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DUCATI MULTISTRADA => Multistrada 1200/1260 - Reifen => Thema gestartet von: moldo29 am April 07, 2013, 08:49:55 Vormittag

Titel: Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: moldo29 am April 07, 2013, 08:49:55 Vormittag
Hallo zusammen,

ich lese hier in den verschiedensten Freds immer wieder, dass es keine Reifenbindung mehr gibt und man fahren kann was einem gerade beliebt solange die Größe passt.
Dem ist Meiner Meinung nach definitiv nicht so!! Ich kenne folgende Historie:

Die Motorradhersteller haben 2007 lediglich angefangen von der Reifenbindung Abstand zu nehmen und die damit verbundenen Kosten für Freigaben auf die Reifenhersteller abzuwälzen. Es muss nach wie vor eine Freigabe geben.


Auszüge aus verschiedenen Quellen:

 „In Deutschland ist die Reifenbindung bei Motorrädern weiterhin rechtsgültig. Motorradfahrer, die ihren Fahruntersatz umbereifen möchten und dabei andere Reifen, als die werksseitig montierten im Auge haben, müssen nach wie vor auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller achten. Dass seitens einiger Hersteller die Reifenbindung aufgehoben wurde…“
Quelle: http://www.motorradreifendirekt.de/MCNews464.html (http://www.motorradreifendirekt.de/MCNews464.html)


Quelle Ifz (Institut für Zweiradsicherheit): „Reifenfabrikatsbindung bei motorisierten Zweirädern Klartext: „Die Reifenfabrikatsbindung in Deutschland besteht!“ Um verkehrssichere Reifenkombinationen herauszufinden, werden jedes Jahr unter anderem in Spanien auf dem Testgelände von ldiada bei Barcelona alle erdenklichen Reifenkombinationen in verschiedenen Fahrsituationen getestet. Behilflich hierbei sind bis zu 80 Motorräder, Hunderte von Reifen und eine Gruppe von qualifizierten Testfahrern. Erst nach bestandenen Tests erteilen die Fahrzeughersteller oder Reifenhersteller für die betreffende Reifenkombination eine Freigabe, die…“

Bei KFZ-Auskunft.de gibt es noch ausführlichere Berichte!
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Heli am April 07, 2013, 11:11:40 Vormittag
Dazu gibts doch seit langer zeit ganz klare Aussagen von euren deutschen Gesetzgebern und dem ADAC:

Zitat Seite 2: "Auf  Motorrädern,  für  die  keine  Reifenbindung  besteht,  dürfen  alle  ECE-geprüften  Reifen  mit  der
vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. "

http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=9&cad=rja&ved=0CG4QFjAI&url=http%3A%2F%2Fwww.adac.de%2F_mmm%2Fpdf%2FMotorradreifen_Freigaben_683KB_29840.pdf&ei=5zVhUfetLIikPZ-UgZAH&usg=AFQjCNHnV0KBMpw13ywT3OTvneUTrUpTMQ&bvm=bv.44770516,d.ZWU (http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=9&cad=rja&ved=0CG4QFjAI&url=http%3A%2F%2Fwww.adac.de%2F_mmm%2Fpdf%2FMotorradreifen_Freigaben_683KB_29840.pdf&ei=5zVhUfetLIikPZ-UgZAH&usg=AFQjCNHnV0KBMpw13ywT3OTvneUTrUpTMQ&bvm=bv.44770516,d.ZWU)
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Kpt. Adama am April 07, 2013, 12:17:53 Nachmittag
Wenn in den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) kein Fabrikat genannt ist, kann der Biker sein Reifen frei wählen :)

Entsprechende Hinweise gibt es auch auf motorradonline.de:  >> KLICK << (http://www.motorradonline.de/motorraeder/reifenmarkenbindung/157300) 8)

Wer auf eine Freigabe des Reifenhersteller wartet, ist sicher nicht auf der falschen Seite und macht auch keinen Fehler aber eine Notwendigkeit besteht auf keinen Fall mehr ;)

Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: moldo29 am April 07, 2013, 12:37:20 Nachmittag
@Heli: Stand des Berichts 2009

@Kpt. Adama: Stand 2007

Es gab nach dem weglassen der Bindung die widersprüchlichsten Aussagen verschiedener Institutionen.

