...warum hast du bezahlt? Ein Mahnverfahren des Hdl. hättest du doch vollkommen gelassen entgegen sehen können. Wenn du keinen Auftrag erteilt hast, so kann der Hdl. von dir nicht die Summe verlangen. Was ist denn das für ein Hdl., der mit Mahnverfahren droht? Und v. a. in diesem Fall!...
Keinesfalls irgend einen Auftrag geben! Du hast den vermeindliche Schaden gemeldet, das war´s! Wenn die sich dann querstellen, zahlst Du das "Motoröffnen"!Kleines Beispiel:Nach meinem Vollkaskoschaden habe ich mein bike zum Händler zwecks Schadensfeststellung. Hier hat dann die Versicherung einen Gutachter beauftragt, der dann wiederum den Händler beauftragt hat, das Motorrad zwecks Schadensschätzung auseinanderzunehmen und letztlich sogar noch den Rahmen zu vermessen.Da ich dann aber das bike nicht mehr habe reparieren lassen und den Schaden somit auf Gutachten abgerechnet habe, kam dann von meinem Händler eine Rechnung über 651,- €, die auf meinen Namen lautete!Habe hier natürlich sofort Einspruch dagegen eingelegt, da ich nicht den Auftrag dazu gegeben habe.Um jedoch ein Mahnverfahren vom Händler zu vermeiden, habe ich zunächst diese "Gebühr" bezahlt.In den Versicherungsbedingungen steht aber ausdrücklich, das Gutachter- und Schadensschätzungen von der Versicherungsgesellschaft getragen werden, die jene eben auch beauftragt haben!...
Zitat von: Osmek am August 16, 2014, 12:26:58 Nachmittag...warum hast du bezahlt? Ein Mahnverfahren des Hdl. hättest du doch vollkommen gelassen entgegen sehen können. Wenn du keinen Auftrag erteilt hast, so kann der Hdl. von dir nicht die Summe verlangen. Was ist denn das für ein Hdl., der mit Mahnverfahren droht? Und v. a. in diesem Fall!...Der händler hat nicht mit dem Mahnverfahren gedroht. Noch nicht, aber das wollte ich eben verhindern; ich war eigentlich mit dem bisher sehr zu Frieden! Er hat mir auch geraten, mir diese "Gebühr" von der Kasko zurück zu fordern, nur Er müsse sie eben von mir fordern!...