In Ö braucht man leider für fast alles ein Papierchen ... nur für untergeordnete Anbauteile kann das Mitführen eines Gutachtens entfallen. Aber nichteinmal das ist in den Gesetzen geregelt.Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Hi Rolf Zubehör Kravaltüten werden in der Schweiz grundsätzlich nicht eingetragen, hier reicht das Beiblatt des Tüten Herstellers. Was hingegen seit ca. 2 Jahren beim TÜV geprüft und im Fahrzeugausweis eingetragen werden muss sind Zubehör Kuplungs und Bremsgriffe☹
Noch ein Wort zum Threadersteller. Kopierte ABEs sind zumindest in D nicht gültig, da braucht man schon das Original vom Hersteller.