Hallole,
ich weiß leider nicht, wo die Geräte überhaupt im Einsatz sind. In Baden-Württemberg hat die Polizei jedenfalls keine LAVEG-Geräte sondern nur JenOptik (bzw. Robot) und Riegl.
Und bei diesen Geräten ist es gemäß der Bedienungsanleitung im gesamten Messbereich erlaubt auch Motorräder zu messen.
Außerdem gebe ich zu bedenken, dass es sich nur um ein erstinstanzliches Urteil handelt, das noch keinerlei Bindungswirkung entfaltet.
Auch wenn das Messverfahren als "nicht standardisiert" eingestuft wird, heißt das lange noch nicht, dass es nicht verwendet werden darf - es muss dann lediglich jeder Einzelfall gründlich geprüft werden.
Insofern möchte ich nicht grundsätzlich Entwarnung geben.
Ich weise aber gerne darauf hin, dass es mit Lasergeschwindigkeitshandmessgeräten ohnehin nicht so einfach ist, Motorräder zu messen. Da die Reflexionsfläche (meist der Scheinwerfer) doch recht klein ist, kann oft erst auf kurze (vielleicht auch zum Anhalten zu kurze) Distanz ein Messwert erzielt werden.
Aber Achtung: Gut geschulte Beamte, die das Gerät auf einem Stativ verwenden, haben auch darin einige Übung ...
Grüße von der Rennleitung ...
... die gerade ganz entspannt die Kur genießt ...
papemark