Aktuell kann man auf vielen Seiten, auch von Reifengroßhändlern lesen, dass es nach wie vor nur mit Freigabe erlaubt ist! Aber egal, kann ja jeder machen wie er will. Ähnlich wie beim 14er Ritzel. Wer das drin hat fährt eh ohne Bertiebserlaubnis. Da kommts auf die Reifen auch nimmer an  ;)
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: berti am April 07, 2013, 01:18:46 Nachmittag
. Ähnlich wie beim 14er Ritzel. Wer das drin hat fährt eh ohne Bertiebserlaubnis. Da kommts auf die Reifen auch nimmer an  ;)

Das 14er bekommst du eingetragen, gleich zu den Machesini, sehe da nicht das Problem mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis....
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: grigguel am April 07, 2013, 01:40:54 Nachmittag
Wobei ich die Quelle eines Reifenhändlers gegenüber dem Bundesverkehrsministerium nicht unbedingt als verbindlich ansehen würde. Wenm es da seit 2008 eine neuere Regelung gegeben hätte, hätte dies bestimmt die Runde gemacht.
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Heli am April 07, 2013, 03:00:08 Nachmittag
Moldo: Wenn du anderen Leuten nichts glauben willst, stell in einem Forum keine Fragen.
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: MultiMania am April 07, 2013, 05:21:55 Nachmittag
moldo, frag doch einfach mal beim TÜV nach und du wirst sehen wer Recht hat... :-*
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: moldo29 am April 07, 2013, 06:47:39 Nachmittag
Wegen dem 14er Ritzel habe ich zum Beispiel beim TÜV nachgefragt. An einem Stand des TÜV Süd auf einer Motorradmesse/Ausstellung. Eintragung erfolgt nur wenn die Übersetzungsänderung < 6% ist. Das ist allerdings beim 14er Ritzel nicht der Fall. Hier liegt man leider etwas drüber. Überhalb der 6% sind die Abgaswerte, die DB usw neu freizugeben da sich die Drehzahl zur Geschwindigkeit durch die andere Übersetzung zu sehr ändert. Er meinte nur, das wird dir niemand machen. Und wenn kostet das richtig Asche. Fakt ist, solange das Ritzel (auch unterhalb 6%) drauf ist und nicht eingetragen ist die Betriebserlaubnis erloschen. Heißt, keine Vollkaskozahlung, gegnerische Versicherung holt sich ihr Geld wieder wenn der Kollege ohne BE den Unfall verursacht hat usw. Wird laut seiner Aussage recht oft überprüft beim TÜV. Meist bei Unfällen mit schwerverletzten oder gar tödlichem Ausgang. Und dann ist die Heulerei meist groß.

Was sie mir eintragen würden wäre ein 42er Kettenblatt. Bei dieser Änderung ist man nämlich noch in der Toleranz. Und das werde ich mir denke ich zulegen und eintragen lassen.

Sollte jemand das 14er Ritzel eingetragen haben würde ich mich freuen einen 'Scann zu bekommen. Dann könnte man nochmal in Diskussion gehen mit den Kollegen vom TÜV.

Bin gespannt ob es jemand eingetragen hat.



Nachdem ich die kommende Woche Urlaub habe werde ich einmal beim TÜV nachfragen wegen der Reifen. Wenn dem dann wirklich so ist, dann werd ich mir andere bestellen.

@ Heli
Das hat mit nur glauben nichts zu tun. Ich will sicher sein. Es erzählen auch andere Teilnehmer in anderen Foren dass man noch eine Freigabe braucht??? Wem glaubt man dann?? Ich hab keinen Bock im Nachhinein der Depp zu sein bei nem Unfall und die ganze Sch...e selbst zu bezahlen. Oder legen dann alle mit zusammen die erzählt haben das das kein Problem ist??
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: berti am April 07, 2013, 08:26:40 Nachmittag
Molto ein Tipp, sprich mal mit unserem Werkstattmeister.
Ich war mit dem M's auch zuerst beim TÜV und hatte trotz vorhandener Eintragung (Beispiel) keine Chance.
Pia hat das gemacht und nicht mal einen Cent extra verlangt.
Es kommt halt darauf an ob sich die TÜV Kollegen mit den Motorrädern auskennen oder nicht.
Wie weit die Kenntnisse auseinander gehen das sehen wir ja schon beim Thema ASU.
Und bezüglich dem Erlöschen der Betriebserlaubnis gab es auch schon mal Diskussionen. Im Ernstfall muß erst mal nachgewiesen werden das der Unfall maßgeblich durch das 14er Ritzel verursacht wurde oder dazu beigetragen hat.
Ich gehe aber auch gerne auf Nummer sicher und daher ist alles erforderlich eingetragen oder es gibt eine ABE dazu.
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: moldo29 am April 08, 2013, 08:36:06 Vormittag
Danke Berti,

dann werd ich mal auf Pia´s zugehen. Dort hab ich die MTS gekauft. Wenn die mir das eintragen dann lass ich das dort einbauen und eintragen.

Super!!

Gruß Mike
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: moldo29 am April 10, 2013, 02:15:51 Nachmittag
Hallo zusammen,

so, ich hab jetzt einmal ausführlich mit dem TÜV gesprochen bzgl. Reifenfreigaben.

