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DUCATI MULTISTRADA => Multistrada 1200/1260 - Auspuffanlagen => Thema gestartet von: Limmi am April 13, 2013, 10:11:49 Vormittag

Titel: QD mit TÜV???
Beitrag von: Limmi am April 13, 2013, 10:11:49 Vormittag
Hallo an alle QD-Fahrer

Da ich hier noch nicht die direkte Antwort gefunden habe, eine Frage an alle QD-Fahrer.

Muss die Komplettanlage vom TÜV abgenommen/eingetragen werden?
Wenn ich nicht irre, bezieht sich die EG-Nummer nur auf die Endtöpfe.

Ist jemand unter euch, der die Anlage eingetragen hat?
Welche Dokumente waren nôtig und gab es Probleme bei der Eintragung?

Das die Sheriffs und auch die Jungs beim TÜV sich evtl. mit der EG-Nummer zufrieden geben, steht hier schon des ôfteren.
Aber was ist wirklich legal in D?
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: qdrexx am April 13, 2013, 10:20:11 Vormittag
Meine ist eingetragen. Vorbeugend für übereifrige Mützenträger.....

Laut Tüv nicht zwingend erforderlich ,da E-Nummer vorhanden.  Lautstärke wurde gemessen und anschließend wurde die Tröte mit ungläubigen Kopfschütteln eingetragen....
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: multi60 am April 13, 2013, 11:15:17 Vormittag
Hallo qdrexx

wurde die Tröte mit ungläubigen Kopfschütteln eingetragen.... Das gibt auch Dir zu denken?
Aber eingetragen ist eingetragen!
Ist schon geil dieser Sound und erst noch legal.
Bin mal bei uns in der CH gespannt wie die Rennleitung reagiert.

bollernde Grüsse multi60
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: qdrexx am April 13, 2013, 12:25:25 Nachmittag
Hallo qdrexx

wurde die Tröte mit ungläubigen Kopfschütteln eingetragen.... Das gibt auch Dir zu denken?
Aber eingetragen ist eingetragen!
Ist schon geil dieser Sound und erst noch legal.
Bin mal bei uns in der CH gespannt wie die Rennleitung reagiert.

bollernde Grüsse multi60

Die Lautstärke war hart an der Grenze,aber noch im "grünen Bereich"  Jetzt ist das Teil im Schein eingetragen,der Rest ist Willkür von den Aufpassern,sollte es mal zu einer Kontrolle kommen....
Ich hoffe,dass die Mützenmännchen dann auch Ruhe geben und bewahren.... 8) 

Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: thedaz am April 13, 2013, 06:31:41 Nachmittag
Bin jetzt schon einige Male rausgewunken worden (D und I) und nie Probleme wegen der QD gekriegt - ohne Eintragung.
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: Draven am April 14, 2013, 08:56:36 Vormittag
Ich habe meine QD auch über den Händler beim TÜV begutachten lassen. Musste dann allerdings selber zur Zulassungsstelle und es eintragen lassen. Hat insgesamt knapp 50,- € gekostet und irgendwie fühlt man sich besser, auch, wenn man mal in Nachbarstaaten unterwegs ist, etc.

Beim TÜV haben die auch gelinst, aber da war dann auch die einhellige Meinung, dass ne Harley noch lauter ist und auch abgenommen wird. Man muss es nicht tun, aber es beruhigt  :D
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: timo am April 15, 2013, 06:03:31 Nachmittag
Wieso beruhigt die unnötige Eintragung? Ich finde das ist Geld dem Fenster rausgeworfen.
Alles was eine gültige e-Nummer (Auspuff = Kat + Endschalldämpfer) hat muß nicht eingetragen werden, weil der Hersteller dies schon im Rahmen der Zulassung lt. EU-Gesetz getan hat.

