Hallole,
sofern für die ABE eine Mitführpflicht besteht, ist diese im Original mitzuführen. Da gilt die Kopie genauso wenig, wie der PDF-File im Handy.
Soweit die Theorie! In der Praxis könnte das - je nach Kollege - durchaus auch anders aussehen. Immerhin ist es mittlerweile überaus üblich, dass ABE oder Reifenfreigaben als PDF zur Verfügung gestellt werden, die man dann einfach ausdrucken kann. Warum sollte man das also nicht auch in digitaler Form akzeptieren.
Ein Argument spricht allerdings gegen die Handy-Geschichte: Man müsst dann der Polizei das Handy ja aushändigen, damit das Dokument auch durchgelesen werden kann. Je nach dem, was man so alles auf dem Handy hat, möchte man das aber vielleicht nicht in fremde Hände geben.
Ich habe es so gelöst, dass ich ABE oder Freigaben schön gefaltet in der Werkzeugtasche (eingepakt in Folie) aufbewahre.
Halten wir also fest: Rein rechtlich ist nur das Original verbindlich, bei einer freundlichen Kontrolle (ihr kennt das ja sicherlich, mit dem Wald, in den man hineinruft ...) kann aber auch durchaus eine Kopie oder ein PDF-File anerkannt werden.
Grüße von der Rennleitung
papemark