Bei unserer Ducati ist es so, dass wirklich keinerlei Bindung gibt. Zum Einen weil im Feld 22 im Fahrzeugschein nichts steht und zum Anderen hat er die Betriebserlaubnis angeschaut über die angegebene Nummer im Feld K des Fahrzeugschein.
Er meint, dass viele denken keine Bindung zu haben wenn oben im Feld 15.1 und 15.2 keine Reifenmarken angegeben sind. Das ist allerdings nicht so. Bei fast allen Bikes, auch aktuellen, steht im Feld 22 des Fahrzeugschein der kleine Satz: Reifen gem. BE beachten. Das bedeutet dann, dass es immer noch eine Bindung gibt. Diese kann allerdings nur nachgelesen werden in der BE des Motorrades. Zu finden über die ewig lange E-Nummer im Feld K des Fahrzeugschein. In der BE ist dann angegeben welcher Reifen gefahren werden darf.
Viel wichtiger aber war für mich zu erfahren, wenn der kleine Satz im Feld 22 steht, dann gibt es trotzdem eine Art Reifenbindung über die Betriebserlaubnis und es dürfen dann auch nur die Erstausrüster Reifen gefahren werden oder Reifen die eine Freigabe für dieses Bike besitzen.

Fakt:
Für die MTS gibt es im Feld 22 keinen Zusatz und in der BE ist auch nix angegeben. Somit freie Wahl möglich. Sein Tip, trotzdem Reifen mit Freigabe aussuchen um zu wissen das der Reifen auch geeignet ist. Ist allerdings kein Muss sondern nur zur eigenen Sicherheit.

Sorry noch einmal an alle für meine Skepsis. Aber ich gehe gerade bei solchen Sachen wirklich lieber auf Nummer sicher und die Meinungen in Foren gehen dazu auch recht weit auseinander.

Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Fahrmeister am Juni 07, 2013, 12:45:24 Vormittag
Schau mal da:

http://multistrada.eu/index.php?topic=3277.0 (http://multistrada.eu/index.php?topic=3277.0)

lG FM
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Bodo2009 am Juni 07, 2013, 10:21:27 Vormittag
Um etwas Licht in die Angelegenheit zu bringen.

Leider werden hier immer 3 voneinander unabhänige Sachen in einen Topf geworfen.

1. Zulassungsrecht D und EU
2. Halterhaftung
3. Produkthaftung

zu 1: Mit Aufhebung der Reifenbindung aus Wettbewerbsgründen der EU (ausschlaggebend war hier die durch Mercedes /BMW und Audi gewählte Praxis der Reifenbindung an Profile mit speziellen Kennungen, um die Kunden an die eigene Vertriebsorga zu binden) wurde auch die Reifenbindung für Einspurfahrzeuge aufgehoben.
In der entsprechenden Verordung heisst es explizid, Reifenbindungen gelten nur noch als Empfehlung und sind nicht bindend.
Das hat zur Folge, dass wenn der Speed/Tragfähigkeitsindex und Grösse übereinstimmen, zulassungs und prüftechnisch keine Mängel vorliegen und so nicht verfolgt/gerügt werden dürfen.

zu 2: Der Fahrzeughalter ist verantwortlich, dass sein Fahrzeug unter allen Betriebsbedingungen verkehrssicher ist. Montiert er einen Reifen gemäß der neuen EU-Regelung, ist das Fahrzeug nur in Punkt 1, also rein zulassungstechnisch in Ordnung, inwieweit es jedoch verkehrstechnisch unter allen Fahrbedingungen in Ordnung ist bleibt offen und ist vom Halter nachzuweisen. Dies vor allen dann, wenn es zu einem Schaden kommt, bei dem 3. Regress fordern.
Inwieweit ein Halter ohne entsprechende Reifenfreigabe des Herstellers die Eignung bei allen Fahrzuständen nachweisen kann, muss sich jeder Halter im Einzelfall dann selber überlegen.

zu 3: Durch die EU-Regelung, die lediglich die Grösse und Speed und Lastindexe vorschreibt, kommen die Reifen und auch Fahrzeughersteller in arge Bedrängnis in Sachen Produkthaftung.
Ein Beispiel dies zu verdeutlichen:
BMW K1600GT kann im Prinzip nach EU-Recht einen Dunlop D211/212 Rennreifen montieren, das ist genehmigt nach STVZO, siehe Punkt 1.
Der Dunlop D211/212 ist ein reiner Rennreifen, konzipiert für Motorräder bis max. 240kg und nicht für hoher Zuladung-Dauerbelastung und V-Max ausgelegt. Im schlimmsten Fall kann dieser Reifen bei voller Beladung mit Sozius und Gepäck auf der GT bei V-Max Profilablösungen bekommen.
Um dieser Produkthaftung zu entkommen, macht der Reifenhersteller für die K1600GT eigene Freigabefahrten, auch in Zusammenarbeit mit BMW und gibt für dieses Motorrad verbindliche Bereifungsempfehlungen raus. Das hat rechtlich zur Folge, dass weder BMW noch Dunlop in diesem Fall seitens des Halters im Falle eines Schadens belangt werden können. siehe hierzu wieder Punkt 2 Halterhaftung.

