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Autor Thema: Reifenfreigabe notwendig oder nicht????  (Gelesen 19996 mal)

Offline Bodo2009

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #15 am: Juni 07, 2013, 11:30:57 Nachmittag »
Da ich beruflich genau mit diesem Thema zu tun habe, glaub es oder nicht.

Ich bekommen meine Kohle von Bri /ME/PIR,MI,DLP, Avon genau zu diesem Thema.
Der Aufwand der betrieben wird, um die entsprechende Eignung eines Reifens für ein Fahrzeug zu erfahren, wird Deinen Fahrhorizont bei weitem überschreiten.
Also lass steckden und schreib keinen Unfug von dem Du bei weitem nichts verstehs., sorry für die klaren Worte, aber Kommentare wir Deine sind genau der Ursprung für diese Unsicherheit der Motorradfahren.
Einfacher wie oben durch mich dargestellt ist das komplexe Thema nicht darzustellen.

Wenn Dir der Begriff Halterhaftung nichts sagt, dann google einfach.

Vor 8 Wochen hatten wir zu diesem Thema sogar eine Eingabe beim WDK laufen, weil das Thema noch viel komplexer ist. Das Thema Reifenhändlerhaftung bei einer Reifenmontage ohne entsprechende Reifenfreigabe ergibt noch viel komplexere Rechtsfragen.

Zusätzlich gibt es, durch Kawaski angestossen (der reinzige Hersteller der aktuell noch Reifenbindungen in den COC einträgt) eine nicht unerhebliche Diskussionen zum Thema ABS Bremsen nass. Hier gibt es zwischen verschiedenen Reifentpen Bremswegunterschiede von über 20 % bis zu Totalausfall des ABS.
Eine zukünftig weitere Baustelle, die sogar dazu führen kann, das EU weit die Reifenbindung mit Einführung der ABS-Pflicht beim Krad sogar wieder  vorgeschrieben werden kann.

Da das Thema aber noch komplexer ist (Reibwertsprünge und Definition eines einheitlichen Reibwertes Asphalt nass) eine für alle Reifenhersteller aktuell fast unlösbare Aufgabe.


Bodo
« Letzte Änderung: Juni 07, 2013, 11:51:33 Nachmittag von Bodo2009 »

Offline Heli

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #16 am: Juni 08, 2013, 12:38:13 Vormittag »
Das glaub ich dir alles, sofort und ohne Zögern! Sind auch schöne Geschichten von dem was noch nicht ist und vielleicht nie sein wird.....

Aber es bringt keinen hier weiter! Du wolltest Licht in die Sache bringen, also raus damit, ein Satz, ganz einfach! Ist es im Moment gesetzlich vorgeschrieben eine Freigebe mitzuführen bzw. nur Reifen montieren zu lassen die eine entsprechende für mein Model besitzen?
mfg Heli

"Diese komplementären Trends können eigentlich nur ein Ziel haben: KTM will endlich eine Reiseenduro bauen, die noch früher noch tiefer im Sand stecken bleibt als die BMW R 1200 GS Adventure." (C) Clemens Gleich

Offline Bodo2009

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #17 am: Juni 08, 2013, 10:51:49 Vormittag »
 :oLeseschwäche?

Lies einfach den Beitrag dazu durch, einfacher ist es nicht zu beschreiben.

Wenn Du den Unterschied zwischen Zulassungsverordnung, Halterhaftung und Produkthaftung nicht kennst, kann ich Dir hier jetzt leider in Kürze die Begriffe nicht erläutern.

Gibt es vom Reifenhersteller oder Fahrzeughersteller auf dessen Seite keine Reifenempfehlung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Freigabe (ja auch hier wieder 3 unterschiedlich zu bewertende Dinge) dann ist der Reifen vom Reifenhersteller und Fahrzeughersteller NICHT FREIGEGEBEN.

Montierst Du ihn trotzdem, haftest Du auch für die Folgen im Fall eines Unfalls oder Schadens.
HALTERHAFTUNG!

