ich konnte es auch nicht Glauben was mir da passiert ist.Ich war nicht mal unfreundlich oder launisch.Dachte noch "is ja gleich rum und ich kann weiter"Dann stehst da in der Pampa in Motorradkombi und das Wochende ist gelaufen.Das Mopped war zu 100% legal unterwegs.
Ne da wurde nix gemessen Vorort.Da diese Aktion unverhältnismäßig war musste ich den Abschlepper nicht bezahlen.So oder ähnlich war das Ergebniss damals, dem Beamten passiert da nix.Aus anderer Richtung hab ich mal gehört das diese Aktionen, ich nenn sie mal "hartes Durchgreifen",ab zu zu gemacht werden, denn sowas spricht sich dann in der Motorradszene rum und schon sind wieder ein paar mehr mit legalen Tüten unterwegs. Man könnte sagen "psychologische Kriegsführung".
Hier ein Auszug der STVZO.Zitat:EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
Nur weil sich einige Polizisten nicht mit dem auskennen, was sie eigentlich vertreten sollen - dem GESETZ - müssen Motorradfahrer seitenweise Dokumente mit sich rumtragen!? e-Nummer selbst gemacht ... schon klar. ABE gefälscht ... logo. Mir scheint es eher, dass dieser Gesetzesvertreter gerade Motorradfahrer nicht leiden kann bzw. sich wichtig tun wollte. Eine Stilllegung ist nur bei einer Manipulation (z.B. keine db-eater verbaut) und der damit viel zu hohen Lautstärke der Anlage rechtlich vertretbar. Ansonsten wäre dies ein Mangel und hat eine Ordungswidrigkeit von 10-20 € zur Folge. Eine Stilllegung ist und bleibt nicht Rechtens. Außerdem ist die QD nicht zu laut (wurde mehrmal durch Messungen hier bestätigt) und hat eine EU-Zulassung ... 100% Gesetzesfonfor ... also wo ist das Problem?Nicht bei der QD, nicht bei den nicht mitgeführten Dokumenten, sondern allein bei dem unwissenden oder sich dumm stellenden Gesetzesvertreter. Und dafür gibt es ... sorry ... keine Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis.
Interessiert eigentlich irgend jemand die Umrüstung vom geregelten auf ungeregelten KAT?