einem anderen Forum den folgenden Artikel gefunden.

Ich nutze zwar keine Kamera am Mopped, wollte das jedoch ggf. machen. Auch wenn die österreichische Polizei beschwichtigt, was ist denn, wenn die Kamera bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle beanstandet wird?

http://www.tourenfahrer.de/artikel/artikel/detail/News/action-cam-verbot-in-oesterreich/

Und hier noch etwas aus Wikipedia, ganz unten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Dashcam

In Österreich wurde dieses Verbot schon seit ca. einem Jahr diskutiert  :o. Interessant ist auch die Bussgeldobergrenze  :-\. Dazu fällt mir nichts mehr ein  :-X
« Letzte Änderung: Mai 15, 2014, 05:30:24 Nachmittag von Osmek »

Offline voika

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Antw:Dash- und Action Cam-Verbot in Österreich u. a.
« Antwort #1 am: Mai 15, 2014, 07:45:02 Nachmittag »
Ja, ich kenne die Diskussion:

Tatsächlich geht es um die Cams, die ohne Ziel einfach mal so dahinfilmen (kennt man ja aus diversen Videos über spannende Crashs in Russland etc.).
Da hat man klar festgestellt, dass das Bedürfnis auf Privatsphäre des möglicherweise gefilmten anderen Verkehrsteilnehmers über das Bedürfnis zur wahllosen Aufzeichnungen geht.
Verboten wurde aber nicht das Filmen von besonderen Sehenswürdigkeiten - darunter fallen natürlich auch speziell schöne Landschaften und Streckenabschnitte.
Man muss also nachweisen können, dass die Cam nicht einfach so dahinfilmt, sondern dass sie gezielt nur für den Zweck des zielgerichteten Aufzeichnens von Sehenswürdigkeiten eingeschaltet wurde.
Klar kann die Polizei (Sie macht kein Gesetz! Sie ist auch kein Richter! Sie kann nur laut ihrer Rechtsauffassung handeln und Auskunft geben) hier nicht sagen ActionCams sind grundsätzlich nur zum Filmen von Sehenswürdigkeiten - da würde dann jeder zu seiner Dash-Cam einfach Action-Cam sagen und wäre aus dem Schneider!
Wer also eine Cam zum zielgerichteten Filmen nutzt - gerade als Motorradfahrer - sollte sich nicht soviele Gedanken machen.
Ich habe in meinem Freundeskreis noch von keiner einzigen Beanstandung einer manchmal sogar laufenden Cam gehört.
Also: Man kann sich auch zu Tode fürchten ... es gibt zwar keinen Freibrief  für ActionCams - jedoch muss die missbräuchliche Verwendung erst einmal nachgewiesen werden.

Disclaimer: Das ist nur meine private Meinung bzw. Erfahrung, aus der sich kein Rechtsanspruch ableiten lässt!  :D
Viele Grüße aus dem schönen Salzkammergut! Volker

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Offline Fahrmeister

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Antw:Dash- und Action Cam-Verbot in Österreich u. a.
« Antwort #2 am: Mai 18, 2014, 12:59:50 Nachmittag »
Vielleicht kennen die zitierten und nicht komplett genannten EU-Länder ihr eigenes Rechtssystem gar nicht!

Durch einen Unfall und die Aufzeichnung im gewerblich genutzten Fahrzeug habe ich mich damit mal komplett beschäftigt.

Das Recht auf das eigene Bild gemäß § 22 Kunsturheberrechtsgesetz ( Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.) , die im Anschluss an das informationelle Selbstbestimmungsrecht aus dem Persönlichkeitsrecht entspringt und dort nicht näher beschrieben ist, ist nicht von dem Artikel gedeckt. Es ist auch völliger Unsinn auf korrupte Polizisten und bestechliche Gerichte im bösen Russland hinzuweisen und zu behaupten, dass die es als sinnvolle Rückversicherung benötigen und bei uns man sich auf Sicherheitsorgane und Justiz eigentlich verlassen kann. (Zitat aus dem Text)
Nirgendwo wird mehr gelogen, als vor Gericht und die Richter können auch nur glauben, was sie sehen oder hören.