Ein zu lauter Serienauspuff wird auch bemängelt. Die Eintragung ist also ... Sorry ... für die Füße ... weil sich nichts ändert. Mit 2 gültigen Fahrkarten der U-Bahn bist Du ja auch nicht abgesicherter unterwegs, wenn der Schaffner kontrolliert.  ;)
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: Draven am April 15, 2013, 07:45:18 Nachmittag
Es sei denn, lieber Timo, dass die Kontrolleure in der U-Bahn verschiedene Ansichten zum Schwarzfahren haben. Ich bin mit der QD gleich zweimal letztes Jahr angehalten worden und beide Male haben die E-Nummern keine Wirkung gehabt und erst nachdem ich meinen Presseausweis gezeigt habe und ne wilde Geschichte dazu erzählt habe, haben sie das akzeptiert. Die Bullen sind darauf abgerichtet, dass so was in den Papieren zu stehen hat, sonst ist es nicht legal ...

Wenn du da irgendwo in Bayern im Nirgendwo stehst, dann willst du schnell wieder weiterfahren und nicht Gefahr laufen, dass die dir das Nummernschild abschrauben. Klar wäre das ungerechtfertigt und klar kannst du das dann vor Gericht erfolgreich ausfechten, aber so habe ich knapp 50,- € "zum Fenster rausgeworfen" und die nächste Kontrolle geht schnell, weil es steht ja richtig deutsch und richtig amtlich in den Papieren.

Auch der Auslandsaspekt hat mich dazu bewogen und Ducati Jühnsdorf rät sogar dazu, dass man "mit 2 Fahrscheinen fahren soll", wenn man ne QD montieren will.
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: Phill am April 15, 2013, 08:18:04 Nachmittag
Ich kenn da folgende Aussage von nem Beamten bei einer Kontrolle:

E. Nr. ..interessiert mich nicht, könntest ja selber gemacht haben.
Eingetragen? Intressiert mich nicht!
Wenn ich sage die ist zu laut, dann wird eben die Weiterfahrt untersagt bis das geprüft worden ist.
Mopped wird kassiert (in Bayern) bis dann mal ein Prüfer nach dem Wochende zeit hat... Man könnte ja den Zustand verändern. :o
Dauert dann schon mal paar Tage.

Also alles Kacke...

Ach übrigens, nach dieser Aktion mit Rechtsschutz, Rechtsanwalt vorgegangen ..>keine Chance.
Nur das Mopped zurück mit: Ist alles i.O.
Es war nicht die Multi........


Edit
Halt, Stop, Anwalt hat die Abschleppkosten raus geholt, die musst ich nicht berappen.
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: berti am April 15, 2013, 09:17:42 Nachmittag
Ich kenn da folgende Aussage von nem Beamten bei einer Kontrolle:

E. Nr. ..interessiert mich nicht, könntest ja selber gemacht haben.
Eingetragen? Intressiert mich nicht!
Wenn ich sage die ist zu laut, dann wird eben die Weiterfahrt untersagt bis das geprüft worden ist.
Mopped wird kassiert (in Bayern) bis dann mal ein Prüfer nach dem Wochende zeit hat... Man könnte ja den Zustand verändern. :o
Dauert dann schon mal paar Tage.

Also alles Kacke...

Ach übrigens, nach dieser Aktion mit Rechtsschutz, Rechtsanwalt vorgegangen ..>keine Chance.
Nur das Mopped zurück mit: Ist alles i.O.
Es war nicht die Multi........


Edit
Halt, Stop, Anwalt hat die Abschleppkosten raus geholt, die musst ich nicht berappen.

Jup so ist es, daher habe ich meine Anlage beim TÜV messen lassen (kostenlos!), denn nur die Lautstärke zählt. Egal ob eingetragen oder E Nr. zu laut ist zu laut.
Meine hatte den vorgeschriebenen Wert von 102 db. Der Prüfer sagte alles ok, denn bei einer Kontrolle kommt die Polizei zur Überprüfung auch auf den TÜV zu.
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: MultiMania am April 15, 2013, 09:27:27 Nachmittag
Ich kenn da folgende Aussage von nem Beamten bei einer Kontrolle:

E. Nr. ..interessiert mich nicht, könntest ja selber gemacht haben.
Eingetragen? Intressiert mich nicht!
Wenn ich sage die ist zu laut, dann wird eben die Weiterfahrt untersagt bis das geprüft worden ist.
Mopped wird kassiert (in Bayern) bis dann mal ein Prüfer nach dem Wochende zeit hat... Man könnte ja den Zustand verändern. :o
Dauert dann schon mal paar Tage.