Zusammenfassend:
Viele Motorradhersteller (auch Ducati) machen es sich einfach und testen nur eine oder 2 Reifenkombinationen und lieferen das Krad entsprechend aus. Will der Halter einen anderen Reifen montieren, so steht es ihm frei, jedoch ist der in der Pflicht, die entsprechend Eignung nachzuweisen. Besitzt der Reifen seitens der Reifenhersteller keine Reifenempfehlung für das Bike, haftet der Halter selber für diese Entscheidung.

Nicht mehr nicht weniger.

Um es daher zu vereinfachen.
Reifenfreigabe vorhanden, alles im Lot, keine Reifenfreigabe oder Herstellerempfehlung, Halterhaftung.

Hoffe geholfen zu haben

Bodo
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Heli am Juni 07, 2013, 08:56:23 Nachmittag
Und was soll diese von dir genannte Halterhaftung bedeuten/bewirken?

Ist mein Motorrad zulassungstechnisch OK, ist doch alles bestens und niemand kann mir was!

Der D211 hat den gleichen Traglastindex wie ein Roadsmart 2, wenn Dunlop ihn für weniger Gewicht ausgelegt hat, müssen sie den Traglastindex entsprechend ändern und brauchen keine Freigabefahrten für die 1600GT zu machen.......! Aushalten muss der Reifen entsprechend seines Höchstgeschwindigkeitsindexes eine entsprechende Dauerbelastung.

Fahre ich also einen Reifen, der für das Gewicht meiner Maschine und für die Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist -> PERFEKT  :D

Wenn du solche Verunsicherungsbeiträge schreibst und dich als Kundiger ausgibst (der du ja auch sein kannst...!) dann schreib doch auch den entsprechenden rechtlichen Bezug dazu, ansonsten ist dein Thread wieder nur einer von vielen "ich glaube" Threads zu diesem Thema!

Denn die Antwort auf die Grundfrage dieses Threads ist: NEIN, man braucht keine Freigabe, nicht in Deutschland, nicht sonstwo in der EU!
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Bodo2009 am Juni 07, 2013, 11:30:57 Nachmittag
Da ich beruflich genau mit diesem Thema zu tun habe, glaub es oder nicht.

Ich bekommen meine Kohle von Bri /ME/PIR,MI,DLP, Avon genau zu diesem Thema.
Der Aufwand der betrieben wird, um die entsprechende Eignung eines Reifens für ein Fahrzeug zu erfahren, wird Deinen Fahrhorizont bei weitem überschreiten.
Also lass steckden und schreib keinen Unfug von dem Du bei weitem nichts verstehs., sorry für die klaren Worte, aber Kommentare wir Deine sind genau der Ursprung für diese Unsicherheit der Motorradfahren.
Einfacher wie oben durch mich dargestellt ist das komplexe Thema nicht darzustellen.

Wenn Dir der Begriff Halterhaftung nichts sagt, dann google einfach.

Vor 8 Wochen hatten wir zu diesem Thema sogar eine Eingabe beim WDK laufen, weil das Thema noch viel komplexer ist. Das Thema Reifenhändlerhaftung bei einer Reifenmontage ohne entsprechende Reifenfreigabe ergibt noch viel komplexere Rechtsfragen.

Zusätzlich gibt es, durch Kawaski angestossen (der reinzige Hersteller der aktuell noch Reifenbindungen in den COC einträgt) eine nicht unerhebliche Diskussionen zum Thema ABS Bremsen nass. Hier gibt es zwischen verschiedenen Reifentpen Bremswegunterschiede von über 20 % bis zu Totalausfall des ABS.
Eine zukünftig weitere Baustelle, die sogar dazu führen kann, das EU weit die Reifenbindung mit Einführung der ABS-Pflicht beim Krad sogar wieder  vorgeschrieben werden kann.

Da das Thema aber noch komplexer ist (Reibwertsprünge und Definition eines einheitlichen Reibwertes Asphalt nass) eine für alle Reifenhersteller aktuell fast unlösbare Aufgabe.


Bodo
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Heli am Juni 08, 2013, 12:38:13 Vormittag
Das glaub ich dir alles, sofort und ohne Zögern! Sind auch schöne Geschichten von dem was noch nicht ist und vielleicht nie sein wird.....

Aber es bringt keinen hier weiter! Du wolltest Licht in die Sache bringen, also raus damit, ein Satz, ganz einfach! Ist es im Moment gesetzlich vorgeschrieben eine Freigebe mitzuführen bzw. nur Reifen montieren zu lassen die eine entsprechende für mein Model besitzen?
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Bodo2009 am Juni 08, 2013, 10:51:49 Vormittag
 :oLeseschwäche?

Lies einfach den Beitrag dazu durch, einfacher ist es nicht zu beschreiben.

Wenn Du den Unterschied zwischen Zulassungsverordnung, Halterhaftung und Produkthaftung nicht kennst, kann ich Dir hier jetzt leider in Kürze die Begriffe nicht erläutern.

