So ist es! Noch was: Wenn HU/AU-Fälligkeit außerhalb der Saison ist, darf man auch außerhalb der Saison auf dem direktem Weg zum TÜV und zurück fahren!Gruß Rai.
Versicherung lässt Anmeldung vor dem Saisonstart nicht zu. So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört - auch nicht von der HUK. Habe erst gestern mit meiner Vers. genau den Fall besprochen (nicht HUK - HUK war ich früher): kein Problem. Fahren darf man natürlich erst ab 1.3. - ist aber auch ein steuerrelevantes Thema. Und natürlich sollte man auch für die Deckungszusage die TK und VK einschließen / bestätigen lassen. Denn sonst bleibt man auf einem Schaden sitzen, wenn die Vertragsbestätigung noch nicht vorliegt.[/li][/list]
Zitat von: Rai.d am Februar 18, 2014, 11:44:45 NachmittagSo ist es! Noch was: Wenn HU/AU-Fälligkeit außerhalb der Saison ist, darf man auch außerhalb der Saison auf dem direktem Weg zum TÜV und zurück fahren!Gruß Rai.Das glaube ich nicht, Du darfst erst wieder fahren, wenn das Saisonkennzeichen wieder gilt. Im ersten Monat musst Du dann den TÜV machen lassen! Was willst Du mit dem Tüv, wenn Du eh nicht fahren darfst??
Das würde dann bei einer Winterauto-Saison (10-03 nicht 03-10) und TÜV Fälligkeit im April eine Vollabnahme im Oktober bedeuten. Und das ist Blödsinn!
Habe durchaus auch schon mal Infos geholt, aber die Ersparnis liegt bei ca. 100 Euro im Jahr.
Das mag ja bei dir so sein, aber bei mir ist die Ersparnis deutlich höher. Ich zahle hier in Berlin für meine Versicherung inklusive Vollkasko für die Monate 03-10 schon 600 Euro. Und dabei habe ich schon einen relativ niedrigen Prozentsatz. Für das ganze Jahr müsste ich deutlich über 800 Euro auf dem Tisch legen. Von dem eingesparten Geld mache ich dann in der Saison lieber einen schönen Kurzurlaub mit der Multi als mir im Winter versalzene Fahrten anzutun. Das musst du nicht verstehen, aber einfach akzeptieren. Diese Diskussion ob Saisonkennzeichen oder nicht, ist doch einfach nur müßig.