Also alles Kacke...

Ach übrigens, nach dieser Aktion mit Rechtsschutz, Rechtsanwalt vorgegangen ..>keine Chance.
Nur das Mopped zurück mit: Ist alles i.O.
Es war nicht die Multi........


Edit
Halt, Stop, Anwalt hat die Abschleppkosten raus geholt, die musst ich nicht berappen.

Jup so ist es, daher habe ich meine Anlage beim TÜV messen lassen (kostenlos!), denn nur die Lautstärke zählt. Egal ob eingetragen oder E Nr. zu laut ist zu laut.
Meine hatte den vorgeschriebenen Wert von 102 db. Der Prüfer sagte alles ok, denn bei einer Kontrolle kommt die Polizei zur Überprüfung auch auf den TÜV zu.

So ist es Matthias und das Thema hatten wir doch schon bis zum Abwinken!  8)
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: berti am April 15, 2013, 09:49:03 Nachmittag
Ich kenn da folgende Aussage von nem Beamten bei einer Kontrolle:

E. Nr. ..interessiert mich nicht, könntest ja selber gemacht haben.
Eingetragen? Intressiert mich nicht!
Wenn ich sage die ist zu laut, dann wird eben die Weiterfahrt untersagt bis das geprüft worden ist.
Mopped wird kassiert (in Bayern) bis dann mal ein Prüfer nach dem Wochende zeit hat... Man könnte ja den Zustand verändern. :o
Dauert dann schon mal paar Tage.

Also alles Kacke...

Ach übrigens, nach dieser Aktion mit Rechtsschutz, Rechtsanwalt vorgegangen ..>keine Chance.
Nur das Mopped zurück mit: Ist alles i.O.
Es war nicht die Multi........


Edit
Halt, Stop, Anwalt hat die Abschleppkosten raus geholt, die musst ich nicht berappen.

Jup so ist es, daher habe ich meine Anlage beim TÜV messen lassen (kostenlos!), denn nur die Lautstärke zählt. Egal ob eingetragen oder E Nr. zu laut ist zu laut.
Meine hatte den vorgeschriebenen Wert von 102 db. Der Prüfer sagte alles ok, denn bei einer Kontrolle kommt die Polizei zur Überprüfung auch auf den TÜV zu.

So ist es Matthias und das Thema hatten wir doch schon bis zum Abwinken!  8)

Du hast recht Ralf, es war sogar mal alles zur QD in einem Thread...
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: The Crow am April 16, 2013, 07:36:35 Vormittag
ja hatten wir alles ja schon zig mal ABER immer wieder Interessant:

Wenn der Prüfer eine Auspuffanlage mit E Zulassung eingetragen hat....gehört da der Krümmer dazu?
Ich finde schon...... :laugh:

Logo ist alles Ermessenssache der Polizei. Aber ich glaube nicht das dir, auch bei uns nicht, ein Beamter das Fahrzeug beschlagnahmt nur auf seinen Verdacht obwohl alles Eingetragen ist.........

Da muss schon noch etliches dazu kommen.........so glaube ich.

Grüßle
Robert
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: Phill am April 16, 2013, 07:50:50 Vormittag

 ;D ich konnte es auch nicht Glauben was mir da passiert ist.
Ich war nicht mal unfreundlich oder launisch.
Dachte noch "is ja gleich rum und ich kann weiter"

Dann stehst da in der Pampa in Motorradkombi und das Wochende ist gelaufen.
Das Mopped war zu 100% legal unterwegs.
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: MultiMania am April 16, 2013, 08:11:48 Vormittag

 ;D ich konnte es auch nicht Glauben was mir da passiert ist.
Ich war nicht mal unfreundlich oder launisch.
Dachte noch "is ja gleich rum und ich kann weiter"

Dann stehst da in der Pampa in Motorradkombi und das Wochende ist gelaufen.
Das Mopped war zu 100% legal unterwegs.

