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Autor Thema: Gerichtsurteil  (Gelesen 2720 mal)

Offline donkey

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Gerichtsurteil
« am: Juni 29, 2011, 06:43:05 Nachmittag »
Stelle mal ohne weitern Kommentar folgendes Gerichtsurteil ein:

Biker haftet für Sturz an ausgebessertem Fahrbahn-Loch

Ein Motorradfahrer muss immer mit Anomalitäten in der Fahrbahn rechnen und an gerade mit Bitumen ausgebesserten und danach mit Sand bestreuten Schadstellen kann sein motorisiertes Zweirad erfahrungsgemäß leicht ins Schleudern geraten. Besondere Hinweise auf derart bekannte und deutlich sichtbare Gefahrenquellen sind deshalb in der Verkehrspraxis nicht vonnöten und der Straßenreparaturdienst kommt dabei auch ohne besondere Beschilderung seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht in ausreichender Weise nach. Diese Auffassung hat jetzt das Landgericht Wiesbaden vertreten (Az. 9 O 164/10) und den Schadensanspruch eines an solch einer Stelle gestürzten Motorradfahrers an die betroffene Kommune in Höhe von 5.619,85 Euro zurückgewiesen.

Im konkreten Fall hatte der Mann nach eigener Aussage bei im strahlenden Sonnenschein flimmernder Fahrbahn den Sand auf der Bitumen-Stelle erst im letzten Augenblick erkannt und war beim wohl zu heftigen Ausweichversuch mit seinem Motorrad auf die linke Seite gefallen. Er sei dabei höchstens 50 bis 60 km/h gefahren, also im zulässigen Limit gewesen. Und unmittelbar an der Unfallstelle hätte nicht einmal ein Warnschild des Straßenbauhofs gestanden, was gegen dessen Verkehrssicherungspflicht verstoße.

Gleich ein doppelter Trugschluss, wie die Wiesbadener Richter betonten. Erstens handelt es sich bei der höchstzugelassenen Geschwindigkeit immer um dasjenige theoretische Tempo, das ein Verkehrsteilnehmer nur bei günstigen Verkehrsbedingungen fahren darf - die lagen hier offenbar aber nicht vor, standen doch im Vorfeld zwei Baustellenschilder, die den Motorradfahrer zumindest hätten skeptisch machen müssen.

Und zweitens sind Hinweise auf sichtbare Gefahrenquellen grundsätzlich entbehrlich. Werden sie trotzdem angebracht - wenn auch wie bei den Schildern hier weit vor der Unfallstelle - so wird der Verkehrssicherungspflicht allemal ausreichend Genüge getan. Lückenlose Sicherungsvorkehrungen sind praktisch nicht möglich und damit nicht einklagbar.

 
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich erkaufen.

Offline Moopy55

  • Ducatisti Silber
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Re:Gerichtsurteil
« Antwort #1 am: Juni 29, 2011, 08:01:31 Nachmittag »
Recht haben und Recht bekommen :(
Wäre die Kommune gestürzt, ich glaub ziemlich sicher der Motorradfahrer müsste zahlen:-X
Eine Zeitlang wars wenigstens so, dass wenn schon kein Geld für die Instandhaltung der Strassen da ist, mit dem Aufstellen von Schildern der Sorgfaltspflicht genüge getan war.
Laut dem Urteil ist für Warnhinweise jetzt scheinbar auch kein Geld mehr da. Aber wo verdammt noch mal ist dann die Sorgfaltspflicht geblieben.
Die Gewerbesteuern zumindest müssen mittlerweile im Voraus entrichtet werden und zwar nicht aus erwirtschafteten Gewinnen sondern sogar aus zu erwarteten Gewinnen. Das Geld wird eingenommen bevor es verdient werden kann.
Dafür dürfen wir nicht einmal verlangen, dass Schilder aufgestellt werden die uns warnen wenn Gefahr für Leib und Leben besteht?? Bezahlt ist dieser Aufwand jedenfalls >:( >:(
« Letzte Änderung: Juni 29, 2011, 08:15:56 Nachmittag von Moopy55 »
Gruß
Leo

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Re:Gerichtsurteil
« Antwort #1 am: Juni 29, 2011, 08:01:31 Nachmittag »
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