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Autor Thema: Neues zum Führerschein 2013  (Gelesen 2145 mal)

Offline Fahrmeister

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Neues zum Führerschein 2013
« am: Mai 14, 2012, 11:35:36 Nachmittag »
Hallo Foristi!

Neue Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Durch die 6. Änderungsverordnung vom 07.01.2011 (BGBl. I, 3) werden die Fahrerlaubnisklassen teilweise neu geregelt. Diese Neuerungen treten zwar erst am 19.01.2013 in Kraft, mussten aber nach den Vorgaben der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG bis spätestens 19.01.2011 in nationales Recht umgesetzt sein. Folgende Änderungen sind dabei von praktischer Bedeutung:

1. Befristung der Führerscheindokumente

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, die bisher unbefristet erteilt wurden,werden auf die nach EU-Recht maximal zulässige Frist von längstens 15 Jahre befristet.Nach Ablauf dieser Frist werden die Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden.

Bis 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine erstmalig umzutauschen. Damit wird die durch die Richtlinie längst mögliche Umtauschfrist ausgenutzt.
 

2. Einführung der Klasse AM

Mit § 6 Abs. 1 FeV wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die nicht harmonisierten Fahrerlaubnisklassen M und S.

Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse AM wird in § 10 Abs. 1 FeV auf 16 Jahre festgelegt; die zwischenzeitlich angedachte Absenkung auf 15 Jahre wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit verworfen.

Ein Modellversuch für den Erwerb der Klasse AM mit 15 Jahren möchten bzw. wollten die Bundesländer Thüringen und Sachsen/ Anhalt starten. Das letzte Wort dazu ist also noch nicht gesprochen.
 

3. Änderungen in Klasse A1

Die bisherige Definition (Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Die 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige im Inland entfällt.

4. Einführung der Klasse A2

Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Bisher war die beschränkte Motorradklasse auf eine Höchstleistung von 25 kW/ 34 PS beschränkt.
 

5. Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen

Das Prinzip des stufenweisen Zugangs bei den Zweiradklassen wird weiter gestärkt.Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse

Beispiel: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen, nicht aber mehr eine theoretische. Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken
Zweirädern Erfahrung zu sammeln.

6. Offene Klasse A

Der Direkteinstieg hierfür wird bereits mit 24 Jahren eingeräumt, bisher betrug das Mindestalter 25 Jahre.



Ich habe mal nur die Zweiradklassen beleuchtet!

LG FM

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Neues zum Führerschein 2013
« am: Mai 14, 2012, 11:35:36 Nachmittag »
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