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Autor Thema: Zulässige Reifen auf der Multistrada V2/V2S ab MJ 2025  (Gelesen 838 mal)

Offline HaraldG

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Zulässige Reifen auf der Multistrada V2/V2S ab MJ 2025
« am: August 26, 2026, 01:36:13 Nachmittag »
Ich möchte auf meiner Multistrada V2S, EZ 04/26, mal einen Tourensportreifen ausprobieren.
Jedoch möchte hier keine Diskussion anregen welcher nun der bessere Reifen ist. Ich möchte hier nur informieren, dass auch V-Reifen möglich sind, was mir bis vor kurzem unbekannt war.
Ich habe über den Bridgestone T33, Dunlop Roadsmart IV und den Metzeler Roadtec 02 nachgedacht. Da die Multi V2S eh schon sehr handlich ist, bin ich für mich beim nicht so super handlichen Metzeler Roadtec 02 hängen geblieben. Den gibt es aber in der notwendigen Größe nur als V- und nicht als W-Version.

Im KFZ-Schein meiner Multi ist unter dem Punkt Bereifung (15.1 und 15.2) folgendes eingetragen:
120/70ZR19 60W MC
170/60ZR17 72W MC

Den Metzeler Roadtec 02 gibt es aber wie erwähnt in der notwendigen Größe aber nur als V-Version:
120/70 R 19 M/C 60V TL
170/60 R 17 M/C 72V TL

Ich habe dann mal der Dekra bei mir ums Eck einen Besuch abgestattet. Ich habe den sehr freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeiter gefragt, ob es denn möglich sei den V-Reifen einzutragen. Denn z.B. auf der BMW R1300 GS ist der Reifen zugelassen. Und die Multi ist deutlich leichter und ja auch nur mit 220 km/h Höchstgeschwindigkeit angegeben.
Er fragte mich dann, ob ich schon mal in die CoC-Unterlagen geschaut hätte, was ich verneinte. Dann hat er am PC selbst nachgesehen und mir gesagt, es ist auch ein V-Reifen zugelassen. Er hat mir auch einen Ausdruck zum Kapitel Serienbereifung gegeben. Dort steht unter anderem drin:
Bereifung 15.1 / 15.2: 120/70ZR19M/C60W  170/60ZR17M/C72W
Felgen zu 15.1 / 15.2: 19xMT3.00  17xMT4.50
Angaben CoC: 2.1.2:316*6.18.1.1:A1:120/70R19M/C60V M+S, 19xMT3.00;A2:170/60R17M/C72V M+S,17xMT4.50*

Auf meine Frage, weshalb das nicht im KFZ-Schein steht hat er mir folgendes geantwortet: Früher sei oft alles drin gestanden. Teils auch unter Bemerkungen. Heute wird das in Bemerkungen eher nicht mehr eingetragen und in den Zeilen 15.1 und 15.2 hat es nicht genügend Platz. Entscheidend ist was in den CoC-Unterlagen steht.
Somit könnte ich die V-Reifen, in meinem Fall die Metzeler drauf machen, ohne irgendwelche Eintragungen vornehmen zu müssen.
Ob die Ordnungshüter, falls sie mich denn mal anhalten, davon auch wissen bleibt spannend.

Vielleicht habe ich damit ja jemand geholfen. Oder es hat jemand weiterführende Informationen, dann her damit.

Offline smartharry

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Antw:Zulässige Reifen auf der Multistrada V2/V2S ab MJ 2025
« Antwort #1 am: August 26, 2026, 02:28:48 Nachmittag »
  :^ :^ :^

Offline Schippy

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Antw:Zulässige Reifen auf der Multistrada V2/V2S ab MJ 2025
« Antwort #2 am: August 26, 2026, 02:46:15 Nachmittag »

hmm:
da steht: Angaben CoC: 2.1.2:316*6.18.1.1:A1:120/70R19M/C60V M+S, 19xMT3.00;A2:170/60R17M/C72V M+S,17xMT4.50*
Man beachte das M+S !! Nach meiner Interpretation dann nur mit Schneeflocken Reifen.

Also einen Pirelly Scorpion Rally STR zum Beispiel.
« Letzte Änderung: August 26, 2026, 02:48:45 Nachmittag von Schippy »
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Offline HaraldG

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Antw:Zulässige Reifen auf der Multistrada V2/V2S ab MJ 2025
« Antwort #3 am: August 26, 2026, 06:19:24 Nachmittag »
Meines Erachtens ist die Sachlage so, dass der betreffende Reifen auch eine M+S Kennung haben darf, jedoch nicht haben muss.
Ich glaube, beim Geschwindigkeitindex höher als V sieht man keine M+S Kennung, da es M+S Motorradreifen nur bis Geschwindigkeitindex V gibt.
Ich lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren.

Offline Schippy

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Antw:Zulässige Reifen auf der Multistrada V2/V2S ab MJ 2025
« Antwort #4 am: August 27, 2026, 11:53:17 Nachmittag »
Scheint zu stimmen deine Annahme. Ich würde dann immer eine Kopie des COC mit dabei haben.
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Offline Mausschubser

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Antw:Zulässige Reifen auf der Multistrada V2/V2S ab MJ 2025
« Antwort #5 am: August 28, 2026, 09:10:16 Nachmittag »
Hmm, in meinem italienischen CoC sind ausschließlich die W-Reifen benannt, also sind für mich die V-Reifen nicht zulässig. Somit wird die Auswahl an Reifen schon ein wenig eingeschränkt.
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Offline HaraldG

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Antw:Zulässige Reifen auf der Multistrada V2/V2S ab MJ 2025
« Antwort #6 am: August 29, 2026, 07:28:59 Vormittag »
Das habe ich kürzlich auch entdeckt. Ich bin extra mit dem CoC Papier noch mal zu Dekra gegangen. Diesmal war ein anderer Mitarbeiter da. Er hat auch noch mal online bei den CoC Daten nachgesehen. Gleiche Aussage, ich darf die V Reifen drauf machen. Ich könnte das wohl auch in den KFZ-Schein eintragen lassen, was aber nicht notwendig sei. Ich überlege es mir trotzdem.

