Hinten der Strahler hat mich nie gestört. An der Gabel schon. Hab ich damals direkt entfernt und wurde auch nie beanstandet. Man sieht auch nicht, dass es welche gab.
Wobei das (wenn ich es richtig im Hinterkopf habe) bei Erstzulassung ab 2017 wohl auch da eine Pflicht gibt. An anderen Stellen hatte ich damals gelesen, dass das für Modelle mit Euro 4 gilt.
Gab da gewisse Optionen. Wobei die Reflektoren nicht dreieckig sein durften, eine bestimmte Größe, Winkel und Höhe am Fahrzeug haben müssen. Theoretisch auch seitlich hinten, aber dann nur in rot. Irgendwie so.
Hier kann man das ganz gut nachlesen:
https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/#:~:text=Bei%20Neuzulassung%20von%20EURO%204,%C3%BCber%20der%20Fahrbahn%20angebracht%20sein.Oder eben ein kurzes Video vom ADAC-Juristen:
https://youtu.be/SugGeqjhu80?t=119Dazu eine Antwort auf die Rückfrage der entsprechenden Strafe aus dem Kommentarbereich:
"sofern Reflektoren, die für das jeweilige Motorrad vorgeschrieben sind, entfernt werden, führt das zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. In diesem Fall droht ein Bußgeld bis zu 135 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Zudem kann es im Falle eines Unfalls zu versicherungsrechtlichen Problemen kommen. VG Franz vom ADAC Team"