Vor rund 6 Monaten hat z.b KTM die durch Bridgestone für die KTM SM990ABS / BT016Pro erteilte Freigabe sogar zurückgezogen und Bridgestone aufgefordert diese Freigabe umgehen aus dem Verkehr zu ziehen!!!!
Warum?  Höchstgeschindigkeitspendeln und ABS Probleme !!! (= Produkthaftung BRI und KTM !!)


Der Mäh von in Europa kann ich Dir auch widersprechen. Der TÜV Österreich geht seit 2013 dazu über, bei der Fahrzeugabnahme die DEUTSCHEN Freigaben oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu fordern, um den Stempel zu erteilen !

Bodo


Offline Bodo2009

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #18 am: Juni 08, 2013, 11:13:10 Vormittag »
um es an einem anderen Beispiel klar zu machen, dass die reine Zulassungsbestimmungen und TÜV-Prüfungen die Halterhaftung nicht aufheben.

Du machst beim Bremsflüssigkeitswechsel ein billiges DOT1-2 rein obwohl DOT 4 in den Wartungsplänen vorgeschrieben.
Der TÜV prüft Dein Motorrad und es bremst ja auch, weil Bremsflüssigkeit nicht belastet und kalt.

Es regnet einige Tage und dann geht es in die Alpen. Nach ein paar km versagt deine heisse Bremse weil die nicht zugelassene Bremsflüssigkeit kocht oder Wasser gezogen hat.

Hier kannst Du jetzt auch nicht sagen...war doch zugelassen und sogar erst kürzlich vom TÜV abgenommen.
nein DU HAFTEST, weil DU Bremsflüssigkeit verwendet hast, die vom Hersteller nicht freigegeben war.

Und genau so ist es bei den Reifen ohne Hersteller Empfehlung etc.

es ist ein Anbau/Verschleissteil das ersetzt werden muss. Dieses Verschleissteil muss vom Hersteller für das Modell freigegeben sein.

Bodo


Offline Bodo2009

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #19 am: Juni 08, 2013, 12:15:10 Nachmittag »
anderes Beispiel

Du montierst Reifen nach eigenem Gusto.
Regennasse Fahrbahn und Du legst Dich ohne Fremdverschulden und hoffentlich ohne Drittschaden auf die Nase.

Teure MS also Vollkasko.

Sachverständige kommt oder Polizei, Sturzursache zu 98% nicht angepasste Geschwindigkeit = fahrlässig!

Das reicht jedoch nicht zur Zahlungsverweigerung der Versicherung.

Diese schickt Gutachter der den Schaden aufnehmen soll.

Das erste was der tut ist: Reifen? = Hersteller nachsehen ob Freigabe, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Empfehlung.

Wenn davon nix für das Motorrad vorhanden ist, kommt mit 100%iger Sicherheit seitens der Versicherung:
Sehr geehrter Herr XY,

leider muss wir die Schadenregulierung wegen grober Fahrlässigkeit reduzieren/oder gar verweigern.

Na dann viel Spass mit Deinem Rechtschutzanwalt, wie der der Versicherung beweisen will, das der Sturz nicht unsächlich mit der durch den Fahrzeughersteller / Reifenhersteller nicht freigegebnen Bereifung in kausalen Zusammenhang steht.

Dann kann dein RA ja versuchen mittels Gutachter dem Fahrzeug/Reifenhersteller nachzuweisen, das dessen eigene Fahrversuche und Ablehnung der Reifen für das Motorrad unberechtigt waren. Oder er kann versuchen, den Sturz aufgrund von Nässe und nicht angepasster Geschwindigkeit als ursächlich zu beweisen, weil der Reifen im Sturzmoment genausoviel Grip und Fahrperformance hatte wie ein freigegebener Reifen...viel Spass.

so in etwas antworten die Reifenhersteller Deinem RA oder dem Sachverständigen der Versicherung