Tja Phill das ist dann wohl Willkür, da hast du einfach Pech gehabt. Man kann nur hoffen diesem A.... nicht selbst einmal zu begegnen!  :-\
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: berti am April 16, 2013, 08:16:07 Vormittag

 ;D ich konnte es auch nicht Glauben was mir da passiert ist.
Ich war nicht mal unfreundlich oder launisch.
Dachte noch "is ja gleich rum und ich kann weiter"

Dann stehst da in der Pampa in Motorradkombi und das Wochende ist gelaufen.
Das Mopped war zu 100% legal unterwegs.

Haben die vor Ort gemessen oder was war nach deren Ansicht der Grund?
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: thedaz am April 16, 2013, 01:39:24 Nachmittag
Wenn ich mich recht entsinne, dann hatten wir früher in einem der zahlreichen Threads zu diesem Thema jemanden mit juristischem Hintergrund dabei. Seine Aussage war, daß man sich vor Ort gegen die Willkühr nicht wehren kann, es aber durchaus möglich ist, dem Beamten im Nachgang die Flausen nachhaltig auszutreiben. Die Argumentation war damals, daß eine Stilllegung nur im Fall einer direkten Betriebsgefahr gerechtfertigt ist (z.B. defekte Bremse oder Beleuchtung), nicht aber, wenn die Tüte bloß zu laut ist. Ich wünschte , ich könnte das irgendwo finden ...
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: Phill am April 16, 2013, 05:28:58 Nachmittag

Ne da wurde nix gemessen Vorort.

Da diese Aktion unverhältnismäßig war musste ich den Abschlepper nicht bezahlen.
So oder ähnlich war das Ergebniss damals, dem Beamten passiert da nix.

Aus anderer Richtung hab ich mal gehört das diese Aktionen, ich nenn sie mal "hartes Durchgreifen",
ab zu zu gemacht werden, denn sowas spricht sich dann in der Motorradszene rum und schon sind wieder ein paar mehr mit legalen Tüten unterwegs.
Man könnte sagen "psychologische Kriegsführung". ;)


Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: berti am April 16, 2013, 07:26:56 Nachmittag

Ne da wurde nix gemessen Vorort.

Da diese Aktion unverhältnismäßig war musste ich den Abschlepper nicht bezahlen.
So oder ähnlich war das Ergebniss damals, dem Beamten passiert da nix.

Aus anderer Richtung hab ich mal gehört das diese Aktionen, ich nenn sie mal "hartes Durchgreifen",
ab zu zu gemacht werden, denn sowas spricht sich dann in der Motorradszene rum und schon sind wieder ein paar mehr mit legalen Tüten unterwegs.
Man könnte sagen "psychologische Kriegsführung". ;)

Ah ok verstehe, bei so einer Willkür kannst du nicht viel ausrichten, die sitzen am längeren Hebel.
Blöde Sache...
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: The Crow am April 17, 2013, 07:52:11 Vormittag
Beispiel in Deutschland! Im Ausland brauchst eh nicht diskutieren...... :'(

Mir passiert sowas. Und nachdem alles fertig aufgenommen und unterschrieben ist, möchte ich bei dem 2.ten Beamten eine Anzeige aufgeben, Behördenwillkür oder unrechtmäßiges Verhalten eines Polizisten.......

Grüßle
Robert


Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: moldo29 am Mai 23, 2013, 06:58:57 Nachmittag
...also ich verstehs auch nicht?? Eine Anlage mit E-Nummer einzutragen??

Gruß Mike
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: Ducman am Mai 24, 2013, 07:00:25 Vormittag
Hier ein Auszug der STVZO.

Zitat:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen
("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: thedaz am Mai 24, 2013, 09:12:24 Vormittag
Hier ein Auszug der STVZO.

