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Autor Thema: Reifenfreigabe notwendig oder nicht????  (Gelesen 19992 mal)

moldo29

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Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« am: April 07, 2013, 08:49:55 Vormittag »
Hallo zusammen,

ich lese hier in den verschiedensten Freds immer wieder, dass es keine Reifenbindung mehr gibt und man fahren kann was einem gerade beliebt solange die Größe passt.
Dem ist Meiner Meinung nach definitiv nicht so!! Ich kenne folgende Historie:

Die Motorradhersteller haben 2007 lediglich angefangen von der Reifenbindung Abstand zu nehmen und die damit verbundenen Kosten für Freigaben auf die Reifenhersteller abzuwälzen. Es muss nach wie vor eine Freigabe geben.


Auszüge aus verschiedenen Quellen:

 „In Deutschland ist die Reifenbindung bei Motorrädern weiterhin rechtsgültig. Motorradfahrer, die ihren Fahruntersatz umbereifen möchten und dabei andere Reifen, als die werksseitig montierten im Auge haben, müssen nach wie vor auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller achten. Dass seitens einiger Hersteller die Reifenbindung aufgehoben wurde…“
Quelle: http://www.motorradreifendirekt.de/MCNews464.html


Quelle Ifz (Institut für Zweiradsicherheit): „Reifenfabrikatsbindung bei motorisierten Zweirädern Klartext: „Die Reifenfabrikatsbindung in Deutschland besteht!“ Um verkehrssichere Reifenkombinationen herauszufinden, werden jedes Jahr unter anderem in Spanien auf dem Testgelände von ldiada bei Barcelona alle erdenklichen Reifenkombinationen in verschiedenen Fahrsituationen getestet. Behilflich hierbei sind bis zu 80 Motorräder, Hunderte von Reifen und eine Gruppe von qualifizierten Testfahrern. Erst nach bestandenen Tests erteilen die Fahrzeughersteller oder Reifenhersteller für die betreffende Reifenkombination eine Freigabe, die…“

Bei KFZ-Auskunft.de gibt es noch ausführlichere Berichte!

Offline Heli

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #1 am: April 07, 2013, 11:11:40 Vormittag »
Dazu gibts doch seit langer zeit ganz klare Aussagen von euren deutschen Gesetzgebern und dem ADAC:

Zitat Seite 2: "Auf  Motorrädern,  für  die  keine  Reifenbindung  besteht,  dürfen  alle  ECE-geprüften  Reifen  mit  der
vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. "

http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=9&cad=rja&ved=0CG4QFjAI&url=http%3A%2F%2Fwww.adac.de%2F_mmm%2Fpdf%2FMotorradreifen_Freigaben_683KB_29840.pdf&ei=5zVhUfetLIikPZ-UgZAH&usg=AFQjCNHnV0KBMpw13ywT3OTvneUTrUpTMQ&bvm=bv.44770516,d.ZWU
mfg Heli

"Diese komplementären Trends können eigentlich nur ein Ziel haben: KTM will endlich eine Reiseenduro bauen, die noch früher noch tiefer im Sand stecken bleibt als die BMW R 1200 GS Adventure." (C) Clemens Gleich

Offline Kpt. Adama

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #2 am: April 07, 2013, 12:17:53 Nachmittag »
Wenn in den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) kein Fabrikat genannt ist, kann der Biker sein Reifen frei wählen :)

Entsprechende Hinweise gibt es auch auf motorradonline.de: >> KLICK << 8)

Wer auf eine Freigabe des Reifenhersteller wartet, ist sicher nicht auf der falschen Seite und macht auch keinen Fehler aber eine Notwendigkeit besteht auf keinen Fall mehr ;)

Gruss: Klaus
Verbrauch:

moldo29

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #3 am: April 07, 2013, 12:37:20 Nachmittag »
@Heli: Stand des Berichts 2009

@Kpt. Adama: Stand 2007

Es gab nach dem weglassen der Bindung die widersprüchlichsten Aussagen verschiedener Institutionen.