Gibt es vom Reifenhersteller oder Fahrzeughersteller auf dessen Seite keine Reifenempfehlung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Freigabe (ja auch hier wieder 3 unterschiedlich zu bewertende Dinge) dann ist der Reifen vom Reifenhersteller und Fahrzeughersteller NICHT FREIGEGEBEN.

Montierst Du ihn trotzdem, haftest Du auch für die Folgen im Fall eines Unfalls oder Schadens.
HALTERHAFTUNG!

Vor rund 6 Monaten hat z.b KTM die durch Bridgestone für die KTM SM990ABS / BT016Pro erteilte Freigabe sogar zurückgezogen und Bridgestone aufgefordert diese Freigabe umgehen aus dem Verkehr zu ziehen!!!!
Warum?  Höchstgeschindigkeitspendeln und ABS Probleme !!! (= Produkthaftung BRI und KTM !!)


Der Mäh von in Europa kann ich Dir auch widersprechen. Der TÜV Österreich geht seit 2013 dazu über, bei der Fahrzeugabnahme die DEUTSCHEN Freigaben oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu fordern, um den Stempel zu erteilen !

Bodo

Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Bodo2009 am Juni 08, 2013, 11:13:10 Vormittag
um es an einem anderen Beispiel klar zu machen, dass die reine Zulassungsbestimmungen und TÜV-Prüfungen die Halterhaftung nicht aufheben.

Du machst beim Bremsflüssigkeitswechsel ein billiges DOT1-2 rein obwohl DOT 4 in den Wartungsplänen vorgeschrieben.
Der TÜV prüft Dein Motorrad und es bremst ja auch, weil Bremsflüssigkeit nicht belastet und kalt.

Es regnet einige Tage und dann geht es in die Alpen. Nach ein paar km versagt deine heisse Bremse weil die nicht zugelassene Bremsflüssigkeit kocht oder Wasser gezogen hat.

Hier kannst Du jetzt auch nicht sagen...war doch zugelassen und sogar erst kürzlich vom TÜV abgenommen.
nein DU HAFTEST, weil DU Bremsflüssigkeit verwendet hast, die vom Hersteller nicht freigegeben war.

Und genau so ist es bei den Reifen ohne Hersteller Empfehlung etc.

es ist ein Anbau/Verschleissteil das ersetzt werden muss. Dieses Verschleissteil muss vom Hersteller für das Modell freigegeben sein.

Bodo

Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Bodo2009 am Juni 08, 2013, 12:15:10 Nachmittag
anderes Beispiel

Du montierst Reifen nach eigenem Gusto.
Regennasse Fahrbahn und Du legst Dich ohne Fremdverschulden und hoffentlich ohne Drittschaden auf die Nase.

Teure MS also Vollkasko.

Sachverständige kommt oder Polizei, Sturzursache zu 98% nicht angepasste Geschwindigkeit = fahrlässig!

Das reicht jedoch nicht zur Zahlungsverweigerung der Versicherung.

Diese schickt Gutachter der den Schaden aufnehmen soll.

Das erste was der tut ist: Reifen? = Hersteller nachsehen ob Freigabe, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Empfehlung.

Wenn davon nix für das Motorrad vorhanden ist, kommt mit 100%iger Sicherheit seitens der Versicherung:
Sehr geehrter Herr XY,

leider muss wir die Schadenregulierung wegen grober Fahrlässigkeit reduzieren/oder gar verweigern.

Na dann viel Spass mit Deinem Rechtschutzanwalt, wie der der Versicherung beweisen will, das der Sturz nicht unsächlich mit der durch den Fahrzeughersteller / Reifenhersteller nicht freigegebnen Bereifung in kausalen Zusammenhang steht.

Dann kann dein RA ja versuchen mittels Gutachter dem Fahrzeug/Reifenhersteller nachzuweisen, das dessen eigene Fahrversuche und Ablehnung der Reifen für das Motorrad unberechtigt waren. Oder er kann versuchen, den Sturz aufgrund von Nässe und nicht angepasster Geschwindigkeit als ursächlich zu beweisen, weil der Reifen im Sturzmoment genausoviel Grip und Fahrperformance hatte wie ein freigegebener Reifen...viel Spass.

so in etwas antworten die Reifenhersteller Deinem RA oder dem Sachverständigen der Versicherung

Sehr geehrter Herr xy,

die von Ihnen angefragte Bereifung für das Motorrad Multistrada 1200 A3 wurde von uns ausgiebig auf dem Motorrad getestet. Unser Fahrversuch ist jedoch zur Erkenntnis gelangt, dass diese Bereifung für das o.g Motorrad leider nicht tauglich ist und wir diese Bereifung für o.g. Fahrzeug weder empfehlen oder freigeben können. Für das Motorrad haben wir extra einen Reifen mit Sonderkennung xy gebaut und die passende Freigabe dafür erstellt.
Diese Freigabe haben wir Ihnen beigefügt, diese ist seit dem xx.xx.xxxx auf unserer Homepage für alle unsere Kunden frei zugänglich und einsehbar.