Zitat:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen
("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

Alles 100% richtig. Mein Bruder (Polizist) empfiehlt trotzdem das Mitführen eines passenden Dokuments. Ansonsten kann sich die Überprüfung in einer Kontrolle ein wenig hinziehen, vor allem wenn das Nebenher passieren muß, während 100 andere Biker überprüft werden müssen.
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: timo am Mai 24, 2013, 10:45:58 Vormittag
Nur weil sich einige Polizisten nicht mit dem auskennen, was sie eigentlich vertreten sollen - dem GESETZ - müssen Motorradfahrer seitenweise Dokumente mit sich rumtragen!?
e-Nummer selbst gemacht ... schon klar. ABE gefälscht ... logo. Mir scheint es eher, dass dieser Gesetzesvertreter gerade Motorradfahrer nicht leiden kann bzw. sich wichtig tun wollte. Eine Stilllegung ist nur bei einer Manipulation (z.B. keine db-eater verbaut) und der damit viel zu hohen Lautstärke der Anlage rechtlich vertretbar. Ansonsten wäre dies ein Mangel und hat eine Ordungswidrigkeit von 10-20 € zur Folge. Eine Stilllegung ist und bleibt nicht Rechtens. Außerdem ist die QD nicht zu laut (wurde mehrmal durch Messungen hier bestätigt) und hat eine EU-Zulassung ... 100% Gesetzesfonfor ... also wo ist das Problem?

Nicht bei der QD, nicht bei den nicht mitgeführten Dokumenten, sondern allein bei dem unwissenden oder sich dumm stellenden Gesetzesvertreter. Und dafür gibt es ... sorry ... keine Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis.  ;)
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: thedaz am Mai 24, 2013, 11:08:34 Vormittag
Nur weil sich einige Polizisten nicht mit dem auskennen, was sie eigentlich vertreten sollen - dem GESETZ - müssen Motorradfahrer seitenweise Dokumente mit sich rumtragen!?
e-Nummer selbst gemacht ... schon klar. ABE gefälscht ... logo. Mir scheint es eher, dass dieser Gesetzesvertreter gerade Motorradfahrer nicht leiden kann bzw. sich wichtig tun wollte. Eine Stilllegung ist nur bei einer Manipulation (z.B. keine db-eater verbaut) und der damit viel zu hohen Lautstärke der Anlage rechtlich vertretbar. Ansonsten wäre dies ein Mangel und hat eine Ordungswidrigkeit von 10-20 € zur Folge. Eine Stilllegung ist und bleibt nicht Rechtens. Außerdem ist die QD nicht zu laut (wurde mehrmal durch Messungen hier bestätigt) und hat eine EU-Zulassung ... 100% Gesetzesfonfor ... also wo ist das Problem?

Nicht bei der QD, nicht bei den nicht mitgeführten Dokumenten, sondern allein bei dem unwissenden oder sich dumm stellenden Gesetzesvertreter. Und dafür gibt es ... sorry ... keine Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis.  ;)

Timo, die Rennleitung macht da doch zu 99% auch nur ihren Job. Die kriegen gesagt, stellt euch da hin und kontrolliert die Mopeds weil z.B. den Anwohnern der Lärm von Motorrädern gewaltig stinkt (der doppelt so laute Rasenmäher aber nicht) und der Bürgermeister deswegen gerne ein paar Kontrollen an beliebten Strecken haben möchte. Und nur weil ne E-Nummer am Auspuff prangt, heißt das noch lange nicht, daß dieser Topf auch für dieses Moped zugelassen ist. Und wenn du ehrlich bist, dann musst du zugeben, daß ne Menge Biker mit illegalen Tüten rumfahren. Natürlich gibts es auch Beamte, die ihre Rolle da missverstehen und sich zum Rächer aufspielen, aber das ist doch eher die Ausnahme. Bisher bin ich noch in keiner Kontrolle im In- und Ausland gefragt worden, ob ich Papiere für die QD dabei habe. Denen hat der Blick in den Schein gereicht, da steht ja 102dB, und die haben mich durchgewunken. Keiner wird gezwungen permanent einen Stapel Papier mit sich rumzuschleppen, für den Fall der Fälle ist es aber nicht schädlich.
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: timo am Mai 24, 2013, 11:33:15 Vormittag
Schon klar,