Aktuell kann man auf vielen Seiten, auch von Reifengroßhändlern lesen, dass es nach wie vor nur mit Freigabe erlaubt ist! Aber egal, kann ja jeder machen wie er will. Ähnlich wie beim 14er Ritzel. Wer das drin hat fährt eh ohne Bertiebserlaubnis. Da kommts auf die Reifen auch nimmer an  ;)

Offline berti

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #4 am: April 07, 2013, 01:18:46 Nachmittag »
. Ähnlich wie beim 14er Ritzel. Wer das drin hat fährt eh ohne Bertiebserlaubnis. Da kommts auf die Reifen auch nimmer an  ;)

Das 14er bekommst du eingetragen, gleich zu den Machesini, sehe da nicht das Problem mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis....
Gruß
Matthias

Offline grigguel

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #5 am: April 07, 2013, 01:40:54 Nachmittag »
Wobei ich die Quelle eines Reifenhändlers gegenüber dem Bundesverkehrsministerium nicht unbedingt als verbindlich ansehen würde. Wenm es da seit 2008 eine neuere Regelung gegeben hätte, hätte dies bestimmt die Runde gemacht.

Offline Heli

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #6 am: April 07, 2013, 03:00:08 Nachmittag »
Moldo: Wenn du anderen Leuten nichts glauben willst, stell in einem Forum keine Fragen.
mfg Heli

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Offline MultiMania

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #7 am: April 07, 2013, 05:21:55 Nachmittag »
moldo, frag doch einfach mal beim TÜV nach und du wirst sehen wer Recht hat... :-*

moldo29

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #8 am: April 07, 2013, 06:47:39 Nachmittag »
Wegen dem 14er Ritzel habe ich zum Beispiel beim TÜV nachgefragt. An einem Stand des TÜV Süd auf einer Motorradmesse/Ausstellung. Eintragung erfolgt nur wenn die Übersetzungsänderung < 6% ist. Das ist allerdings beim 14er Ritzel nicht der Fall. Hier liegt man leider etwas drüber. Überhalb der 6% sind die Abgaswerte, die DB usw neu freizugeben da sich die Drehzahl zur Geschwindigkeit durch die andere Übersetzung zu sehr ändert. Er meinte nur, das wird dir niemand machen. Und wenn kostet das richtig Asche. Fakt ist, solange das Ritzel (auch unterhalb 6%) drauf ist und nicht eingetragen ist die Betriebserlaubnis erloschen. Heißt, keine Vollkaskozahlung, gegnerische Versicherung holt sich ihr Geld wieder wenn der Kollege ohne BE den Unfall verursacht hat usw. Wird laut seiner Aussage recht oft überprüft beim TÜV. Meist bei Unfällen mit schwerverletzten oder gar tödlichem Ausgang. Und dann ist die Heulerei meist groß.

Was sie mir eintragen würden wäre ein 42er Kettenblatt. Bei dieser Änderung ist man nämlich noch in der Toleranz. Und das werde ich mir denke ich zulegen und eintragen lassen.

Sollte jemand das 14er Ritzel eingetragen haben würde ich mich freuen einen 'Scann zu bekommen. Dann könnte man nochmal in Diskussion gehen mit den Kollegen vom TÜV.

Bin gespannt ob es jemand eingetragen hat.



Nachdem ich die kommende Woche Urlaub habe werde ich einmal beim TÜV nachfragen wegen der Reifen. Wenn dem dann wirklich so ist, dann werd ich mir andere bestellen.

@ Heli
Das hat mit nur glauben nichts zu tun. Ich will sicher sein. Es erzählen auch andere Teilnehmer in anderen Foren dass man noch eine Freigabe braucht??? Wem glaubt man dann?? Ich hab keinen Bock im Nachhinein der Depp zu sein bei nem Unfall und die ganze Sch...e selbst zu bezahlen. Oder legen dann alle mit zusammen die erzählt haben das das kein Problem ist??
« Letzte Änderung: April 07, 2013, 07:26:41 Nachmittag von moldo29 »