Sehr geehrter Herr xy,

die von Ihnen angefragte Bereifung für das Motorrad Multistrada 1200 A3 wurde von uns ausgiebig auf dem Motorrad getestet. Unser Fahrversuch ist jedoch zur Erkenntnis gelangt, dass diese Bereifung für das o.g Motorrad leider nicht tauglich ist und wir diese Bereifung für o.g. Fahrzeug weder empfehlen oder freigeben können. Für das Motorrad haben wir extra einen Reifen mit Sonderkennung xy gebaut und die passende Freigabe dafür erstellt.
Diese Freigabe haben wir Ihnen beigefügt, diese ist seit dem xx.xx.xxxx auf unserer Homepage für alle unsere Kunden frei zugänglich und einsehbar.

MFG

XY
Produkttechnik und Fahrversuch

Bodo

Offline Heli

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #20 am: Juni 08, 2013, 12:17:46 Nachmittag »
Ja nix anderes sagen wir hier die ganze Zeit!

Laut COC sagt mir Ducati ich muss folgende Reifen aufziehen:
120/70.....
190/55....

Erfülle ich dies Spezifikationen habe ich den gesetzlichen Rahmen meiner Halterhaftung erfüllt.
Ziehe ich einen 180er hinten oder einen Reifen mit Speedindex 80km/h bin ich haftbar.

Genauso wie du sagst DOT 4 - DOT 2....

Es gibt keinen Gesetzestext der besagt, dass ich als Fahrer auch noch die Freigabe des Reifenherstellers brauche! AUSSER in den Papieren ist eine Bindung eingetragen!!
mfg Heli

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Offline Phill

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #21 am: Juni 08, 2013, 12:49:35 Nachmittag »
Hier mal ein intressanter Ausschnitt eines Artikels:
Ganzer Artikel: http://www.motorradonline.de/motorraeder/reifenmarkenbindung/157300

Wer haftet?
Eine Marktbeobachtungspflicht der Motorradhersteller besteht in jedem Fall (siehe auch Interview Seite 127). Das sieht auch das Bundesverkehrsministerium so: »Die Verant-wortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen, typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitspro­blemen führen, trägt der Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit bestimm-ten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Ver­braucher bindend.«
Also muss der Hersteller ohne Reifenbindung notfalls schwarze Listen erstellen mit Pneus, die sicherheitsgefährdend sind– wenn es die denn gibt. Bei Unbedenklich­keitsbescheinigungen und Freigaben haften die Aussteller, genauso wie der Prüfer, der ein Gutachten über eine Änderungsabnahme von Reifen ver­-fasst. Der Motorradfahrer und -halter ist jedoch für die Betriebssicherheit des Bikes immer mitverantwortlich. Zieht ein Pilot, dessen Motorrad eine Reifen-markenbindung hat, einen nicht frei­ge-gebenen Pneu auf, erlischt die Betriebserlaubnis.
-----------------------------------------------

Somit hat der Motorradfahrer alles getan wenn er den richtigen Reifen lt. COC fährt.
Da kann kein Gutachter etwas von grober Fahrlässigkeit sagen!
Bei einem Unfall muss bewiesen werden ob das Bauteil (Reifen) für den Unfall verantwortlich war und nicht umgekehrt!
Für Schäden dritter kommt die Haftpflicht ins Spiel, und die zahlt immer.

Grüße
Phill


Grüße
Phill

Offline Lindi

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #22 am: Juni 08, 2013, 01:06:35 Nachmittag »
@Bodo
Hut ab, ... da kennt sich aber jemand mal richtig gut aus ...  8)
Für mich als Laien ist das zu komplex, um da wirklich durchzusteigen.

LG Henryk  ;)
Wenn ich rechts drehe wird die Landschaft schneller ...

Offline Pit999

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #23 am: Juni 08, 2013, 02:00:10 Nachmittag »
Ja,Ja

wir müssen halt doch ein Jurastudium absolvieren, weil wir Motorrad fahren wollen.

Der Fahrzeughersteller stiehlt sich aus der Verantwortung, und verweist noch nicht einmal auf eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers.

