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Autor Thema: Zulassung Saisonkennzeichen  (Gelesen 13751 mal)

Offline Flitzi

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #15 am: Februar 19, 2014, 09:58:45 Nachmittag »

So ist es!  8)

Noch was: Wenn HU/AU-Fälligkeit außerhalb der Saison ist, darf man auch außerhalb der Saison auf dem direktem Weg zum TÜV und zurück fahren!

Gruß Rai.

Das glaube ich nicht, Du darfst erst wieder fahren, wenn das Saisonkennzeichen wieder gilt. Im ersten Monat musst Du dann den TÜV machen lassen! Was willst Du mit dem Tüv, wenn Du eh nicht fahren darfst??
Gruß, Matthias

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Offline Vossibär

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #16 am: Februar 19, 2014, 10:49:56 Nachmittag »
Hi,

ich wollte auch in 02 meine Diva für 03 bis 10 anmelden. Meine
Versicherung lässt das nicht zu (HUK). Ob das an der Versicherung
oder mit der Zulassungsstelle zusammen hängt kann ich nicht sagen.
Ich habe daher jetzt 02 bis 10.

Grüsse Peter
Grüsse aus dem Rheinland
Peter

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Offline Multiducser

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #17 am: Februar 20, 2014, 12:38:05 Nachmittag »
Zu einigen Berichten einige Antworten:
  • 100€ im Monat Versicherung: gaaaaanz schön teuer! Oder hast du (astra) mehrere Unfälle gehabt oder bist du erst 18? Ich bezahle jetzt bei 3-10 Saison pro Monat 45 € und zwar HP, Teilkasko (150) und VK (500 €), sowie Schutzbrief. 30 Jahre Unfallfrei.
  • warum 1.3. Saisonstart und vorher anmelden: gibt vielfältige Gründe. Einer davon: 1.3. ist ein Samstag. Und wenn man dann schon fahren will...
  • und mit der Garantieerweiterung, die das Problem "KD im 2. Jahr erst nach Ende der Garantie möglich" löst, war gemeint, dass man bei der Zusatzgarantie für 3. (und 4. Jahr) diesen Zeitpunkt beliebig herauszögern kann.
  • Versicherung lässt Anmeldung vor dem Saisonstart nicht zu. So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört - auch nicht von der HUK. Habe erst gestern mit meiner Vers. genau den Fall besprochen (nicht HUK - HUK war ich früher): kein Problem. Fahren darf man natürlich erst ab 1.3. - ist aber auch ein steuerrelevantes Thema. Und natürlich sollte man auch für die Deckungszusage die TK und VK einschließen / bestätigen lassen. Denn sonst bleibt man auf einem Schaden sitzen, wenn die Vertragsbestätigung noch nicht vorliegt.
  • Noch ein Wort zur HUK: wollen Multi nur mit 500€ Selbstbeteil. abschließen. So die Zentrale, bei HUK-Vor-Ort wäre es dann evtl. auch mit 500/150 gegangen, aber letztes Wort hat dann immer die Zentrale. Und: 1/3 teurer. Und: man muss km-Laufleistung angeben...

Aber ich weiß ja, Multitreiber haben ja alle (zu viel) Geld und deshalb ist die Diskussion um Rabatte, günstige Versicherungen, usw. sowieso obsolet....  :P ;D :P
Grüße Multiducser
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Offline Multiducser

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #18 am: Februar 20, 2014, 12:41:00 Nachmittag »
Ergänzung: Man darf nicht nur zum TÜV fahren, wenn er außerhalb der Saison fällig ist, sondern immer auch zur Zulassungsstelle. Voraussetzung: vorläufige Versicherungszusage muss vorliegen.
Grüße Multiducser
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Offline astra

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Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #19 am: Februar 20, 2014, 02:02:22 Nachmittag »
@Multiducuser
Ich war letztes Jahr auch noch bei SF14, hab dann aber im September in den Vogesen mein Moped weggeschmissen. Moped Totalschaden, der entgegenkommende Clio Totalschaden und ich hatte nichtmal einen blauen Fleck. Jetzt hat man mich eben nach SF2 für HP und SF5 für VK zurückgestuft. Morgen sitzt ich dann zum ersten Mal seit meinem Unfall wieder auf dem Moped

