Servus,ein Interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (Mittelfranken) zur Nutzung von Dash Cams kann sicherlich auf die beliebten Action Cams (GoPro, Contour, etc.) übertragen werden:http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/dashcams-verstossen-gegen-datenschutz-13094173.htmlFazit: das Hochladen von Videos ins Internet könnte u. U. zu einer Klage durch eine zufällig darauf erkennbare Person führen.Gruß aus N,Frank
Zitat von: frandi63 am August 12, 2014, 07:57:51 NachmittagServus,ein Interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (Mittelfranken) zur Nutzung von Dash Cams kann sicherlich auf die beliebten Action Cams (GoPro, Contour, etc.) übertragen werden:http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/dashcams-verstossen-gegen-datenschutz-13094173.htmlFazit: das Hochladen von Videos ins Internet könnte u. U. zu einer Klage durch eine zufällig darauf erkennbare Person führen.Gruß aus N,FrankDas Urteil bezieht sich nicht allein aufs Hochladen ins Internet. Es wurde ganz klar das Persönlichkeitsrecht des gefilmten über das Recht auf Beweismittel seitens des Filmenden gestellt. Damit ist auch die Verwendung dieser Aufnahmen als Beweismittel erledigt (vorbehaltlich einer Revision in höherer Instanz).Ich finde das Urteil ok für Deutschland. Wenn ich z.B. in Russland leben würde und mich mit der dortigen Beamtenwillkür und der ortsüblichen Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln herumschlagen müsste, würde ich anders darüber denken.