Der Reifenhersteller stiehlt sich aus der Verantwortung, indem er ganz einfach keine Reifenfreigabe erteilt.
Dieses geschieht sogar mit dem Wissen, das bei dem von Ihm verkauften Reifen die "V-max-Stabilität" nicht ausreicht, obwohl die Kennung
ZR dahinter steht (Pilot Power 3 in 55er Querschnitt).  Verkauft werden sie aber fleißig weiter, ohne diesen "gefährlichen Reifen" aus dem Verkehr zu ziehen. Was ist hier mit Produkthaftung?
Ich möchte nicht wissen, was ein kleverer Anwalt mit solchen Informationen aus einem eventuell daraus resultierenden Schadenfall macht.
Reichen nach Ansicht der Gerichte nicht vielleicht doch die Beachtung der Größe und der vorgeschriebenen Kennung ZR und W für den Endverbraucher aus?

LG
Peter


Offline thedaz

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #24 am: Juni 08, 2013, 02:55:48 Nachmittag »
Hmm, hab nicht Jura studiert und kapiere trotzdem was gemeint ist : Nur freigegebene Reifen montieren, Reifenfreigabe runterladen und mitführen, dann kann dir niemand was. Ohne explizite Reifenfreigabe mußt du im Falle eines Unfalls eventuell vor Gericht deine Unschuld erst durch einen Gutachter bestätigen lassen und dann noch Recht bekommen.
Bollergrüße. Harm

Offline Bodo2009

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #25 am: Juni 10, 2013, 08:07:11 Vormittag »
Ja,Ja

wir müssen halt doch ein Jurastudium absolvieren, weil wir Motorrad fahren wollen.

Der Fahrzeughersteller stiehlt sich aus der Verantwortung, und verweist noch nicht einmal auf eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers.

Der Reifenhersteller stiehlt sich aus der Verantwortung, indem er ganz einfach keine Reifenfreigabe erteilt.
Dieses geschieht sogar mit dem Wissen, das bei dem von Ihm verkauften Reifen die "V-max-Stabilität" nicht ausreicht, obwohl die Kennung
ZR dahinter steht (Pilot Power 3 in 55er Querschnitt).  Verkauft werden sie aber fleißig weiter, ohne diesen "gefährlichen Reifen" aus dem Verkehr zu ziehen. Was ist hier mit Produkthaftung?
Ich möchte nicht wissen, was ein kleverer Anwalt mit solchen Informationen aus einem eventuell daraus resultierenden Schadenfall macht.
Reichen nach Ansicht der Gerichte nicht vielleicht doch die Beachtung der Größe und der vorgeschriebenen Kennung ZR und W für den Endverbraucher aus?

LG
Peter

Das ist so nicht ganz korrekt.

1. Alle Fahrzeughersteller geben in der OE und in dem Fahrerhandbuch einige Reifen frei.

2. Bis vor wenigen Jahren gingen alle Reifenhersteller zusammen mit den Motoradherstelleren nach Iada und haben dort jeden Frühling für die jeweiligen Bikes Reifenfreigaben gefahren.
Suzuki war dann der erste Hersteller, der darauf verzichtet hat und sich auf den Standpunkt gestellt hat: Wir haben OE-Freigeben und Reifenempfehlungen im Handbuch, wenn der Reifenhersteller andere Reifen verkaufen will, so soll er sich darum kümmern.
Diesem Verhalten sind nach und nach andere Hersteller gefolgt.

Aktuell schreibt nur Kawasaki explizid Reifen noch vor, BMW und KTM haben noch eigene Leute im Fahrversuch uns stimmen mit den Testern von den Reifenhersteller Freigabefahrten ab, für den Rest gibt es von den Reifenherstellern sogenannte Reifenfreigabefahrten..damnächst wieder auf dem Lausizring. Dort kommen dann auch Techniker von den Fahrzeugherstellern und prüfen die vorgeschlagenen Reifen für Freigaben.
Das passiert aber nur für aktuelle Mopeds die in grosser Stückzahl auf dem Markt sind, für die Motorräder mit geringen Stückzahlen, oder alte Modelle fahren die Reifenhersteller die Freigaben selber (oder vergeben diese Fahrten an entsprechende Leute die das beurteilen können)


Der Dumme in der aktuellen Situation ist der Kunde und der Reifenhändler. Beide bewegen sich in einer Grauzone.
Das Bundesverkehrsministerium kennt diese Problematik auch..