Offline Samson

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Zulassung Saisonkennzeichen
« Antwort #20 am: Februar 20, 2014, 02:22:38 Nachmittag »
    Zitat von: Multiducser link=topic=5297.msg1
    Versicherung lässt Anmeldung vor dem Saisonstart nicht zu. So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört - auch nicht von der HUK. Habe erst gestern mit meiner Vers. genau den Fall besprochen (nicht HUK - HUK war ich früher): kein Problem. Fahren darf man natürlich erst ab 1.3. - ist aber auch ein steuerrelevantes Thema. Und natürlich sollte man auch für die Deckungszusage die TK und VK einschließen / bestätigen lassen. Denn sonst bleibt man auf einem Schaden sitzen, wenn die Vertragsbestätigung noch nicht vorliegt.[/li]
    [/list]

    Ich stimme dir in allen Punkten zu!

    Zulassung am 18.2.
    saisonkennzeichen 3-10
    Versicherungsvertrag HP/TK/VK

    Fahren also erst ab 1.3. möglich

    Frage an die Versicherung :
    Ist das Motorrad vom 18.2 bis 28.2 gegen Diebstahl versichert?

    Antwort die ich bekommen habe:
    Nein. Auch mit vorläufiger Deckungszusage TK!
    Zwischen 2 Saisons besteht Versicherungsschutz TK aber nicht vorher!

    So zumindest die Aussage die ich bekommen habe! (HDI)

    Offline Rai.d

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    Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
    « Antwort #21 am: März 03, 2014, 02:33:32 Vormittag »

    So ist es!  8)

    Noch was: Wenn HU/AU-Fälligkeit außerhalb der Saison ist, darf man auch außerhalb der Saison auf dem direktem Weg zum TÜV und zurück fahren!

    Gruß Rai.

    Das glaube ich nicht, Du darfst erst wieder fahren, wenn das Saisonkennzeichen wieder gilt. Im ersten Monat musst Du dann den TÜV machen lassen! Was willst Du mit dem Tüv, wenn Du eh nicht fahren darfst??

    Das würde dann bei einer Winterauto-Saison (10-03 nicht 03-10) und TÜV Fälligkeit im April eine Vollabnahme im Oktober bedeuten. Und das ist Blödsinn! Und deswegen darf man auf dem direktem Wege zum TÜV. Wenn die Zulassungsstelle das Fahrzeug, warum auch immer, vorgeführt haben möchte, darf man sogar ohne Kennzeichen dahin fahren. Voraussetzung, wie von Multiducser beschrieben, es ist mit der Versicherung abgesprochen.
    Spreche da in beiden Fällen aus Erfahrung!
    Gruß Rai.
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    Offline aero

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    Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
    « Antwort #22 am: März 03, 2014, 08:09:32 Vormittag »
    ohne Kennzeichen ??? Niemals legal
    Und immer schön Zähne putzen   😁

    Offline astra

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    Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
    « Antwort #23 am: März 03, 2014, 11:33:32 Vormittag »
    Ohne Kennzeichen keinesfalls. Allerdings darf man bei Fahrten auf direktem Weg von und zur Zulassungsstelle noch mit ungestempeltem Kennzeichen fahren.

    Offline Flitzi

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    Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
    « Antwort #24 am: März 03, 2014, 02:03:00 Nachmittag »
    Das würde dann bei einer Winterauto-Saison (10-03 nicht 03-10) und TÜV Fälligkeit im April eine Vollabnahme im Oktober bedeuten. Und das ist Blödsinn!


    Das ist auch Blödsinn!
    Du musst keine Vollabnahme machen, wenn der TÜV 6 Monate Abgelaufen ist!

    Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?
    Die HU ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.


    Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
    Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
    Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

    Mehr als zwei Monate : € 15,-- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,-- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg


    Quelle: http://www.tuev-nord.de/de/hauptuntersuchung/haeufig-gestellte-fragen-2606.htm#Was_muss_ich_tun_wenn_der_HU-Termin_bei_Fahrzeugen_mit_Saisonkennzeichen_auerhalb_des_Betriebszeitraums_liegt
    Gruß, Matthias

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    Offline Presto

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    Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
    « Antwort #25 am: März 03, 2014, 03:51:32 Nachmittag »
    Vollabnahme????  :o  Es gab doch ab 2007 andere Bestimmungen....  ::)

        Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

    Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!

    Quelle: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen_gutachten_zertifikate/vollgutachten/1_vorab_informieren


    Offline bogdan

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    Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
    « Antwort #26 am: März 22, 2014, 12:43:22 Vormittag »
    Hi. Sorry Leute, aber ich habe die Diskussion zum Saisonkennzeichen nie verstanden und werde es wohl auch nie tun... Habe durchaus auch schon mal Infos geholt, aber die Ersparnis liegt bei ca. 100 Euro im Jahr. Sicher auch Geld, aber das bei einem Motorrad, das schon in der Anschaffung nicht gerade ein Taschengeld kostet. Laufende Kosten noch dazu. Es gibst sowohl im Frühjahr als auch im Spätherbst immer wieder schöne Tage. Wenn ich dann nicht fahren dürfte würde ich mir entweder in den Allerwertesten beißen oder nen Gang zur Zulassungstelle machen und diesen Mißstand beseitigen :-)
    Schönen Gruß, Bogdan
    Nur wenige Menschen sind mir so vertraut, daß sie wirklich wissen wie sehr sie mich am Arsch lecken können...

    Offline thedaz

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    AW: Zulassung Saisonkennzeichen
    « Antwort #27 am: März 22, 2014, 08:12:26 Vormittag »
    Bogdan,  genau meine Meinung.
    Bollergrüße. Harm

    Offline heikchen007

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    Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
    « Antwort #28 am: März 22, 2014, 10:08:21 Vormittag »
    Habe durchaus auch schon mal Infos geholt, aber die Ersparnis liegt bei ca. 100 Euro im Jahr.

    Das mag ja bei dir so sein, aber bei mir ist die Ersparnis deutlich höher. Ich zahle hier in Berlin für meine Versicherung inklusive Vollkasko für die Monate 03-10 schon 600 Euro. Und dabei habe ich schon einen relativ niedrigen Prozentsatz. Für das ganze Jahr müsste ich deutlich über 800 Euro auf dem Tisch legen. Von dem eingesparten Geld mache ich dann in der Saison lieber einen schönen Kurzurlaub mit der Multi als mir im Winter versalzene Fahrten anzutun.

    Das musst du nicht verstehen, aber einfach akzeptieren. Diese Diskussion ob Saisonkennzeichen oder nicht, ist doch einfach nur müßig.
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    Offline Hans-G.

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    Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
    « Antwort #29 am: März 22, 2014, 10:18:53 Vormittag »
    Das mag ja bei dir so sein, aber bei mir ist die Ersparnis deutlich höher. Ich zahle hier in Berlin für meine Versicherung inklusive Vollkasko für die Monate 03-10 schon 600 Euro. Und dabei habe ich schon einen relativ niedrigen Prozentsatz. Für das ganze Jahr müsste ich deutlich über 800 Euro auf dem Tisch legen. Von dem eingesparten Geld mache ich dann in der Saison lieber einen schönen Kurzurlaub mit der Multi als mir im Winter versalzene Fahrten anzutun.

    Das musst du nicht verstehen, aber einfach akzeptieren. Diese Diskussion ob Saisonkennzeichen oder nicht, ist doch einfach nur müßig.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!
    100 % Zustimmung. 8)
    Gruß Henri

    Motorradhobby krankheitsbedingt beendet!

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    Antw:Zulassung Saisonkennzeichen
    « Antwort #29 am: März 22, 2014, 10:18:53 Vormittag »
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