MFG

XY
Produkttechnik und Fahrversuch

Bodo
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Heli am Juni 08, 2013, 12:17:46 Nachmittag
Ja nix anderes sagen wir hier die ganze Zeit!

Laut COC sagt mir Ducati ich muss folgende Reifen aufziehen:
120/70.....
190/55....

Erfülle ich dies Spezifikationen habe ich den gesetzlichen Rahmen meiner Halterhaftung erfüllt.
Ziehe ich einen 180er hinten oder einen Reifen mit Speedindex 80km/h bin ich haftbar.

Genauso wie du sagst DOT 4 - DOT 2....

Es gibt keinen Gesetzestext der besagt, dass ich als Fahrer auch noch die Freigabe des Reifenherstellers brauche! AUSSER in den Papieren ist eine Bindung eingetragen!!
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Phill am Juni 08, 2013, 12:49:35 Nachmittag
Hier mal ein intressanter Ausschnitt eines Artikels:
Ganzer Artikel: http://www.motorradonline.de/motorraeder/reifenmarkenbindung/157300 (http://www.motorradonline.de/motorraeder/reifenmarkenbindung/157300)

Wer haftet?
Eine Marktbeobachtungspflicht der Motorradhersteller besteht in jedem Fall (siehe auch Interview Seite 127). Das sieht auch das Bundesverkehrsministerium so: »Die Verant-wortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen, typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitspro­blemen führen, trägt der Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit bestimm-ten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Ver­braucher bindend.«
Also muss der Hersteller ohne Reifenbindung notfalls schwarze Listen erstellen mit Pneus, die sicherheitsgefährdend sind– wenn es die denn gibt. Bei Unbedenklich­keitsbescheinigungen und Freigaben haften die Aussteller, genauso wie der Prüfer, der ein Gutachten über eine Änderungsabnahme von Reifen ver­-fasst. Der Motorradfahrer und -halter ist jedoch für die Betriebssicherheit des Bikes immer mitverantwortlich. Zieht ein Pilot, dessen Motorrad eine Reifen-markenbindung hat, einen nicht frei­ge-gebenen Pneu auf, erlischt die Betriebserlaubnis.
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Somit hat der Motorradfahrer alles getan wenn er den richtigen Reifen lt. COC fährt.
Da kann kein Gutachter etwas von grober Fahrlässigkeit sagen!
Bei einem Unfall muss bewiesen werden ob das Bauteil (Reifen) für den Unfall verantwortlich war und nicht umgekehrt!
Für Schäden dritter kommt die Haftpflicht ins Spiel, und die zahlt immer.

Grüße
Phill


Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Lindi am Juni 08, 2013, 01:06:35 Nachmittag
@Bodo
Hut ab, ... da kennt sich aber jemand mal richtig gut aus ...  8)
Für mich als Laien ist das zu komplex, um da wirklich durchzusteigen.

LG Henryk  ;)
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Pit999 am Juni 08, 2013, 02:00:10 Nachmittag
Ja,Ja

wir müssen halt doch ein Jurastudium absolvieren, weil wir Motorrad fahren wollen.

Der Fahrzeughersteller stiehlt sich aus der Verantwortung, und verweist noch nicht einmal auf eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers.

Der Reifenhersteller stiehlt sich aus der Verantwortung, indem er ganz einfach keine Reifenfreigabe erteilt.
Dieses geschieht sogar mit dem Wissen, das bei dem von Ihm verkauften Reifen die "V-max-Stabilität" nicht ausreicht, obwohl die Kennung
ZR dahinter steht (Pilot Power 3 in 55er Querschnitt).  Verkauft werden sie aber fleißig weiter, ohne diesen "gefährlichen Reifen" aus dem Verkehr zu ziehen. Was ist hier mit Produkthaftung?
Ich möchte nicht wissen, was ein kleverer Anwalt mit solchen Informationen aus einem eventuell daraus resultierenden Schadenfall macht.
Reichen nach Ansicht der Gerichte nicht vielleicht doch die Beachtung der Größe und der vorgeschriebenen Kennung ZR und W für den Endverbraucher aus?

LG
Peter

Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: thedaz am Juni 08, 2013, 02:55:48 Nachmittag
Hmm, hab nicht Jura studiert und kapiere trotzdem was gemeint ist : Nur freigegebene Reifen montieren, Reifenfreigabe runterladen und mitführen, dann kann dir niemand was. Ohne explizite Reifenfreigabe mußt du im Falle eines Unfalls eventuell vor Gericht deine Unschuld erst durch einen Gutachter bestätigen lassen und dann noch Recht bekommen.
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Bodo2009 am Juni 10, 2013, 08:07:11 Vormittag
Ja,Ja

wir müssen halt doch ein Jurastudium absolvieren, weil wir Motorrad fahren wollen.