Offline berti

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #9 am: April 07, 2013, 08:26:40 Nachmittag »
Molto ein Tipp, sprich mal mit unserem Werkstattmeister.
Ich war mit dem M's auch zuerst beim TÜV und hatte trotz vorhandener Eintragung (Beispiel) keine Chance.
Pia hat das gemacht und nicht mal einen Cent extra verlangt.
Es kommt halt darauf an ob sich die TÜV Kollegen mit den Motorrädern auskennen oder nicht.
Wie weit die Kenntnisse auseinander gehen das sehen wir ja schon beim Thema ASU.
Und bezüglich dem Erlöschen der Betriebserlaubnis gab es auch schon mal Diskussionen. Im Ernstfall muß erst mal nachgewiesen werden das der Unfall maßgeblich durch das 14er Ritzel verursacht wurde oder dazu beigetragen hat.
Ich gehe aber auch gerne auf Nummer sicher und daher ist alles erforderlich eingetragen oder es gibt eine ABE dazu.
« Letzte Änderung: April 08, 2013, 08:38:51 Vormittag von berti »
Gruß
Matthias

moldo29

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #10 am: April 08, 2013, 08:36:06 Vormittag »
Danke Berti,

dann werd ich mal auf Pia´s zugehen. Dort hab ich die MTS gekauft. Wenn die mir das eintragen dann lass ich das dort einbauen und eintragen.

Super!!

Gruß Mike

moldo29

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #11 am: April 10, 2013, 02:15:51 Nachmittag »
Hallo zusammen,

so, ich hab jetzt einmal ausführlich mit dem TÜV gesprochen bzgl. Reifenfreigaben.

Bei unserer Ducati ist es so, dass wirklich keinerlei Bindung gibt. Zum Einen weil im Feld 22 im Fahrzeugschein nichts steht und zum Anderen hat er die Betriebserlaubnis angeschaut über die angegebene Nummer im Feld K des Fahrzeugschein.
Er meint, dass viele denken keine Bindung zu haben wenn oben im Feld 15.1 und 15.2 keine Reifenmarken angegeben sind. Das ist allerdings nicht so. Bei fast allen Bikes, auch aktuellen, steht im Feld 22 des Fahrzeugschein der kleine Satz: Reifen gem. BE beachten. Das bedeutet dann, dass es immer noch eine Bindung gibt. Diese kann allerdings nur nachgelesen werden in der BE des Motorrades. Zu finden über die ewig lange E-Nummer im Feld K des Fahrzeugschein. In der BE ist dann angegeben welcher Reifen gefahren werden darf.
Viel wichtiger aber war für mich zu erfahren, wenn der kleine Satz im Feld 22 steht, dann gibt es trotzdem eine Art Reifenbindung über die Betriebserlaubnis und es dürfen dann auch nur die Erstausrüster Reifen gefahren werden oder Reifen die eine Freigabe für dieses Bike besitzen.

Fakt:
Für die MTS gibt es im Feld 22 keinen Zusatz und in der BE ist auch nix angegeben. Somit freie Wahl möglich. Sein Tip, trotzdem Reifen mit Freigabe aussuchen um zu wissen das der Reifen auch geeignet ist. Ist allerdings kein Muss sondern nur zur eigenen Sicherheit.

Sorry noch einmal an alle für meine Skepsis. Aber ich gehe gerade bei solchen Sachen wirklich lieber auf Nummer sicher und die Meinungen in Foren gehen dazu auch recht weit auseinander.

« Letzte Änderung: April 10, 2013, 02:20:24 Nachmittag von moldo29 »

Offline Fahrmeister

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #12 am: Juni 07, 2013, 12:45:24 Vormittag »

Offline Bodo2009

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #13 am: Juni 07, 2013, 10:21:27 Vormittag »
Um etwas Licht in die Angelegenheit zu bringen.

Leider werden hier immer 3 voneinander unabhänige Sachen in einen Topf geworfen.

1. Zulassungsrecht D und EU
2. Halterhaftung
3. Produkthaftung

zu 1: Mit Aufhebung der Reifenbindung aus Wettbewerbsgründen der EU (ausschlaggebend war hier die durch Mercedes /BMW und Audi gewählte Praxis der Reifenbindung an Profile mit speziellen Kennungen, um die Kunden an die eigene Vertriebsorga zu binden) wurde auch die Reifenbindung für Einspurfahrzeuge aufgehoben.
In der entsprechenden Verordung heisst es explizid, Reifenbindungen gelten nur noch als Empfehlung und sind nicht bindend.
Das hat zur Folge, dass wenn der Speed/Tragfähigkeitsindex und Grösse übereinstimmen, zulassungs und prüftechnisch keine Mängel vorliegen und so nicht verfolgt/gerügt werden dürfen.