Jedoch will seitens der Industrie keiner hier Druck aufbauen, verschärft die Problematik nämlich die Diskussion um ein generelles Tempolimit in D.
Die meisten Probleme kommen eben erst im Bereich um 200 km/h, dort beginnen die fahrphysikalischen Probleme.
(Aussage eine Bundesverkehrsministeriums-Sprechers...sowieso grob fahrlässig weil deutlich über Richtgeschwindigkeit!!)

Das nur am Rade erwähnt, alles über 130 km/h führt rechtlich sowieso zu einer Teilschuld des Unfallbeteiligten !!

Zur aktuellen MS 2013 DSS.
Ducati ist sich der Fahrwerksprobleme an der MS DSS durchaus bewusst. Das Moped kann, bei bestimmten schnellen Fahrmanövern recht unkontrolliert auskeilen und sich aufschaukeln..kann man jetzt glauben oder nicht, ist aber so. Es verlangt dann einer recht kundigen Hand, das Moped wieder auf Linie zu halten, ich bewerte diese Fahrdynamik als sehr kritisch.

Ducati gibt hier in der OE entweder einen Reifen frei der ein recht frühes Eingreifen der Traktionskontrolle ermöglicht oder einen Reifen mit einer sehr steifen Karkasse.

Unsere Fahrversuche haben ergeben, dass die steife Karkasse dieses Aufschaukeln sehr unterdrückt, aber leider mit dem Effekt, das das Moped beim Einbremsen in Kurven zum Aufstellen neigt.

Da alle Hersteller ein Freigaben-Lastenbuch haben, ist es jetzt erforderlich genau einzuschätzen, kann der Reifen (meist sind es die Standardversionen ohne Kennung) freigegeben werden oder nicht.
Kommt man zum Ergebnis, zu kritisch, erfolgt keine Freigabe und es wird anhand der Auswertungen überlegt, gibt es ggf. eine Alternative mit geänderter Karkasse, die ggf. funktioniert.
Aktuell werden z.B. von Michelin der Power 3 A und von Bri beide Versionen vom T30 / T30GT geprüft.

Sind die Fahrversuche im Rahmen, erteilen die Reifenhersteller die Freigaben, passt es nicht, werden die Hersteller dann für die MS keine Freigaben erteilen. Es gibt also keine Negativliste (schwarze Liste) sondern eine Positivliste.

Ducati macht es sich hier recht einfach..2 Reifen in der OE und gut. Will der Kunde eine Alternative fahren, so soll er sich halt selber darum kümmern.

Zur Begriffserklärung

ZR hat nichts mit Höchstgeschwindigkeitspendeln zu tun, sondern sagte lediglich aus, der Reifen kann auch in einem Bereich über 270 km/h genutzt werden, ohne das der Trag/Speedindex interpoliert werden muss, jedoch nur für Fahrzeuge die darüber vom Reifenhersteller eine Freigabe haben. (Hayabusa, ZX12R sehr kritische Fahrzeuge weil durchaus locker mit hoher Last über 270km/h schnell)

Der Speed und Lastindex ist sehr komplex und auch nicht ganz einfach zu erklären.  Aber alleine aus der Bezeichnung 120/70R17 ist überhaupt nichts weiter abzuleiten als die Breite, der Quarschnitt, der Felgendurchmesser und die Radialbauweise.

120/70R17 (58W)
120/70ZR17 58W
120/70ZR17 (58W)

sind drei völlig unterschiedliche Reifen mit völlig unterschiedlichen Lastwerten bei 240, 270 über 270km/h.