Der Fahrzeughersteller stiehlt sich aus der Verantwortung, und verweist noch nicht einmal auf eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers.

Der Reifenhersteller stiehlt sich aus der Verantwortung, indem er ganz einfach keine Reifenfreigabe erteilt.
Dieses geschieht sogar mit dem Wissen, das bei dem von Ihm verkauften Reifen die "V-max-Stabilität" nicht ausreicht, obwohl die Kennung
ZR dahinter steht (Pilot Power 3 in 55er Querschnitt).  Verkauft werden sie aber fleißig weiter, ohne diesen "gefährlichen Reifen" aus dem Verkehr zu ziehen. Was ist hier mit Produkthaftung?
Ich möchte nicht wissen, was ein kleverer Anwalt mit solchen Informationen aus einem eventuell daraus resultierenden Schadenfall macht.
Reichen nach Ansicht der Gerichte nicht vielleicht doch die Beachtung der Größe und der vorgeschriebenen Kennung ZR und W für den Endverbraucher aus?

LG
Peter

Das ist so nicht ganz korrekt.

1. Alle Fahrzeughersteller geben in der OE und in dem Fahrerhandbuch einige Reifen frei.

2. Bis vor wenigen Jahren gingen alle Reifenhersteller zusammen mit den Motoradherstelleren nach Iada und haben dort jeden Frühling für die jeweiligen Bikes Reifenfreigaben gefahren.
Suzuki war dann der erste Hersteller, der darauf verzichtet hat und sich auf den Standpunkt gestellt hat: Wir haben OE-Freigeben und Reifenempfehlungen im Handbuch, wenn der Reifenhersteller andere Reifen verkaufen will, so soll er sich darum kümmern.
Diesem Verhalten sind nach und nach andere Hersteller gefolgt.

Aktuell schreibt nur Kawasaki explizid Reifen noch vor, BMW und KTM haben noch eigene Leute im Fahrversuch uns stimmen mit den Testern von den Reifenhersteller Freigabefahrten ab, für den Rest gibt es von den Reifenherstellern sogenannte Reifenfreigabefahrten..damnächst wieder auf dem Lausizring. Dort kommen dann auch Techniker von den Fahrzeugherstellern und prüfen die vorgeschlagenen Reifen für Freigaben.
Das passiert aber nur für aktuelle Mopeds die in grosser Stückzahl auf dem Markt sind, für die Motorräder mit geringen Stückzahlen, oder alte Modelle fahren die Reifenhersteller die Freigaben selber (oder vergeben diese Fahrten an entsprechende Leute die das beurteilen können)


Der Dumme in der aktuellen Situation ist der Kunde und der Reifenhändler. Beide bewegen sich in einer Grauzone.
Das Bundesverkehrsministerium kennt diese Problematik auch..

Jedoch will seitens der Industrie keiner hier Druck aufbauen, verschärft die Problematik nämlich die Diskussion um ein generelles Tempolimit in D.
Die meisten Probleme kommen eben erst im Bereich um 200 km/h, dort beginnen die fahrphysikalischen Probleme.
(Aussage eine Bundesverkehrsministeriums-Sprechers...sowieso grob fahrlässig weil deutlich über Richtgeschwindigkeit!!)

Das nur am Rade erwähnt, alles über 130 km/h führt rechtlich sowieso zu einer Teilschuld des Unfallbeteiligten !!

Zur aktuellen MS 2013 DSS.
Ducati ist sich der Fahrwerksprobleme an der MS DSS durchaus bewusst. Das Moped kann, bei bestimmten schnellen Fahrmanövern recht unkontrolliert auskeilen und sich aufschaukeln..kann man jetzt glauben oder nicht, ist aber so. Es verlangt dann einer recht kundigen Hand, das Moped wieder auf Linie zu halten, ich bewerte diese Fahrdynamik als sehr kritisch.

Ducati gibt hier in der OE entweder einen Reifen frei der ein recht frühes Eingreifen der Traktionskontrolle ermöglicht oder einen Reifen mit einer sehr steifen Karkasse.

Unsere Fahrversuche haben ergeben, dass die steife Karkasse dieses Aufschaukeln sehr unterdrückt, aber leider mit dem Effekt, das das Moped beim Einbremsen in Kurven zum Aufstellen neigt.

Da alle Hersteller ein Freigaben-Lastenbuch haben, ist es jetzt erforderlich genau einzuschätzen, kann der Reifen (meist sind es die Standardversionen ohne Kennung) freigegeben werden oder nicht.
Kommt man zum Ergebnis, zu kritisch, erfolgt keine Freigabe und es wird anhand der Auswertungen überlegt, gibt es ggf. eine Alternative mit geänderter Karkasse, die ggf. funktioniert.
Aktuell werden z.B. von Michelin der Power 3 A und von Bri beide Versionen vom T30 / T30GT geprüft.

