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Autor Thema: Minderung des Schmerzensgeld ohne tragen von Schutzbekleidung  (Gelesen 2979 mal)

Piero1100

  • Gast
Minderung des Schmerzensgeld ohne tragen von Schutzbekleidung
« am: März 30, 2011, 10:16:10 Nachmittag »
Es gab im Duc-Forum mal einen Beitrag, da ging es ähnlich aus.

Ich frage mich aber, "wer" definiert ausreichende Schutzbekleidung.
Wie bei uns in Österreich ist nur der Helm gesetzlich geregelt.

Was bei Textil Bekleidung, Minderung gegenüber Leder?
Bei Hüpfleder kommt es dann zur vollen Leistung?


Zitat
Minderung des Schmerzensgeldes bei Sturz mit einem Motorrad
ohne Tragen von Schutzbekleidung
Erleidet ein Motorradfahrer, der nur einen Sturzhelm und keine weitere Schutzkleidung trug, bei einem Sturz erhebliche Verletzungen, ist sein Schmerzensgeldanspruch zu mindern.
(Aus den Gründen: …Bei der Bemessung der Höhe des von dem Kläger uneingeschränkt geltend gemachten Schmerzensgeldes ist grundsätzlich die Doppelfunktion des Anspruchs zu berücksichtigen. Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden sowie die Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen. Dabei steht bei Straßenverkehrsunfällen die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war Anspruchs mindernd zur berücksichtigen, dass den Kläger angesichts des Umstandes, dass er abgesehen von dem Sturzhelm keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen hat und es hierdurch zu den Schürfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen ist, ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst trifft…)
OLG Düsseldorf vom 20.2.2006
http://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/motorrad-urteile/default.aspx?ComponentId=39213&SourcePageId=34553

Offline mikethebike

  • Forenmitglied
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  • Beiträge: 274
Re:Minderung des Schmerzensgeld ohne tragen von Schutzbekleidung
« Antwort #1 am: April 03, 2011, 11:52:18 Vormittag »
Und wenn nun ein Fußgänger umgefahren wird? Oder ein Fahrradfahrer?
Oder ein Richter?

orish

  • Gast
Re:Minderung des Schmerzensgeld ohne tragen von Schutzbekleidung
« Antwort #2 am: April 03, 2011, 12:33:55 Nachmittag »
Ich glaube es geht hier um "keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung". Der Fahrer hatte also KEINE Schutzkleidung an. Geeignete Schutzkleidung gibt es im Fachhandel. Somit sollte es keine Unterschiede zwischen Textil und Leder geben - beide sind geeignete Schutzbekleidungen. Unterschiede könnte man nur machen, wenn man Materialien und oder Grenzwerte definiert und diese festschreibt.

Piero1100

  • Gast
Re:Minderung des Schmerzensgeld ohne tragen von Schutzbekleidung
« Antwort #3 am: April 03, 2011, 07:26:02 Nachmittag »
Ich glaube es geht hier um "keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung". Der Fahrer hatte also KEINE Schutzkleidung an. Geeignete Schutzkleidung gibt es im Fachhandel. Somit sollte es keine Unterschiede zwischen Textil und Leder geben - beide sind geeignete Schutzbekleidungen. Unterschiede könnte man nur machen, wenn man Materialien und oder Grenzwerte definiert und diese festschreibt.

Definiert ist aber bis auf den Helm keine weitere Schutzkleidung per §.

Vernunft kann man vermitteln, jedoch kann man sie auch einklagen?

Ich bin auch für eine gesetzlich geregelte Darmflora, kommt auch sicher noch. ;)


« Letzte Änderung: April 03, 2011, 07:29:14 Nachmittag von Piero1100 »

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Re:Minderung des Schmerzensgeld ohne tragen von Schutzbekleidung
« Antwort #3 am: April 03, 2011, 07:26:02 Nachmittag »
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