Bodo



« Letzte Änderung: Juni 10, 2013, 08:09:52 Vormittag von Bodo2009 »

Offline grigguel

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #26 am: Juni 10, 2013, 11:57:17 Vormittag »
Hey Bodo, vielen Dank für deine kompetenten Ausführungen!!!
Toll, dass du dir die Zeit für uns genommen hast!

Das bedeutet jetzt entgegen der geläufigen Forumsmeinung auch ohne eingetragene Reifenbindung nur Reifen drauf ziehen, für die es tatsächlich eine Freigabe gibt.
Ansonsten bestehen Risiken bezüglich Haftung im Falle eines Unfalls bzw. der eigenen Gesundheit im Highspeed-Bereich.

Offline Pit999

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #27 am: Juni 10, 2013, 11:58:51 Vormittag »
Ja,Ja

wir müssen halt doch ein Jurastudium absolvieren, weil wir Motorrad fahren wollen.

Der Fahrzeughersteller stiehlt sich aus der Verantwortung, und verweist noch nicht einmal auf eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers.

Der Reifenhersteller stiehlt sich aus der Verantwortung, indem er ganz einfach keine Reifenfreigabe erteilt.
Dieses geschieht sogar mit dem Wissen, das bei dem von Ihm verkauften Reifen die "V-max-Stabilität" nicht ausreicht, obwohl die Kennung
ZR dahinter steht (Pilot Power 3 in 55er Querschnitt).  Verkauft werden sie aber fleißig weiter, ohne diesen "gefährlichen Reifen" aus dem Verkehr zu ziehen. Was ist hier mit Produkthaftung?
Ich möchte nicht wissen, was ein kleverer Anwalt mit solchen Informationen aus einem eventuell daraus resultierenden Schadenfall macht.
Reichen nach Ansicht der Gerichte nicht vielleicht doch die Beachtung der Größe und der vorgeschriebenen Kennung ZR und W für den Endverbraucher aus?

LG
Peter

Der Dumme in der aktuellen Situation ist der Kunde und der Reifenhändler. Beide bewegen sich in einer Grauzone.
Das Bundesverkehrsministerium kennt diese Problematik auch..

Das nur am Rade erwähnt, alles über 130 km/h führt rechtlich sowieso zu einer Teilschuld des Unfallbeteiligten !!

Zur aktuellen MS 2013 DSS.
Ducati ist sich der Fahrwerksprobleme an der MS DSS durchaus bewusst. Das Moped kann, bei bestimmten schnellen Fahrmanövern recht unkontrolliert auskeilen und sich aufschaukeln..kann man jetzt glauben oder nicht, ist aber so. Es verlangt dann einer recht kundigen Hand, das Moped wieder auf Linie zu halten, ich bewerte diese Fahrdynamik als sehr kritisch.




Erst einmal einen Dank an Bodo für seine arbeitsintensive und detaillierte Aufklärung!

Wenn ich von Dummen lese, welche sich in einer Grauzone bewegen, die da wären: der Reifenhändler und der Kunde?
Wenn ich von meiner "rechtlichen" Teilschuld lese, weil ich schneller als 130 km/h gefahren bin?
Wenn ich von bekannten Fahrwerksproblemen lese, und der Hersteller es nicht für nötig hält eine Reifenbindung auszusprechen,
oder zumindest eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers vorschreibt?
Dann wäre ein Jurastudium sicher nicht schlecht. Wohl dem, der dass alles kapiert hat.

Im Schadenfall werden sich immer Sachverständige und Anwälte mit dem Fall beschäftigen müssen, natürlich
mit offenem Ausgang. Es sei denn, es gibt jemanden der sagt: Ich bin der Schuldige und übernehme alle Kosten.

LG
Peter

« Letzte Änderung: Juni 10, 2013, 02:53:14 Nachmittag von Pit999 »

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #27 am: Juni 10, 2013, 11:58:51 Vormittag »
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