Hallo Marcel
Dies ist geregelt in 741.41, Technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge
Art. 45 Landeszeichen, Kontrollschilder, amtliche Zeichen
Abs 2: Kontrollschilder und Landeszeichen sind gut lesbar und möglichst senkrecht (Neigung nach oben max. 30°, nach unten max. 15°) anzubringen. Sie müssen sich in einer Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand) befinden, wenn nicht technische oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Das hintere Kontrollschild muss in der Längsachse des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein.186
Sollte also auch bei uns kein Problem darstellen.