deshalb kam bei der Kontrolle die R1 ohne db-eater auch mit entwertetem Nummernschild auf den Hänger und ich konnte mit der Duc und QD fröhlich weiter bollern.
Trotzdem: Ich bin im Recht und somit werde ich garantiert nicht mit Stapeln an Papieren in der Gegend rum fahren. Was kann ich dafür, wenn Andere mit nicht typgerechten Tüten durch die Gegend fahren ... dann muß der Ordungshüter halt online auf eine Datenbank zugreifen können. Hier wurde ja schon diskutiert, ob die e-Nummer in Verbindung mit der EU-Erlaubnis ausreicht!

Die Frage im Eingangsfred ist "QD mit TÜV?"! Ganz klar -> Ja ... absolut legal sogar ohne Eintragung, da e-Nummer vorhanden und nicht lauter wie zugelassen.
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: moldo29 am Mai 27, 2013, 06:46:02 Nachmittag
...ist doch kein Thema. Wer die Sachen mitführen will kann das doch tun. Wenn er sich damit sicherer fühlt und evtl. auch noch einer längeren Diskussion aus dem Weg geht ist das doch ok. Es ist nicht abzustreiten, dass der Polizist nur auf Grund der Nummer auf dem Schalldämpfer noch lange nicht weiß ob er auch auf dieses Motorrad darf. Ja, er kann alle ABE´s abrufen und im Computer nachschauen ob dem so ist. Das kann im dümmsten Fall halt dauern. Wennst Pech hast fragt er in der Zentrale nach. Da kann die Antwort auch mal ne viertel Stunde oder länger dauern. Auch das stört den Cop nicht. Er bekommt die Zeit bezahlt während Du in der Kombi zerfließt (falls es 30 Grad sind  ;) ) Aber zumindest weißt Du, dass du im Recht bist  :laugh:

In meinem Mäppchen in dem mein Fahrzeugschein steckt, war sogar noch Platz für die ABE-Bescheinigung. Und es drückt der Multi auch keine Beule in irgend ein Bauteil und der Soziussitz schließt trotz des kompletten gefalteten DIN A4 Papiers auch noch ohne Probleme  ;D

Lass mich überlegen??? Ich glaube ich werde diesen Ballast mit mir rumschleifen. Auch wenn ich weiß, dass ich es nicht muss und auch ohne das Papier im Recht wäre.  Ich fahr dann aber lieber zügig weiter, nachdem ich es vorgezeigt habe und der Cop schwarz auf weiss gesehen hat, dass die E-Nummer auch zu meiner Kiste passt.

Grüssle an Alle, egal ob mit oder ohne ABE Papier
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: AgeEm am Mai 27, 2013, 08:57:31 Nachmittag
Interessiert eigentlich irgend jemand die Umrüstung vom geregelten auf ungeregelten KAT?
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: moldo29 am Mai 27, 2013, 08:58:30 Nachmittag
....mich nicht  ;)
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: thedaz am Mai 27, 2013, 11:29:21 Nachmittag
Interessiert eigentlich irgend jemand die Umrüstung vom geregelten auf ungeregelten KAT?

Erklär' mal, was du da wie umrüsten willst ? Um die Regelung zu eliminieren, musst du lediglich die Stecker von den Lamdasonden abziehen und dann deiner ECU beibringen, sich deswegen nicht zu beschweren (z.B. via Rexxer).
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: AgeEm am Mai 28, 2013, 08:10:47 Vormittag
Ich will nicht, sondern wir alle haben schon umgerüstet ....

Die Frage war, ob die ABE die Umrüstung auf "ungeregelt" abdeckt oder ob da der nächste Anschiss lauert.
Da hab ich mich vielleicht etwas knapp ausgedrückt.

