Zum
Produkthaftungsgesetz der Waren, die ab 1990 im Rechtsgebiet der EU vertrieben werden:
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.Unfall mit einer Ducati z. Bsp. durch plötzlich ausgehenden Motor in einer Kurve:
1. Beweise schon am Unfallort sichern
2. Rechtsanwalt nehmen, der sich mit Produkthaftung auskennt /Achtung seltenes Fachgebiet !!!!
3. Motorrad von einem Kraftfahrzeug-Sachverständigen untersuchen lassen z.Bsp. Dekra oder TÜV
4. Unfall von einem Unfallsachverständigen klären lassen, wieder Dekra oder TÜV
5. Anfrage machen bei Ducati, wenn das Problem schon öfters vorgekommen ist und um Stellungnahme bitten
Die Klage wird in jedem Fall erfolgreich, wenn es "aalglatt" beweisbar ist. Händler hatte die Maschine schon paar Mal deshalb in der Werkstatt.
Stellt Euch bitte auf lange Wartezeiten und hohe Kosten ein, da es keinen Hersteller gibt, der zahlen will. Mir sind mittlerweile Fälle von 2-4 Jahren Verfahrensdauer bekannt geworden.
Erwartet von Ducati nicht ernsthaft eine Stellungnahme! Ich habe 3 Anrufe aus Italien und Deutschland gehabt und warte noch Heute auf "mein" Schriftstück.
Vorsicht, bei all den Strapatzen, den Kosten und der "Abwicklung" kann es sein, dass sich gewisse Abneigungen zu der Marke einstellen werden , die unheilbar sein können!
LG FM