Apropos eigene Videos als Beweismittel:
Dasselbe habe ich mich gefragt, als ich neulich die tollen Videos von Ablederers Sardinientour gesehen habe.
Da die Kennzeichen zu sehen sind, könnte man aufgrund der selbstgedrehten Videos die begangenen Verstöße wie, Überholen im Überholverbot oder auch das gefahrene Durchschnittstempo (sofern die Strecke bekannt ist) eigentlich rückwirkend ahnden.
Also tunlichst aufpassen, dass man unter dem Helm nicht zu erkennen ist oder gar im Post noch zugibt, dass man da selbst fährt....