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Autor Thema: umfaller = unfall?  (Gelesen 5611 mal)

Offline dragonheart

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umfaller = unfall?
« am: Oktober 17, 2013, 05:53:09 Nachmittag »
hallo an alle, habe mal ne frage rechtlichen charakters an diejenigen von euch, die dazu was genaueres sagen können:

gilt ein motorrad, das mal umgefallen ist automatisch rechtlich als "unfallmotorrad"? wenn dem so wäre, müssten ja vermutlich die hälfte aller moppeds als unfaller durch die gegend fahren, denn umfaller gibts ja oft.

im netz findet man sehr unterschiedliche ansichten und auch rechtsurteile dazu, eindeutig scheint das nicht zu sein bzw. scheint die klassifizierung u.a. sehr von dem jeweiligen richter (soweit es dazu kam) abzuhängen.

würde mich mal grundsätzlich interessieren, danke im voraus!
« Letzte Änderung: Oktober 17, 2013, 06:13:04 Nachmittag von dragonheart »
Grüße, Peter
Multistrada 1200 S

Offline astra

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Antw:umfaller = unfall?
« Antwort #1 am: Oktober 17, 2013, 06:39:46 Nachmittag »
Es gibt einen Unterschied zwischen "unfallfrei" und "Unfallmotorrad"

Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei.
Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis. Dazu zählt auch das Umfallen im Stand.

Wie groß und stark dieses Ereignis sein soll ist dabei also völlig unwichtig. Es könnte zum Beispiel nur ein Gegenstand wie ein Stein auf oder gegen das Fahrzeug prallen und dieses beschädigen. Wenn man es ganz genau nimmt, wäre selbst eine Delle, die Ihr Nebenmann auf dem Parkplatz versehentlich beim ein-oder aussteigen mit seiner Tür in Ihre Seite donnert, ein Unfallschaden. Hierbei handelt es sich dann aber nur um sogenannte Bagatellschäden..

Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen und kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallfahrzeug.


Offline dragonheart

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Antw:umfaller = unfall?
« Antwort #2 am: Oktober 18, 2013, 07:40:28 Nachmittag »
hallo astra, vielen dank für deine aufschlussreiche antwort. kommst du aus dem juristischen bereich? du klingst sehr genau und detailliert. vielleicht noch eine frage: gibts für die beschriebenen bagatellschäden ne bestimmte obergrenze, z.b. 500 euro, oder so?
Grüße, Peter
Multistrada 1200 S

Offline Wolle61

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Antw:umfaller = unfall?
« Antwort #3 am: Oktober 18, 2013, 09:30:45 Nachmittag »
Ich bin nicht vom Fach und kann nur meine objektive Meinung kund tun.
Jobtechnisch komme  ich aus dem PKW-Bereich. Wenn beim Auto Anbauteile auf Grund eines Unfalls ersetzt werden zählt es noch nicht als Unfallfahrzeug. Erst wenn Richt- oder Reparaturarbeiten an tragenden Teilen ausgeführt werden zählt es als Unfallfahrzeug und muss beim Verkauf angegeben werden. Bei den heutigen selbsttragenden Karosserien ist das ganz schnell der Fall. Der Austausch von Tür oder Kotflügel hingegen führt nicht dazu, dass es gleich ein Unfallfahrzeug ist.

Beim Motorrad stelle ich mir das ähnlich vor. Ein verbeulter Tank oder ein Riss in der Verkleidung stellt nicht gleich ein Unfallfahrzeug dar. Richtarbeiten am Rahmen, sofern dies überhaupt möglich ist, dagegen schon.
Natürlich kann auch ein Umfaller am Moped situationsbedingt böse ausgehen und Rahmenteile beschädigen. Dann ist auch hier von einem Unfallfahrzeug die Rede. Aber was ist, wenn der Rahmen ausgetauscht wurde? Das kann ich leider auch nicht beantworten.
Gruß
Wolle

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Offline astra

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Antw:umfaller = unfall?
« Antwort #4 am: Oktober 18, 2013, 09:58:42 Nachmittag »
Das mit dem Austausch tragender Teile ist eine falsche Annahme, von der gerade Händler oft ausgehen (wollen).  Der Begriff Bagatellschaden ist zwar durchaus dehnbar, aber ein verbeulter Tank ist meines Erachtens schon zu teuer für einen Bagatellschaden. Außerdem müssen Händler beim Verkauf schon den Verdacht eines Unfalls mitteilen.

Dazu ein aktuelles Beispiel von meiner Honda. Neupreis 11.500, Alter 1,5 Jahre nach einem Unfall vom Gutachter geschätzte Reparaturkosten von 8.500€, wobei Rahmen und Gabel unversehrt sind. Ich denke, man muss nicht diskutieren, dass das ein Unfallfahrzeug ist.

@dragonheart
Etwas ganz Aktuelles habe ich zwar nicht gefunden, aber es kommt eben auch auf das Fahrzeug und die Tagesform des Richters an

"Ein Bagatellschaden ist ein geringer Sachschaden infolge eines Verkehrsunfalls, der keine Personenverletzung zur Folge hat. Dies kann zum Beispiel die Beschädigung des Bleches oder Dellen bzw. Schrammen an der Karosserie sein. Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn das Vermögen des Fahrzeugbesitzers nicht durch einen deutlichen Wertverlust des beschädigten Autos stark gemindert wurde. Die Schadensgrenze liegt nach einem Urteil vom BGH vom 30.11.2004 derzeit bei Reparaturkosten am Fahrzeug unter 700,00 €. Der Betrag steht aber immer wieder zur Diskussion."

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Antw:umfaller = unfall?
« Antwort #4 am: Oktober 18, 2013, 09:58:42 Nachmittag »
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