Nur mal kurz zur Erinnerung: Eine Änderung der Sekundärübersetzung - also der Zähnezahl vorderes/hinteres Kettenrad- ist ohne weiteres nicht erlaubt und auf jeden Fall eintragungspflichtig, da die Übersetzung Bestandteil der Betriebserlaubnis ist, siehe EG-Konfirmitätsbescheinigung "Ziff. 3.5.4.1 Rapporto finale di trasmissione / Final drive ratio: 0,349" (15:43=0,349)Schließlich hat die Sekundärübersetzung Einfluß auf das Geräuschverhalten und die Endgeschwindigkeit. Wer eine andere Übersetzung eintragen lassen will, sollte das unbedingt vorher mit TÜV oder Dekra absprechen.Ansonsten ist er ggf. mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs Gruß Werner