zu 2: Der Fahrzeughalter ist verantwortlich, dass sein Fahrzeug unter allen Betriebsbedingungen verkehrssicher ist. Montiert er einen Reifen gemäß der neuen EU-Regelung, ist das Fahrzeug nur in Punkt 1, also rein zulassungstechnisch in Ordnung, inwieweit es jedoch verkehrstechnisch unter allen Fahrbedingungen in Ordnung ist bleibt offen und ist vom Halter nachzuweisen. Dies vor allen dann, wenn es zu einem Schaden kommt, bei dem 3. Regress fordern.
Inwieweit ein Halter ohne entsprechende Reifenfreigabe des Herstellers die Eignung bei allen Fahrzuständen nachweisen kann, muss sich jeder Halter im Einzelfall dann selber überlegen.

zu 3: Durch die EU-Regelung, die lediglich die Grösse und Speed und Lastindexe vorschreibt, kommen die Reifen und auch Fahrzeughersteller in arge Bedrängnis in Sachen Produkthaftung.
Ein Beispiel dies zu verdeutlichen:
BMW K1600GT kann im Prinzip nach EU-Recht einen Dunlop D211/212 Rennreifen montieren, das ist genehmigt nach STVZO, siehe Punkt 1.
Der Dunlop D211/212 ist ein reiner Rennreifen, konzipiert für Motorräder bis max. 240kg und nicht für hoher Zuladung-Dauerbelastung und V-Max ausgelegt. Im schlimmsten Fall kann dieser Reifen bei voller Beladung mit Sozius und Gepäck auf der GT bei V-Max Profilablösungen bekommen.
Um dieser Produkthaftung zu entkommen, macht der Reifenhersteller für die K1600GT eigene Freigabefahrten, auch in Zusammenarbeit mit BMW und gibt für dieses Motorrad verbindliche Bereifungsempfehlungen raus. Das hat rechtlich zur Folge, dass weder BMW noch Dunlop in diesem Fall seitens des Halters im Falle eines Schadens belangt werden können. siehe hierzu wieder Punkt 2 Halterhaftung.

Zusammenfassend:
Viele Motorradhersteller (auch Ducati) machen es sich einfach und testen nur eine oder 2 Reifenkombinationen und lieferen das Krad entsprechend aus. Will der Halter einen anderen Reifen montieren, so steht es ihm frei, jedoch ist der in der Pflicht, die entsprechend Eignung nachzuweisen. Besitzt der Reifen seitens der Reifenhersteller keine Reifenempfehlung für das Bike, haftet der Halter selber für diese Entscheidung.

Nicht mehr nicht weniger.

Um es daher zu vereinfachen.
Reifenfreigabe vorhanden, alles im Lot, keine Reifenfreigabe oder Herstellerempfehlung, Halterhaftung.

Hoffe geholfen zu haben

Bodo
« Letzte Änderung: Juni 07, 2013, 10:26:47 Vormittag von Bodo2009 »

Offline Heli

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #14 am: Juni 07, 2013, 08:56:23 Nachmittag »
Und was soll diese von dir genannte Halterhaftung bedeuten/bewirken?

Ist mein Motorrad zulassungstechnisch OK, ist doch alles bestens und niemand kann mir was!

Der D211 hat den gleichen Traglastindex wie ein Roadsmart 2, wenn Dunlop ihn für weniger Gewicht ausgelegt hat, müssen sie den Traglastindex entsprechend ändern und brauchen keine Freigabefahrten für die 1600GT zu machen.......! Aushalten muss der Reifen entsprechend seines Höchstgeschwindigkeitsindexes eine entsprechende Dauerbelastung.

Fahre ich also einen Reifen, der für das Gewicht meiner Maschine und für die Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist -> PERFEKT  :D

Wenn du solche Verunsicherungsbeiträge schreibst und dich als Kundiger ausgibst (der du ja auch sein kannst...!) dann schreib doch auch den entsprechenden rechtlichen Bezug dazu, ansonsten ist dein Thread wieder nur einer von vielen "ich glaube" Threads zu diesem Thema!

Denn die Antwort auf die Grundfrage dieses Threads ist: NEIN, man braucht keine Freigabe, nicht in Deutschland, nicht sonstwo in der EU!
« Letzte Änderung: Juni 07, 2013, 09:05:14 Nachmittag von Heli »
mfg Heli

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Antw:Reifenfreigabe notwendig oder nicht????
« Antwort #14 am: Juni 07, 2013, 08:56:23 Nachmittag »
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