Ich habe jetzt gerade den Ausdruck, den ich von der Dekra erhalten habe, noch mal angesehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass da auch steht "(ohne Gewährleistung)". Finde ich etwas seltsam.
Ich stelle den Ausdruck hier mal rein. Da er nichts gekostet hat und den auch jeder erhalten kann, sollte es kein rechtliches Problem geben.
« Letzte Änderung: August 29, 2026, 08:08:58 Vormittag von HaraldG »

Offline Mausschubser

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Antw:Zulässige Reifen auf der Multistrada V2/V2S ab MJ 2025
« Antwort #7 am: August 29, 2026, 11:50:01 Vormittag »
Ups, manchmal muss man genauer schauen...

in meiner schlechten Kopie des italienischen CoC (bei Erstzulassung wird das original in Italien eingezogen) sind unter Bemerkungen doch tatsächlich auch die V Reifen eingetragen. Insofern ja auch nachvollziehbar, da die Höchstgeschwindigkeit mit 220 km/h angegeben ist und V-Reifen ne Zulassung bis 240 km/h haben.


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Offline Sandman633

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Antw:Zulässige Reifen auf der Multistrada V2/V2S ab MJ 2025
« Antwort #8 am: August 29, 2026, 01:36:22 Nachmittag »
Moin,
ich bin der Meinung das die Dekra hier nicht, bzw. nur zum Teil richtig liegt. Das CoC und der Dekra-Ausruck nennt ausdrücklich M+S als Bedingung für den Speedindex V. Die Rechtslage hierzu ist ziemlich eindeutig.

Von daher würde ich zumindest mal von einem Missverständnis ausgehen: die Variante V ist erlaubt, ja, ABER nur als M+S-Version. Variante W ist grundsätzlich freigegeben.
« Letzte Änderung: August 29, 2026, 01:38:02 Nachmittag von Sandman633 »
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Antw:Zulässige Reifen auf der Multistrada V2/V2S ab MJ 2025
« Antwort #9 am: August 29, 2026, 02:15:35 Nachmittag »
Bei mopedreifen.de sind die Bestimmungen/Freigaben nachzulesen

Offline Mausschubser

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Antw:Zulässige Reifen auf der Multistrada V2/V2S ab MJ 2025
« Antwort #10 am: August 29, 2026, 02:21:06 Nachmittag »
Die KI meint dazu folgendes:

Wenn im COC (Certificate of Conformity) bei einer Reifengröße ein Geschwindigkeitsindex wie V (bis 240 km/h) eingetragen ist und direkt dahinter der Zusatz M+S steht, handelt es sich um eine Kann-Bestimmung (Wahlmöglichkeit).Das bedeutet: Sie müssen keine M+S-Reifen fahren. Die rechtliche Bedeutung dieser eintragungfreie Reifenwahl (Sommerreifen): Die primäre Vorgabe für Ihr Motorrad ist die Standardbereifung (meist weiter oben im COC ohne den Zusatz M+S aufgeführt). Wenn Sie ganz normale Straßen- oder Sommerreifen fahren möchten, gilt der dort definierte normale Geschwindigkeitsindex. Die M+S-Zeile als Erleichterung (Option): Der Gesetzgeber und die Hersteller fügen diese spezifische Zeile im COC hinzu, um Ihnen legal den Einsatz von Grobstollen- oder Enduroreifen zu ermöglichen. Viele dieser Offroad-Spezialisten erreichen bauartbedingt keinen sehr hohen Speed-Index (wie W oder ZR). Mit diesem Eintrag im COC sichert der Fahrzeughersteller ab, dass der Reifen mit dem Index „V“ und der M+S-Kennung explizit für das Fahrzeug geprüft und freigegeben ist.

Das CoC führt man aber im Betrieb nicht mit sich, in der Zulassungsbescheinigung ist W eingetragen... insofern könnte es Sinn machen die V-Kennung zusätzlich eintragen zu lassen... um es bei einer Kontrolle das ganze geschmeidiger zu gestalten.

Bearbeitet:

bei Mopedreifen.de kann man folgendes nachlesen:
CoC-Papier

Das CoC-Dokument, also die Übereinstimmungsbescheinigung, ist bei EU-typgenehmigten Fahrzeugen besonders wichtig. Es enthält die technischen Daten des Fahrzeugs und kann zusätzliche zulässige Rad- und Reifenkombinationen aufführen, die nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I erscheinen. Für viele Motorradfahrer ist genau das der entscheidende Punkt. Ein Reifen kann also trotz fehlender Nennung im Fahrzeugschein zulässig sein, wenn er vom CoC abgedeckt wird und alle sonstigen technischen Anforderungen erfüllt.
« Letzte Änderung: August 29, 2026, 02:24:30 Nachmittag von Mausschubser »
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Antw:Zulässige Reifen auf der Multistrada V2/V2S ab MJ 2025
« Antwort #10 am: August 29, 2026, 02:21:06 Nachmittag »
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