Was ist also dran an dem Text?
Da muss man Straf- und Zivilrecht trennen. Im Strafrecht werden diese Aufzeichnungen komplett verwendet, diese Kameras nach Unfällen sogar beschlagnahmt oder  amtsdeutsch "sichergestellt" und komplett von den Richtern, Staatsanwälten und Sachverständigen ausgewertet.
Im Zivilrecht greift aber wieder das  Persönlichkeitsrecht.

Aber in Zeiten, wo alles gefilmt  und veröffentlicht wird, ist es überhaupt nicht mehr möglich, dass zu verfolgen oder zu bestrafen. Viele Richter sind froh, wenn es Filmaufzeichnungen gibt und verwenden diese gern nach Rückversicherung vor Gericht.

Zu meinem konkreten Fall, da raste uns ein Fahrzeug von rechts an der Ampel ins Auto und behauptete das Gegenteil von dem, was sich ereignet hatte.
Wir blieben liegen als Nachzügler in der Kreuzungsmitte beim Linksabbiegen, dieser Fall ereignet sich sehr oft. Meine Versicherung hatte übrigens gleich mal gezahlt und mir blieb nur der Weg zur Klage.
Das Aufzeichnen von Szenen im Straßenverkehr ist nicht strafbar, ausdrücklich das Veröffentlichen und Verbreiten dieser, darauf hat mein Anwalt auch die Gegenseite hingewiesen. Persönlichkeitsrechte haben übrigens nur Personen, wenn die Fahrer vor Gericht auf Nichtverbreiten ihrer Bilder pochen, hat dass mit deren Rechtsverständnis auch nicht viel auf sich. Fragt doch mal die Gegenseite, ob sie Euch verarschen will oder sie an der Wahrheit interessiert ist! Ich habe das konkret so gesagt und nicht so dämlich gegrinst, wie der Anwalt der Gegenseite!
Also das  Fahrzeug das gefilmt wurde, schaute sich ein anderer Richter auf Verstoß gegen  § 22 dieses KunstUrhG an und musste es verneinen.
Dann kam es auf den Tisch, die Gegenseite erfand schnell noch ain paar Details, um das Verfahren um ein paar weitere Monate zu verzögern und musste schließlich nach 18 Monaten Verfahrensdauer an mich 6500 € Schadensersatz zahlen. Die Kamera kostete 260 €.

Noch ein Tipp für die Klagewilligen, nehmt die Auflösung bei Veröffentlichung so weit runter, dass man das Gesicht des Anderen nicht oder nur im Ansatz erkennen kann.

LG FM

Offline Kalle

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Antw:Dash- und Action Cam-Verbot in Österreich u. a.
« Antwort #3 am: Mai 18, 2014, 06:08:27 Nachmittag »
Ich bin sofort für ein Verbot von solchen Cams, ich will nicht das ich gefilmt werde,
wenn ich mal wieder etwas schneller unterwegs bin. Manch einer hat auch schon meinen
Mittelfinger zu sehen bekommen, das muss nicht gefilmt werden.
Ich persönlich kann auch mit der Filmerei nix anfangen, ist aber nur meine Meinung,
muss sich jetzt niemand auf die Füße getreten fühlen.

Grüße

Kalle
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Offline Hans-G.

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Antw:Dash- und Action Cam-Verbot in Österreich u. a.
« Antwort #4 am: Mai 18, 2014, 07:09:57 Nachmittag »
...ich will nicht das ich gefilmt werde...
...muss sich jetzt niemand auf die Füße getreten fühlen...

Das kann ich gut verstehen!

Wenn ich daran denke, was für ein shitstorm auf mich niedergegangen ist... nur weil ich gegen eine Veröffentlichung von Fotos meiner Person bei den beiden letztjährigen Multi-Treffen war !!! ??? ::) :'(

Wahrscheinlich wird halt doch nicht immer mit dem gleichen Maß gemessen!
Gruß Henri

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Offline clausi

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Antw:Dash- und Action Cam-Verbot in Österreich u. a.
« Antwort #5 am: Mai 18, 2014, 07:13:58 Nachmittag »

Wenn ich daran denke, was für ein shitstorm auf mich niedergegangen ist... nur weil ich gegen eine Veröffentlichung von Fotos meiner Person bei den beiden letztjährigen Multi-Treffen war !!! ??? ::) :'(

Und dabei musst Du Dich gar nicht verstecken - du blondes Luder....  :-*  ;)

 ;D
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Offline Fahrmeister

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Antw:Dash- und Action Cam-Verbot in Österreich u. a.
« Antwort #6 am: Mai 18, 2014, 08:19:22 Nachmittag »
Das mit dem Treffen ist doch etwas ganz anderes. Hier wird ein Bild oder eine Reihe von Bildern aufgenommen, das oder die eindeutig einer Person zuzuordnen ist oder sind, mit dem Zweck das zu veröffentlichen.
In diesem Forum sind soviele verschiedene Meinungen, da bleibt es nicht aus, dass einer "Nein" sagt.
Ich gehöre auch pauschal zu den Neinsager solcher Schnappschüsse.

