.................... gemäß stVG §22 abs 2 stellt es einen Kennzeichenmißbrauch und somit eine Straftat dar, wenn man in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt.
"Rechtswidriger Absicht"
!!!??? Solche Absichten hatte vielleicht nur der Polizist.
Mein Heck wurde vom Händler verbaut und ....wer misst schon nach ob er alles richtig getan hat. Es holt ja auch keiner sein Auto vom Kundendienst und überprüft nochmals Öl, Bremsen und ...was auch sonst noch gemacht wurde.
Wie schon geschrieben, mit viel Aufwand .....wurde das Verfahren eingestellt.