Beim Wiederverkauf zählt meines Wissens in erster Linie die Erstzulassung, wenn also die Maschine noch nicht zugelassen ist, spielt das in der Tat keine Rolle.
Soweit ich weiß, unterscheiden sich die 2011er und 2012er lediglich in der Ausführung der Sitzbank - ob und wie sich das beim Fahren auswirkt - keine Ahnung!
Ich weiß aber von Kollegen, die eine PP im letzten Jahr im März bestellt haben, die Lieferung erfolgte dann im 4. Quartal!!! Ich würde also eine nehmen, die auf Lager steht. Die zwischenzeitlich erfolgten Updates der Software sollten bereits bei der Übergabe den neusten Stand haben. Bei der Hinterradbremse würde ich aber ausdrücklich nachfragen, ob sie bereits umgerüstet ist und wenn nicht dieses direkt vor Auslieferung verlangen.
Hoffe geholfen zu haben.