So wie ich verstehe, geht es um die Bussenhöhe - die normale Uebertretung der örtlichen Geschwindigkeitsvorschriften werden problemlos akzeptiert da nicht so teuer. Die Tempolimite des Fahrzeugs wurde nicht überschritten und wird deshalb angefochten ?Tö
[Ich verstehe das alles mit der 100er Zulassung nicht.Es waren 80 km/h erlaubt und du bist 97 km/h gefahren. D.h. 17 km/h zu schnell!Ob das Fahrzeug nun eine 80er, 100er oder was weiß ich für eine Zulassung hat, spielt doch überhaupt keine Rolle.17 km/h zu schnell, basta!quote]
Offensichtlich scheint es hier einige Unsicherheiten bzgl der geltenden Gesetze zu geben. Es wird gemutmaßt, spekuliert und irgendwelche Internethalbwahrheiten geschrieben, als sich an die Fakten zu halten. Eigentlich lässt die StVO keinen allzu großen Spielraum für subjektive Auslegung des Gesetzes. Da ich selbe keine Ahnung zu der Sachlage habe, rate ich hier einen Verkehrsrechtanwalt oder die zuständige Verkehrspolizei zu konsultieren. Gesendet von iPhone mit Tapatalk