Viele machen Bilder und Einige stellen die auch ins Netz. Wer das nicht will, hat seine Rechte ja nicht abgegeben. Ein Gerichtsentscheid besagt aber auch, dass wenn mehr als 5 Personen auf dem Foto sind, ja sinngemäß damit gerechnet werden muss, dass es veröffentlicht wird und hat die Klage eines Betroffenen damit abgewiesen.

Meine Bilder dienen nur der Beweissicherungen bei Unfällen, wenn die Gegenseite mürrisch ist.

Der mittelfingerzeigende Kampfpilot ist mir übrigens Scheißegal, das ist eine andere Schiene.
Durch das dritte Auge sieht man eh mehr, als einem lieb ist.Da muss man cool bleiben.

Die Zukunft für solche Beweissicherungen wird der Unfalldatenschreiber sein bzw. werden. Die EU arbeitet bereits an solchen Gesetzen, ab wann alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge damit ausgerüstet sein müssen.

LG FM

Offline voika

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Antw:Dash- und Action Cam-Verbot in Österreich u. a.
« Antwort #7 am: Mai 19, 2014, 07:44:49 Nachmittag »
Hallo Fahrmeister:

Das Filmen zu dem von dir beschrieben Zweck ist in Österreich definitiv verboten und strafbar. Ob so ein (verbotener) Film bei Gericht dennoch hilfreich ist, ist eine andere Geschichte. Liegt aber wohl am Richter, ob er "auf verbotenem Wege besorgtes" Beweismaterial zu lässt.

Ich werde auch nicht gerne gefilmt und fotografiert - schon garnicht möchte ich, dass Fotos von mir im Internet landen. Man findet mich auch aus gutem Grund nicht bei Facebook u.ä.. Ich glaube, dass viele einfach nicht wissen, dass ALLES was einmal im Internet landet, dort für IMMER gespeichert ist! Egal ob man es löscht oder nicht! Es gibt sog. Archivserver, die halten einfach den Stand des Internets zu einem bestimmten Datum fest ... banales aber brutales Beispiel http://archive.org/web/ !!! Und das ist nicht die NSA!!!
Meine Schwester stellte nach der Geburt ihres Kindes in der ersten Euphorie ein paar Bilder des wenig bekleideten Säuglings auf ihre eigene Homepage. Nach ein paar Wochen kam die Einsicht des Irrsinns und sie hat die Bilder vom Webserver gelöscht - bei archive.org, der in dieser Zeit ihre Homepage offensichtlich gescannt hat sind die Bilder leider heute noch zu finden ...

Also bleibt es bei dem Sprichwort: Vorsicht ist die Mutter der Weisheit!
Viele Grüße aus dem schönen Salzkammergut! Volker

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Offline Italotom

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Antw:Dash- und Action Cam-Verbot in Österreich u. a.
« Antwort #8 am: Mai 21, 2014, 06:13:46 Nachmittag »
Heute in der Zeitung und laut Zeitung sollen in der Serie "Auf Nummer sicher " sechs Teilen folgen.
Nur steht in der Zeitung nicht wann und im welchem Sender  :-[ :-[ ( zumindest habe ich es nicht gefunden  :o )


Offline voika

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« Antwort #9 am: November 25, 2014, 02:18:34 Nachmittag »
Um das Thema mal wieder auf zu greifen:

Hier ein Bericht aus Österreich: http://noe.orf.at/news/stories/2681047/

Filmen ist also zulässig (um die schöne Landschaft zu filmen ;-)) UND der Film taugt als Beweismittel!!!
Viele Grüße aus dem schönen Salzkammergut! Volker

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Antw:Dash- und Action Cam-Verbot in Österreich u. a.
« Antwort #9 am: November 25, 2014, 02:18:34 Nachmittag »
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