Hi Henri,leider ist das nach 6 Monaten nicht ganz so einfach, denn da gibt es so was wie eine Beweislastumkehr. Das bedeutet der Händler ist nach wie vor Gewährleistungspflichtig, aber im Zweifel musst du beweisen, dass der Mangel (Material oder sonstiger Fehler) schon beim Kauf bestand und nicht z. B. durch Verschleiß oder Handhabungsfehler entstanden ist. Ich würde auf jeden Fall die ausgetauschten Teile wollen (aber es kann sein, dass wegen der Kulanz Ducati die fordert) und dem Händler eine Überprüfung des Schadens signalisieren und ihn drauf hinweisen, dass Ducati nicht ohne Grund Kulanz gewährt?Viel ErfolgGruß ReDUCIch finde dies ist ein schwaches Bild vom Händler, wenn er drauf hofft seiner Pflicht nur mit viel Aufwand deinerseits nach kommen zu müssen.[/qoute Es ist genau wie du sagst!!!Ich habe 2 Auto Betriebe und kenne mich damit ergo sehr genau aus.Die Beweislastumkehr gilt genau nach einem halben Jahr und du bist tatsächlich in der Beweislast, was praktisch für dich unmöglich ist ( genau so wie für den Händler in den ersten 6 Monaten...)Hier hilft nur ein nettes Wort an deinen 😄 Und etwas Glück.Ansonsten Pech gehabt....Vorschlag wenn er nicht will: er übernimmt einen Teil der Lohnkosten oder macht einen Sonderpreis.Da hilft auch kein Anwalt.Auch von mir viel Erfolg!Gruß Alfarosso
Handelt es sich allerdings um ein Lager im Motorinneren, auf das du gar keinen Einfluss nehmen kannst, es also per se gar nicht unsachgemäß bedient kannst, sollte die Gewährleistung auch ohne Beweis greifen.
Handelt es sich allerdings um ein Lager im Motorinneren, auf das du gar keinen Einfluss nehmen kannst, es also per se gar nicht unsachgemäß bedient kannst, sollte die Gewährleistung auch ohne Beweis greifen.Ob ich allerdings wegen 4 Arbeitsstunden zum Anwalt gehen würde? Du bist doch eigentlich ein guter Kunde dort...
Es kommt m.E. auf den Schaden an.Wenn es z.B. ein Lenkkopflager ist, kannst du durch Wheelies zu erhöhtem Verschleiß beitragen. Der Händler kann im ersten Halbjahr genauso wenig beiweisen, dass du welche gemacht hast, wie du im zweiten Halbjahr, dass du keine gemacht hast. In dem Fall wie schon gesagt: Pech gehabt.Handelt es sich allerdings um ein Lager im Motorinneren, auf das du gar keinen Einfluss nehmen kannst, es also per se gar nicht unsachgemäß bedient kannst, sollte die Gewährleistung auch ohne Beweis greifen.Ob ich allerdings wegen 4 Arbeitsstunden zum Anwalt gehen würde? Du bist doch eigentlich ein guter Kunde dort...
Diese "Taem" im Norden will ja noch nicht mal diese Reparatur ausführen, selbst wenn ich dorthin mein bike transportieren würde... echt schwach für einen solchen großen Vertragshändler! Soll mir eine Lehre sein, niemals mehr ein bike von einem weit entfernten Vertragshändler zu kaufen. Einjährige Gebrauchtkaufgarantie? Echt nach einem halben Jahr einfach nur noch eine Farce!
Zitat von: Hans-G. am Juli 18, 2016, 12:33:52 NachmittagDiese "Taem" im Norden will ja noch nicht mal diese Reparatur ausführen, selbst wenn ich dorthin mein bike transportieren würde... echt schwach für einen solchen großen Vertragshändler! Soll mir eine Lehre sein, niemals mehr ein bike von einem weit entfernten Vertragshändler zu kaufen. Einjährige Gebrauchtkaufgarantie? Echt nach einem halben Jahr einfach nur noch eine Farce!Hy!Also, du musst hier schon mal aufpassen, Grantie ist nicht gleich Gewährleistung!!Was sonst noch seltsam ist, bei einem Gebrauchtkauf bei einem Ducati-Vertragshändler, müsstest du eigentlich eine 1jährige EverRed Garantie bekommen haben??Dein Händler sollte, wenn du noch etwas vom anderen Händler fordern willst, jetzt bloss nicht irgendwas angreifen. Dem Händler in Gewährleistung musst du die Chance zum Nachbessern geben, schlägt er diese zuerst aus, setze ihm eine Frist, ist diese abgelaufen kannst du eine Ersatzvornahme machen lassen.Aber der Gang zum Anwalt wird dir nicht erspart bleiben!mfg Heli
... das ist so nicht ganz richtig, die EverRed Garantie kann man nur innerhalb von 30 Tagen nach kauf eines neuen Fahrzeuges abschließen.Mir stellt sich aber insgesamt die Frage, warum hat Hans-G keine Car-Garantie abgeschlossen, egal bei welchem Händler, kann man das bis kurz vor Ablauf der 2jährigen DUCATI-Garantie abschließen!Meine Mopete wird am 22.07.16 zwei Jahre alt, habe das für 479,- Euro gerade abgeschlossen, für zwei weitere Jahre Garantie.Grüße vom Heidi
Mir stellt sich aber insgesamt die Frage, warum hat Hans-G keine Car-Garantie abgeschlossen, egal bei welchem Händler, kann man das bis kurz vor Ablauf der 2jährigen DUCATI-Garantie abschließen!Meine Mopete wird am 22.07.16 zwei Jahre alt, habe das für 479,- Euro gerade abgeschlossen, für zwei weitere Jahre Garantie.Grüße vom Heidi
...eine Ergänzung habe ich noch:...Genau deswegen gibt es ja Firmen, die Garantieverlängerungen anbieten.Wenn man eine solche Garantieverlängerung nicht kaufen möchte, oder mit Rexxer usw. seine Ansprüche verwirkt, wird jeder Richter sagen: Selber schuld.Sorry Hans-G., ich denke Du wirst leider keine Chance haben.Freu Dich über die Kulanz von DUCATI und gut ist es.
Ich hätte mal eine rechtliche Frage zum Thema Händlergewährleistung nach Gebrauchtkauf.Folgender Fall.Das gebrauchte Motorrad wurde im Dezember 2015 gekauft. Die EZ war 6/2014, also Werksgarantie bis Juni 2016. Da es aber eine einjahrige Gewährleistung auf gebrauchte Motorräder besteht, müßte ich doch nun für einen Lager- oder sonstigen Schaden, der im Juli 2016 festgestellt wurde, die Gewährleistung des Händlers noch greifen, da diese doch bis Dezember 2016 geht. Der Arbeitsaufwand ist mit vier Stunden veranschlagt worden.Wiegesagt, Ducati trägt auf Kulanz die Materialkosten, da der Schaden erst drei Wochen nach Werksgarantieende festgestellt wurde, weshalb die Arbeitskosten vom Besitzer getragen werden sollen.Somit müßte dann doch der Verkäufer des Motorrads im Rahmen der einjährigen Gewährleistungsfrist diese Lohnkosten tragen.Dieser weigert sich jedoch und spricht von einer 6 monatigen Händler-Gewährleistunspflicht?Wer muß nun diese Kosten tragen: Der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistunspflicht oder der Besitzer? Will hier mal kurz anfragen, bevor ich zum Anwalt gehe. Oder ist hier im Forum ein Jurist, der mich hier beraten kann (evtl. per PM)? Das Motorrad hat jetzt gerade mal knapp 9000 Km auf dem Tacho...