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Autor Thema: Standlicht  (Gelesen 1977 mal)

Offline a.pferd

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Standlicht
« am: Januar 21, 2020, 08:10:21 Nachmittag »
Hallo hab mal eine Frage,ist es möglich die Blinker im Handschutz oder Siegel als standlicht (wie bei der Africa twin) zu nutzen ???????


Gruss Andre` :)
« Letzte Änderung: Januar 24, 2020, 03:37:03 Nachmittag von Flitzi »

Offline Smarty

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  • Je sauberer Du bist, umso schmutziger wird es ....
Antw:Standlicht
« Antwort #1 am: Oktober 01, 2020, 01:30:32 Nachmittag »
Servus allerseits!
Ich nehme mich einmal diesem Thema an, möchte aber erst einmal etwas grundlegendes wissen.
Ich suche an meiner MST die Funktion, bei abgestellten und aktivierten Lenkradschloss des Motorrades, das Standlicht bei Nacht an einer schlecht beleuchteten Straße zu aktivieren.
Bei meiner BMW geht das. Jedoch finde ich nichts darüber im Handbuch.
Ducati schreibt auf meine Anfrage folgendes:
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage über das Standlicht, möchten wir Sie dazu einladen, sich mit einem unserer autorisierten Händler in Verbindung zu setzen. Jeder autorisierte Ducati-Händler steht für Rückfragen jederzeit sehr gerne zur Verfügung und wird in der Lage sein, Ihnen eine angemessene Rückmeldung zu Ihrer Anfrage zu geben. Falls notwendig kann der Händler auch den zuständigen technischen Außendienst zu diesem Problem kontaktieren.

Alle Informationen zu unserem Händler-Netz finden Sie auf www.ducati.de unter „Händlersuche“.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Valentina

Ducati Support
Ducati Motor Holding Spa
Borgo Panigale – Italy
www.ducati.com



Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 17 Beleuchtung
Abs. 4  !!
(Demzufolge müssten auch die, an der Ducati verbauten Begrenzungsleuchten, als Standlicht zu nutzen sein)


Viele Grüße aus Stuttgart
Euer Smarty  ;)
« Letzte Änderung: Oktober 01, 2020, 01:39:56 Nachmittag von Smarty »

mc5

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Antw:Standlicht
« Antwort #2 am: Oktober 01, 2020, 02:07:23 Nachmittag »
[...]
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 17 Beleuchtung
Abs. 4  !!
(Demzufolge müssten auch die, an der Ducati verbauten Begrenzungsleuchten, als Standlicht zu nutzen sein)

oder die dürfen einfach nicht abgestellt werden (sofern ohne beleuchtung) - könnte man aus unterpunkt 4.4 interpretieren:

>>>
Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
<<<

die spannende frage ist: ist ein standlicht für diese fahrzeugklasse nun vorgeschrieben oder nicht?


Multistrada.eu - DAS Ducati Multistrada-Forum

Antw:Standlicht
« Antwort #2 am: Oktober 01, 2020, 02:07:23 Nachmittag »
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