... oder muss man nur einfach die AU bestehen, die eigentlich sowieso kaum einer mit der MTS bestehen kann.  ;)
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: thedaz am Mai 28, 2013, 10:34:27 Vormittag
Ich will nicht, sondern wir alle haben schon umgerüstet ....

Ich wüsste nicht, dass ich das getan hätte, oder ich verstehe hier etwas komplett falsch. Wieso denkst du, der Kat in der QD wäre ungeregelt ?
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: Armin am Mai 28, 2013, 10:45:35 Vormittag
Ich will nicht, sondern wir alle haben schon umgerüstet ....

Ich wüsste nicht, dass ich das getan hätte, oder ich verstehe hier etwas komplett falsch. Wieso denkst du, der Kat in der QD wäre ungeregelt ?

Wenn die Lamdasonde stillgelegt wird gibst nichts mehr zu regeln wenn ich mich nicht irre. ;)

Gruss
Armin
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: thedaz am Mai 28, 2013, 10:48:53 Vormittag
Ich will nicht, sondern wir alle haben schon umgerüstet ....

Ich wüsste nicht, dass ich das getan hätte, oder ich verstehe hier etwas komplett falsch. Wieso denkst du, der Kat in der QD wäre ungeregelt ?

Wenn die Lamdasonde stillgelegt wird gibst nichts mehr zu regeln wenn ich mich nicht irre. ;)

Gruss
Armin

Armin,
genauso verstehe ich das auch. Das ist aber bei der Montage der QD nicht automatisch der Fall, sondern erst wenn man z.B. per Rexxer eine entsprechende map installiert.
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: AgeEm am Mai 28, 2013, 11:42:37 Vormittag
Ich hab den Brotkasten wohl schon zu lange ab ....  :-[
Stimmt ja, die Sonden sind im Krümmer und daher von den Umbauten gar nicht betroffen.

Wenn die empfohlene Stilllegung per Rexxer oder eine "Kabelkappung" nicht stattfand, hat sich am Urregelzustand nix geändert.

sorry für die Ungemach  ;)
Titel: Antw:QD mit TÜV???
Beitrag von: moldo29 am Mai 30, 2013, 08:45:38 Vormittag
Hallo an alle QD-Fahrer

Da ich hier noch nicht die direkte Antwort gefunden habe, eine Frage an alle QD-Fahrer.

Muss die Komplettanlage vom TÜV abgenommen/eingetragen werden?
Wenn ich nicht irre, bezieht sich die EG-Nummer nur auf die Endtöpfe.

Ist jemand unter euch, der die Anlage eingetragen hat?
Welche Dokumente waren nôtig und gab es Probleme bei der Eintragung?

Das die Sheriffs und auch die Jungs beim TÜV sich evtl. mit der EG-Nummer zufrieden geben, steht hier schon des ôfteren.
Aber was ist wirklich legal in D?


Um auf die Anfangsfrage zurück zu kommen.

Ich war diese Woche bei der KÜS zur Phonmessung. Abgesehen davon, dass ich jetzt weiß, dass die QD absolut im Rahmen liegt und es keine Probleme wegen "zu laut" gibt habe ich auch wegen Eintragung nachgefragt. Er hat mir dann anhand der Nummern auf dem Endschalldämpfer erklärt was die Zahlen so bedeuten. Auf der QD zum Beispiel ist eine 5 und 9 mit einem Kreis außen herum. Ich hab mir den genauen Wortlaut nicht gemerkt, aber die beiden Nummern zusammen bedeuten das die Anlage irgendwie komplett getauscht werden darf inkl der Katalysatoren. Also Brotkasten (Katalysator) darf weg weil dieser in der neuen Anlage mit integriert ist.

Er hat mir auch einen interessanten Flyer in die Hand gedrückt in dem das alles schön erklärt ist. Unter anderem wie eine Lärmmessung abzulaufen hat, was die Zahlen auf dem Endtopf bedeuten, usw. Ich hab den Flyer auch auf der Homepage der KÜS gefunden. 

Link KÜS Flyer (http://www.kues.de/presse/informiert/flyer/AUK.pdf)