Anordnung der Fahrtrichtungsanzeiger (Auszug EU-Richtlinie)vorne: Mindestabstand zwischen den leuchtenden Flächen 240 mmm, außerhalb der senkrechten Längsebenen die die Außenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer berühren; Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung dürfen mitvollzogen werden, Zusammenbau mit einer oder mehreren Leuchten ist zulässig. hinten: Mindestabstand zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen 180 mm, Höhe mindestens 350 mmm und höchstens 1200 mm über den Boden. Quelle:http://www.salzburg.com/wiki/index.php?title=Motorradrecht#Beleuchtung_:_KFG_.C2.A7_15_.283.29.2C_.284.29.3B_KDV_.C2.A7.C2.A7_10_ff