Sind die Fahrversuche im Rahmen, erteilen die Reifenhersteller die Freigaben, passt es nicht, werden die Hersteller dann für die MS keine Freigaben erteilen. Es gibt also keine Negativliste (schwarze Liste) sondern eine Positivliste.

Ducati macht es sich hier recht einfach..2 Reifen in der OE und gut. Will der Kunde eine Alternative fahren, so soll er sich halt selber darum kümmern.

Zur Begriffserklärung

ZR hat nichts mit Höchstgeschwindigkeitspendeln zu tun, sondern sagte lediglich aus, der Reifen kann auch in einem Bereich über 270 km/h genutzt werden, ohne das der Trag/Speedindex interpoliert werden muss, jedoch nur für Fahrzeuge die darüber vom Reifenhersteller eine Freigabe haben. (Hayabusa, ZX12R sehr kritische Fahrzeuge weil durchaus locker mit hoher Last über 270km/h schnell)

Der Speed und Lastindex ist sehr komplex und auch nicht ganz einfach zu erklären.  Aber alleine aus der Bezeichnung 120/70R17 ist überhaupt nichts weiter abzuleiten als die Breite, der Quarschnitt, der Felgendurchmesser und die Radialbauweise.

120/70R17 (58W)
120/70ZR17 58W
120/70ZR17 (58W)

sind drei völlig unterschiedliche Reifen mit völlig unterschiedlichen Lastwerten bei 240, 270 über 270km/h.

Bodo



Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: grigguel am Juni 10, 2013, 11:57:17 Vormittag
Hey Bodo, vielen Dank für deine kompetenten Ausführungen!!!
Toll, dass du dir die Zeit für uns genommen hast!

Das bedeutet jetzt entgegen der geläufigen Forumsmeinung auch ohne eingetragene Reifenbindung nur Reifen drauf ziehen, für die es tatsächlich eine Freigabe gibt.
Ansonsten bestehen Risiken bezüglich Haftung im Falle eines Unfalls bzw. der eigenen Gesundheit im Highspeed-Bereich.
Titel: Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
Beitrag von: Pit999 am Juni 10, 2013, 11:58:51 Vormittag
Ja,Ja

wir müssen halt doch ein Jurastudium absolvieren, weil wir Motorrad fahren wollen.

Der Fahrzeughersteller stiehlt sich aus der Verantwortung, und verweist noch nicht einmal auf eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers.

Der Reifenhersteller stiehlt sich aus der Verantwortung, indem er ganz einfach keine Reifenfreigabe erteilt.
Dieses geschieht sogar mit dem Wissen, das bei dem von Ihm verkauften Reifen die "V-max-Stabilität" nicht ausreicht, obwohl die Kennung
ZR dahinter steht (Pilot Power 3 in 55er Querschnitt).  Verkauft werden sie aber fleißig weiter, ohne diesen "gefährlichen Reifen" aus dem Verkehr zu ziehen. Was ist hier mit Produkthaftung?
Ich möchte nicht wissen, was ein kleverer Anwalt mit solchen Informationen aus einem eventuell daraus resultierenden Schadenfall macht.
Reichen nach Ansicht der Gerichte nicht vielleicht doch die Beachtung der Größe und der vorgeschriebenen Kennung ZR und W für den Endverbraucher aus?

LG
Peter

Der Dumme in der aktuellen Situation ist der Kunde und der Reifenhändler. Beide bewegen sich in einer Grauzone.
Das Bundesverkehrsministerium kennt diese Problematik auch..

Das nur am Rade erwähnt, alles über 130 km/h führt rechtlich sowieso zu einer Teilschuld des Unfallbeteiligten !!

Zur aktuellen MS 2013 DSS.
Ducati ist sich der Fahrwerksprobleme an der MS DSS durchaus bewusst. Das Moped kann, bei bestimmten schnellen Fahrmanövern recht unkontrolliert auskeilen und sich aufschaukeln..kann man jetzt glauben oder nicht, ist aber so. Es verlangt dann einer recht kundigen Hand, das Moped wieder auf Linie zu halten, ich bewerte diese Fahrdynamik als sehr kritisch.




Erst einmal einen Dank an Bodo für seine arbeitsintensive und detaillierte Aufklärung!

Wenn ich von Dummen lese, welche sich in einer Grauzone bewegen, die da wären: der Reifenhändler und der Kunde?
Wenn ich von meiner "rechtlichen" Teilschuld lese, weil ich schneller als 130 km/h gefahren bin?
Wenn ich von bekannten Fahrwerksproblemen lese, und der Hersteller es nicht für nötig hält eine Reifenbindung auszusprechen,
oder zumindest eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers vorschreibt?
Dann wäre ein Jurastudium sicher nicht schlecht. Wohl dem, der dass alles kapiert hat.

Im Schadenfall werden sich immer Sachverständige und Anwälte mit dem Fall beschäftigen müssen, natürlich
mit offenem Ausgang. Es sei denn, es gibt jemanden der sagt: Ich bin der Schuldige und übernehme alle Kosten.

LG
Peter